Na, solche Beiträge liebe ich ja wirklich!
Erstmal offensichtlich keine Ahnung haben, wovon man spricht, ansonsten würdest Du hier nicht irgendwas von Grundbucheintragungen faseln. Die Frage von Eigentumsrechten an Grundstücken ist juristisch nunmal eine ganz andere als diejenige, ob und wie Paare ihre Lebensgemeinschaft regeln oder (wie offensichtlich hier) nicht regeln. Hier werden sachen durcheinander geworfen, die absolut nichts miteinander zu tun haben.
Und wenn Du dann darauf hingewiesen wirst, dass Deine Vorstellung juristisch falsch ist, erzählst Du, die Teilnehmer hier würden irgendeine politische Meinung zu diesem Thema haben.
Vielleicht solltest Du Dich über die rechtlichen Hintergründe und Gestaltungsmöglichkeiten von Lebensgemeinschaften erst einmal informieren, bevor Du irgendwas von Eigentumsrechten an Grundstücken erzhältst.
Zu Deiner Information: Dass man nicht automatisch Miteigentümer eines Hauses wird, nur, weil man in diesem wohnt und für den Eigentümer Familie und Haushalt schmeißt, hat nichts mit einer irgendwie gearteten Benachteiligung eines Teils einer Partnerschaft zu tun, sondern liegt an dem System des deutschen Rechts wie bei uns Eigentum übertragen wird. Es ist eine rein dogmatisch Frage.
Im Übrigen sehe ich auch keinerlei Veranlassung, dass jemand Teile seines Vermögens verlieren soll, nur weil der Partner familiäre Tätigkeiten übernimmt. Entweder man regelt so etwas in einem Ehevertrag und heiratet oder man bedient sich anderer Gestaltungsmöglichkeiten oder man lässt es. In Deutschland kann jeder selbst Geld verdienen und eine Familie ernähren. Aber bei jemand anderen einziehen und dann das halbe Haus verlangen ist bei uns nicht drin.
So, hab mich nun doch positioniert, aber das musste mal sein.
Dea
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