Inkasso

Muss ich das Inkasso-Untern. bezahlen?

Wie hoch dürfen deren Kosten sein?

Danke!

Marina

Hallo,

dein Gläubiger muss sich zunächst einmal selbst bemühen, die Forderung zu realisieren. Er schickt dir die Rechnung, dann eine Mahnung.
Wenn du darauf nicht reagierst, kann er sich eines Inkassobüros bedienen. Dann mußt du die Kosten bezahlen. Zu den Inkassogebühren gehören die nachzuweisenden Porto-, Adressenermittlungs- und Sachkosten. Für die Tätigkeit kann ein Stundenpreis von etwa 20,00 bis 50,00 € verlangt werden. Zu dem ganzen noch 16% Mehrwertsteuer.

Gruß,
Francesco

Hallo Marina, Francesco,

kannst Du Deine Anfrage etwas genauer stellen, oder ist sie durch die Aussage von Francesco beantwortet? (Seine Aussage ist m. E. insoweit schlüssig bzw. korrekt)

Durch welchen Zahlungsverzug (z. B. Telekomrechnung nicht komplett oder nur zum Teil bezahlt) bist Du oder … ins Inkasso geraten?

Bist Du der Meinung zu unrecht ins Inkasso geraten zu sein, weil die Rechnung lt. KTO. Auszug schon längst bezahlt ist?

Hast Du evtl. zwischenzeitlich Teilzahlungen an den Gläubiger geleitstet? ( BSP. Hohe Telefonrechnung, sofortiger Ausgleich nicht möglich gewesen, einen Teil gezahlt, nach in Krafttreten des Verzuges eine Mahnung erhalten, erneut eine Teilzahlung geleistet) und nun im Inkasso gelandet?

Solltest Du jedoch berechtigterweise im Inkasso stehen, trifft selbstveständlich die Aussage von Francesco zu.

Gruß
stranger_one

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