Innenvollmacht vs. Auftrag

Hallo,

kann mir jemand anhand eines praktischen Bespiels den Unterschied zwischen interner Vollmacht (oder Innenvollmacht) und einem Auftrag bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag erklären?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hallo,

am besten an Hand eines Beispiels:

A beauftragt B, für sich ein Auto bei C zu kaufen.

Der Auftrag regelt das Innenverhältnis von A und B. §§ 662 ff. BGB
Danach hat B bestimmte Pflichten gegenüber A (Aufklärungs- u. Sorgfaltspflichten, Herausgabepflichten etc.).

Für das Außenverhältnis zwischen A und C ist die Vertretungsbefugnis des B relevant. §§ 164 ff. BGB. Hier wird geregelt, inwieweit A die Willenserklärungen des B für und gegen sich gelten lassen muss, insbesondere bei Störungen in der Innenvollmacht. Was passiert z.B., wenn B seine Vertretungsmacht überschreitet oder zwar sich als Vertreter des A ausgibt, aber überhaupt nicht von A bevollmächtigt worden ist usw. Welche Rechte hat dann z.B. C gegen A?

Zur Begriffserklärung:
Innenvollmacht: A sagt dem B, dass er zur Durchführung des Auftrags in seinem Namen ein Auto kaufen kann.

Außenvollmacht: A ruft bei C an und sagt diesem, dass er den B vorbeischickt, damit dieser ihm ein Auto kauft. Alles weitere soll C mit B regeln.

Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich rübergekommen :wink:

Gruß Holger