Hallo,
in einer Gesprächsrunde trat vor kurzem eine Thematik auf, bei der verschiedene Standpunkte vorhanden waren.
Nehmen wir mal an, ein Ehepaar (Gütergemeinschaft) hat sich im laufe ihres Lebens mehrere Immobilien erarbeitet, welche ausschließlich vermietet sind. Ein Ehepartner wird im Alter zum Pflegefall. Die Frage ist nun, ob der eine handlungsfähige Ehepartner die Immobilien ggf. nach und nach verkaufen muß, um den Pflegeaufwand des Partners mit zu finanzieren, wenn Krankenkasse und Rente nicht reicht?
Oder ist es so, daß nur 50% der gemeinsamen Immobilien ggf. herangezogen werden könnten? Danke für die Antwort!
Freundliche Grüsse
fuerte