Ins grundbuch für arbeitsleistung?

Sie ist in sein Haus gezogen. Dann hat er einen Monat später angefangen, (fast nur) noch für Geld zu arbeiten und das Haus umzubauen. Sie hat 2 Kinder bekommen und die 4 vorhandenen Kinder und den Haushalt versorgt. Wie hoch ihr wessen Anteil am Ausbau? Kann sie ihn ins Grundbuch eintragen lassen? das Haus ist aufgestockt und hat ca. doppelte Wohnfläche nun.
Wie könnten die beiden es in Zukunft handhaben, wenn, wie von ihm gewünscht, freie Beträge ins Haus gesteck werden? Wie hoch ist dann ihr Anteil?

oder ist alles egal, weil die beiden seit fertigstellung des hauses verheiratet sind?

Wichtig ist, dass auch die Kinder eingetragen werden. Nur so kann er weiter auch fuer Geld arbeiten. Die Wohnflaeche bleibt davon unberuehrt. Vorsicht - nach der Heirat aendert sich alles, ist aber doch im Prinzip egal.

hallo

Sie ist in sein Haus gezogen.

Dann hat er einen Monat später
angefangen, (fast nur) noch für Geld zu arbeiten

schön - ich arbeite eigentlich aus ausschliesslich für Geld :o)

und das Haus umzubauen. Sie hat 2 Kinder bekommen und die 4
vorhandenen Kinder und den Haushalt versorgt.

von wem sind die 4 anderen ?

Wie hoch ihr wessen Anteil am Ausbau?

Null - sofern Ihr Partner nicht der Meinung ist, dass er sie auch gern im Grundbuch drin stehen hätte

Kann sie ihn ins Grundbuch eintragen lassen?

?? ER steht da schon drin- ist ja SEIN Haus - vorher gewesen und immer noch

Wie könnten die beiden es in Zukunft handhaben, wenn, wie von
ihm gewünscht, freie Beträge ins Haus gesteck werden? Wie
hoch ist dann ihr Anteil?

die Hälfte des Zugewinns (sofern sie nichts anderes vereinbart haben) - der sich aber ändert, weil die Preise für Immobilien stetig sinken

oder ist alles egal, weil die beiden seit fertigstellung des
hauses verheiratet sind?

erst ab der kompletten Fertistellung?? dann ist alles egal und alles SEINS - bis er stirbt

Gruß H.

supernett formuliert. danke.
zwei kinder von ihm, zwei von ihr.

logo, männer arbeiten ausschließlich für geld. geht klar.
die blöden frauen, die die kinder versorgen, machen das nicht-monetär und haben logischerweise dann keinen anteil am erwirtschafteten mehrwert. auch klar.

das dachte ich mir und das wollte ich hören.

schöne heile welt…

logo, männer arbeiten ausschließlich für geld. geht klar.
die blöden frauen, die die kinder versorgen, machen das
nicht-monetär und haben logischerweise dann keinen anteil am
erwirtschafteten mehrwert. auch klar

stimmt nicht immer–meine hat volle verfügungsgewalt übers konto

Willst Du Dich jetzt beschweren, dass die Arbeitsleistung der Frau, die Kinder groß zu ziehen, nicht ins Grundbuch eingetragen werden kann? Was genau haben jetzt die Grundbuchordnung und die hiernach eintragungsfähigen Eigentumsrechte an Grundstücken mit der „schönen heilen Welt“ zu tun?

Dea

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richtig. genau das ist der kern!

wir sind noch nicht weit vom haushaltsgeld entfernt im jahre 2007, entnehme ich den kommentaren.

er arbeitet für geld, kriegt daher einen kredit und baut ein haus. sie darf dafür gratis bei ihm wohnen und seine kinder großziehen. was passieren mag, wenn er sie satt hat, brauchen wir hier nicht zu diskutieren.

ich habe ein bißchen gehofft, dass sich dieser tatbestand auch de jure geändert hat. aber warum? dass es so ist, scheint frauen wie männer in diesem forum ja gar nicht zu stören.

Hallo,

interessieren tut das schon, nur vielleicht nicht grad im Rechtsbrett, wo es um bestehendes Recht geht und nicht darum, ob wir das gut finden.

Die Frage wem das Eigentum gehören soll regelt man bevor das Haus gebaut ist und ereifert sich nicht im nachhinein darüber, daß es anders ist, als man das selbst möchte.

Wenn Mann und Frau eine gute Lebensgemeinschaft haben, dann werden sie in aller Regel von Anfang an festsetzen, daß das Haus beiden gehört. Und wenn aus irgendwelchen Gründen was dagegen spricht hat man die Möglichkeit für den Fall einer Trennung eine Abfindung vertraglich festzulegen.

Also hinterher schimpfen, wenn man seine rechtlichen Möglichkeiten vorher nicht wahrgenommen hat, is nich.

Gruß Steffi

Na, solche Beiträge liebe ich ja wirklich!

Erstmal offensichtlich keine Ahnung haben, wovon man spricht, ansonsten würdest Du hier nicht irgendwas von Grundbucheintragungen faseln. Die Frage von Eigentumsrechten an Grundstücken ist juristisch nunmal eine ganz andere als diejenige, ob und wie Paare ihre Lebensgemeinschaft regeln oder (wie offensichtlich hier) nicht regeln. Hier werden sachen durcheinander geworfen, die absolut nichts miteinander zu tun haben.

Und wenn Du dann darauf hingewiesen wirst, dass Deine Vorstellung juristisch falsch ist, erzählst Du, die Teilnehmer hier würden irgendeine politische Meinung zu diesem Thema haben.

Vielleicht solltest Du Dich über die rechtlichen Hintergründe und Gestaltungsmöglichkeiten von Lebensgemeinschaften erst einmal informieren, bevor Du irgendwas von Eigentumsrechten an Grundstücken erzhältst.

Zu Deiner Information: Dass man nicht automatisch Miteigentümer eines Hauses wird, nur, weil man in diesem wohnt und für den Eigentümer Familie und Haushalt schmeißt, hat nichts mit einer irgendwie gearteten Benachteiligung eines Teils einer Partnerschaft zu tun, sondern liegt an dem System des deutschen Rechts wie bei uns Eigentum übertragen wird. Es ist eine rein dogmatisch Frage.

Im Übrigen sehe ich auch keinerlei Veranlassung, dass jemand Teile seines Vermögens verlieren soll, nur weil der Partner familiäre Tätigkeiten übernimmt. Entweder man regelt so etwas in einem Ehevertrag und heiratet oder man bedient sich anderer Gestaltungsmöglichkeiten oder man lässt es. In Deutschland kann jeder selbst Geld verdienen und eine Familie ernähren. Aber bei jemand anderen einziehen und dann das halbe Haus verlangen ist bei uns nicht drin.

So, hab mich nun doch positioniert, aber das musste mal sein.

Dea

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Servus,

richtig. genau das ist der kern!

dann gehts aber nicht um Grundbuch oder Haus oder sonstwas in der Richtung, sondern um Unterhaltsrecht (>> § 1361 BGB).

In diesem § lauert u.a. das Wörtlein „angemessen“.

Im vorliegenden Fall ists wohl als „eheprägend“ (weitere Suche unter diesem Begriff führt zu vielen interessanten Quellen) anzusehen, dass sie sich in der Zeit der Ehe um Haus, Hof, Kinder, Küche und Kanarienvogel gekümmert hat, ihm damit „den Rücken freigehalten hat“ und eben nicht erwerbstätig war.

Wenn sie sich nicht ganz blöd anstellt, kann sie im Trennungsfall dafür sorgen, dass er nicht bloß das Haus nicht behalten kann, sondern auch sonst über lange Zeit nicht wieder glücklich wird.

So ganz himmelschreiend ist die „Ungerechtigkeit“ in so einem Fall nicht - falls man es nicht als ungerecht ansehen möchte, dass in dieser Situation vor Trennung gemeinsam über die Verwendung der Mittel entschieden werden wird, während hinterher bei normalen Einkommensverhältnissen für den während der Ehe allein berufstätigen Gatten ungefähr das Hemd am Leib bleibt, während der Gatte, der vor der Trennung schon kein Geld rangeschafft hat, auch nachher erstmal nichts ranschaffen muss, sondern ggf. nur die notwendigen Beitreibungsmaßnahmen organisieren muss, um ein mehr oder weniger ordentliches Auskommen zu haben.

Der Aspekt mit Haus und Grundbuch usw. führt vom Kern der Frage weg.

Schöne Grüße

MM

Na, solche Beiträge liebe ich ja wirklich!

Erstmal offensichtlich keine Ahnung haben, wovon man spricht,
ansonsten würdest Du hier nicht irgendwas von
Grundbucheintragungen faseln.

–> werte damen, ich wollte nicht FASELN, ich hatte eine frage.
aber ich werde eure moralinfreien beiträge beherzigen und bei einer neuen partnerschaft nicht schwanger werden, den embryo nicht mit cytomegalie infizieren und daher nicht 23 wochen lang 6 mal täglioh kotzen.
in dieser zeit werde ich statt dessen arbeiten und mich mit meinem neuen partner über grundbücher unterhalten, während er mir und meinen söhnen das haus umbaut. ich werde mich und mein kind auch nicht noch einmal mit ringelröteln infizieren und es sterben lassen. allein was die bluttransfusionen den staat gekostet haben! und dann auch noch 12 wochen tatenlos im mutterschutz hocken… ts.ts. wo hier doch jeder arbeiten kann und dem partner nicht auf der tasche liegen soll.

arbeitsteilung und vermögensbeteiligung? IS nich, weib! kein recht auf gedanken daran, wie hoch der anteil am hausbau ist. IS nich. in einer guten partnerschaft hat man das zu klären, ehe frau kotzen geht. rumliegen, locker kotzen und ihn allein sein haus ausbauen lassen, wa? ha!

mach schluß mit kotzen! lass seine kleinen mädels alleine ihren kram machen, geh halt arbeiten und kauf dir selbst was, nicht dea?

„In Deutschland kann jeder selbst Geld verdienen und eine Familie ernähren. Aber bei jemand anderen einziehen und dann das halbe Haus verlangen ist bei uns nicht drin.“

hoch die tassen! so einfach ist das leben!

dank dennoch an die, die nachzuvollziehen versucht haben, worin meine frage bestand. ein bißchen antwort habe ich gekriegt.

*nerv*
Du könntest doch wenigstens mal versuchen zu verstehen, was man dir hier erklären will! Deine ganze Empörung beruht nur auf einem Missverständnis zwischen dir und der Rechtsordnung. Und du gibst dir offenkundig überhaupt keine Mühe, das alles zu verstehen.

Levay

Hallo,

menschlich ist das durchaus zu verstehen, aber eben menschlich.

Rechtlich ist was ganz anderes.
Bei der Frage des Hauseigentums geht es nicht um Cytomegalie oder Ringelröteln, auch wenn es für dich persönlich starke Belastungen waren.
Rechtlich mußt du/ihr so was vorher regeln oder hinterher sagen: dumm gelaufen.

Das ist so und deine Emotionen werden das nicht ändern.
Recht und Emotionen gingen noch nie zusammen.

Gruß Steffi