Inkasso beauftragen

Hallihallo!

Wenn man ein Inkasso Unternehmen beauftragen möchte- wie ist da der grobe Ablauf? Und die Kosten dafür übernimmt dann der Gläubiger?

Hallo,

da gibt es zwei Varianten…

a) der Gläubiger tritt seine Forderungen gegen den Schuldner an das Inkasso-Unternehmen komplett ab und erhält dafür einen gewissen Betrag der Schuld sofort vom
Inkasso-Unternehmen. auf sein Konto.
Auch als Factoring bekannt uund in der Regel nur im „Massengeschäft“ zu bekommen bei den Inkassofirmen

b) der Gläubiger beauftragt das Inkasso-Unternehmen,seine Forderungen beim Schuldner einzufordern.

In diesem Falle hat der Gläubiger dem Inkasso-Unternehmen Gebühren wie bei einem RA zu erstatten.

Wobei bei einem einzigen Inkasso-Fall der heimische RA wohl die bessere Alternative ist.

Denn die Inkasso-Unternehmen sind auf „Menge“ aus…

Hallihallo!

Wenn man ein Inkasso Unternehmen beauftragen möchte- wie ist
da der grobe Ablauf?

Würde man das im Einzelfall wirklich wollen?
Ich würde zunächst meine bescheidenen Mittel nutzen, um zu ermitteln, ob beim Schuldner überhaupt was zu holen ist.

Wenn ja: Das Mahnverfahren (Mahnbescheid) ist ne feine Sache, um schnell zum Geld zu kommen, wenn es denn da ist.

Inkassounternehmen haben aber Zugriff auf Datenbanken, die ihnen eine bessere Beurteilung der Zahlunsgfähigkeit erlauben. Seriöse Inkassofirmen (JA, gibt es!!!) würden dann nach Einholung der Auskunft abraten, Geld in eine hoffnungslose Sache zu stecken.

Wenn man eine Firma zur Forderungseintreibung beauftragt, dann zuerst prüfen, ob diese Firma die Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz dazu hat.
Eine Mitgleidschaft im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen wäre dazu ein Indiz für Seriosität.

Und die Kosten dafür übernimmt dann der

Gläubiger?

Die Kosten können zwischen Inkasso und Gläubiger frei ausgehandelt werden.
Soweit ich weiß, wird wohl meist ein Fixbetrag ausgehandelt zzgl. einer Erfolgsprovison.

ABER:
Der Schuldner muss lediglich maximal DIE Kosten für das Inkasso zahlen, die eine Betreibung der Schulden durch einen Rechtsanwalt gekostet hätte (dort gibt es ja eine Taxe, also eine festgelegte Vergütung).
Kostet das Inkasso mehr, muss der Gläubiger die Differenz tragen.
Bleibt das Inkasso fruchtlos, muss der Gläubiger die (Fix)Kosten tragen.

Geh lieber zu einem richtigen Anwalt denn vorgerichtichen Inkassogebühren werden von Gerichten sehr oft als nicht erstattungsfähig gesehen

Kommt auf den Kenntnisstand des Schuldners an :wink:

Oft wird behauptet ein Inkassobüro darf nicht mehr an Gebühren fordern wie ein Anwalt fordern würde

Stimmt aber leider nicht

Gerichte streichen die Gebühren eines Inkassobüros trotzdem meistens und der Gläubiger bleibt auf diesen Kosten sitzen - wie z.b hier
https://openjur.de/u/552608.html

Geh lieber zu einem richtigen Anwalt denn vorgerichtichen
Inkassogebühren werden von Gerichten sehr oft als nicht
erstattungsfähig gesehen

Kann es sein, dass dir der Paragraf 4 des RDGEG aus 2013 unbekannt ist?

_Die Inkassokosten von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes), für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, sind nur bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehenden Vergütung erstattungsfähig. Das Bundesministerium der Justiz regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und ohne Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung des Umfangs der Tätigkeit Höchstsätze für die Gebühren, deren Erstattung der Gläubiger von einer Privatperson (§ 11a Absatz 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes) verlangen kann. Dabei können Höchstsätze insbesondere für das erste Mahnschreiben nach Eintritt des Verzugs und für die Vergütung, die bei der Beitreibung von mehr als 100 gleichartigen, innerhalb eines Monats dem Inkassodienstleister übergebenen Forderungen desselben Gläubigers erstattungsfähig ist, festgesetzt werden.

Gerichte streichen die Gebühren eines Inkassobüros trotzdem
meistens und der Gläubiger bleibt auf diesen Kosten sitzen -
wie z.b hier
https://openjur.de/u/552608.html

Urteil aus 2012. Lese ich nicht, düfte obsolet sein._

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