Inkassobüro ohne Erhalt einer Mahnung?

Liebe ExpertInnen,

ist habe vor ca. einem Jahr ein Buch online bei Buch-Steiner bestellt. Ich meine, daß ich es mit Einzugsauftrag bestellt habe, kann dies aber natürlich nicht beweisen.

Ist es rechtens, daß ich für diese Bestellung (für die ich niemals eine Mahnung erhalten habe) Mahngebühren zu berechnen und das Ganze oben drein auch noch einem Inkassobüro zu übergeben, das natürlich auch fette Inkassogebühren in Rechnung stellt???

Muß ich all das bezahlen, obwohl ich niemals eine Mahnung bekommen habe? Bei mir geht leider öfters mal Post verloren und deshalb weiß ich nicht, ob die die Mahnung zwar verschickt haben und bei mir nicht angekommen ist, oder ob sie sie schon gar nicht verschickt haben.

Danke für jeden Tip!

greetings, Nena

Hallo Nena,

sorry, daß ich Dir das so sagen muß: das ist schon richtig so. Die Firma, der Du Geld schuldest ist nicht dafür zuständig, sicher zu stellen, daß Du die Mahnungen auch bekommst. Abgesehen davon kann eine Firma natürlich auch gleich ein Inkassobüro einschalten, wenn sie selbst keine Mahnabteilung hat. Ist ja noch kein GV. Und Mahngebühren sind durchaus in einer gewissen Höhe angemessen (würde natürlich im Einzelfall ein Richter entscheiden, wenn sie ungewöhnlich hoch wären.)

Also zahle das verlangte Geld besser, bevor das Inkassobüro eine Vollstreckung beantragt. Das wird dann nämlich noch teurer.

Ich hoffe, das Dir das weiter hilft.

Viele Grüße & nicht ärgern!

Snoef

Beweis-Versuch
Hallö Nena,

doch, Du kannst eventuell den Beweis antreten, dass Du es viellicht schon bezahlt hat. Wende Dich an Deine Hausbank oder Kasse und frage an, ob sie Dir eine Auflistung aller Ausgänge der letzten 12 Monate erstellen und Dir übermitteln (wenn Du die Ausgänge nicht anhand vorhander Kontoauszüge nachprüfen kannst). Dies sollte jede Bank ohne Probleme machen, kann aber mehr oder weniger Spesen kosten (wird aber einige Zeit dauern, ich hab in ähnlich gelagertem Fall 3 Wochen gewartet). Hast Du das Buch per Ermächtigung ober Überweisung gezahlt, wirst Du es dann nachlesen können. Bei einer Bareinzahlung auf das Konto des Empfängers ist es schon schwieriger…

Ansonsten, wie schon empfohlen, zahl das Buch, es spart Dir eine Menge Geld und Ärger…:wink:

CIAo

hast Du eine Rechnung erhalten ? Sicherlich .

Mahnung. Die erste Mahnung ist immer kostenfrei !

zweiter Punkt.: es bedarf schon des Nachweises, daß überhaupt eine Mahnung verschickt wurde, kann das Unternehmen nicht nachweisen, das es dich ordentlich gemahnt hat, ist auch der Weg eines Mahnverfahrens versperrt, dem kann aber abgeholfen werden.

Inkasso Büros. Die Einschaltung eines InkassoBüros ist jedem Unternehmen gestattet. Die Kosten können auf den Kunden umgelegt werden. Ich denke allerdings nicht, wie meine Vorredner, daß jemand der eine Leistung nicht verlangt, diese zu zahlen verpflichtet ist.
Das heißt, niemand kann es dem Unternehmen verwehren ein InkassoBüro einzuschalten, die Gebühren aber, ist der Kunde nicht verpflichtet zu zahlen. Er tut dies freiwillig. Erst vor Gericht können diese Kosten durch den Auftraggeber mitteingeklagt werden. Ich bitte mich dringend zu berichtigen, sollte ich mich irren.

Gruß
Rainer