Internetbuchung falscher Preis

Hallo,
man stelle sich vor, jemand bucht ein Ferienhaus über eine Internetplattform, welche in den Niederlanden (mit Niederlassungen in DE) ansässig ist. Das gemachte Angebot ist durchaus realistisch und jemand bucht dieses Haus zu dem dort angegebenen Preis, der als der günstigste zu findende Preis für das Objekt angepriesen wird. Im nächsten Schritt nach Eingabe der Kerditkartendaten für die Anzahlung, erhält die Person sofort eine verbindliche Buchungsbestätigung. Am Tag nach der Buchung gibt derjenige nochmals den Reisezeitraum ein und dieser wird als nicht mehr frei dargestellt. Soweit so gut, das scheint für ihn geklappt zu haben. Er gibt den Zeitraum davor und danach ein, dieser wird als frei ausgewiesen und zum gleichen Preis angeboten. Gleiches Prozedere am nächsten Tag und die Person stellt fest, das der Reisezeitraum davor und danach nun doppelt so teuer ist wie der gebuchte Zeitraum. Scheinbar hat sich der Preis geändert. Die Person nimmt Kontakt zu dem Internetanbieter auf und erfragt telefonisch, ob mit der Buchung alles klar ist und die Bestätigung so wie vorliegend gültig ist. Man erhält eine positive Antwort dazu. Daraufhin bucht man einen Flug für den gebuchten Reisezeitraum. 10 Tage nach der getätigten Ferienhausbuchung erhält man eine e-mail des Internetanbieters mit der Aussage, dass der Preis wohl falsch hinterlegt war und man dem Reisenden nun einen Mittelweg anbieten möchte. Muss der Reisende sich auf einen Mittelweg einlassen oder hat er das Recht, auf den Preis zu bestehen, da

1.) eine verbindliche Buchungsbestätigung mit dem Preis vorliegt

2.) der Anbieter direkt hätte reagieren müssen, scheinbar hat er 2 Tage nach der Buchung bereits erkannt, dass der Preis falsch war und die Preise angepasst

3.) bereits auf Basis des angegebenen Preises eine Folgebuchung stattgefunden hat

4.) auf telefonische Nachfrage die vorliegende Buchungsbestätigung bestätigt wurde

Hallo,

erstmal ist ein verbindlicher Vertrag geschlossen worden. Dieser könnte Angefochten werden, dazu müsste diese aber erstmal erklärt werden.
Eine Anfechtung zieht natürlich auch Schadensersatz nach sich.

Was schlägt der Anbieter den vor? Und ist eine Rechtschutzversicherung vorhanden?

hth

Hmmm, klingt kompliziert. Du solltest erst einmal prüfen, nach welchem Recht du den Vertrag anfechten kannst. Nur weil der Anbieter eine deutsche Niederlassung hat, bedeutet dies nicht, dass der Vertrag auch nach deutschem Recht zustande gekommen ist. Davon kann man auch nicht ausgehen, wenn das Portal unter einer deutschen Domainendung, also .de läuft. 

Sieh dir hierzu als Erstes mal bitte an, mit wem du den Vertrag abgeschlossen hast. Steht dort eine niederländische Firma, gilt niederländisches Recht.

Auf den Preis wirt man auch nicht bestehen können, da der Anbieter vom Vertrag zurück treten kann. Macht er dies, könnten aber Schadensersatzforderungen fällig werden, da in dem Beispiel ein Flug gebucht wurde, der jetzt storniert werden müsste. Ich gehe aber davon aus, freiweillig wird man diese nicht bezahlen, weswegen dies auf einen Rechtstreit hinauslaufen wird.

Hmmm, klingt kompliziert. Du solltest erst einmal prüfen, nach
welchem Recht du den Vertrag anfechten kannst.

frage nicht verstanden?
der ANBIETER will den vertrag stornieren. nicht der fragesteller und nicht der bucher.

Der Anbieter schlägt einen anderen Preis vor. Dieser ist aber nicht akzeptabel, da die Unterkunft nur auf Grund des angegebenen Preises gebucht wurde. Ein Vergleich hat ergeben, dass andere ähnliche Unterkünfte ebenfalls in dieser Preiskategorie zu bekommen sind, so dass auch kein offensichtlicher Irrtum zu erkennen war. Eine RV gibt es.

Gruß
Maus

Bei einem seriösen Anbieter kommt mit der Buchungsbestätigung der Vertrag gewöhnlich zustande;
kann man aber nicht 100% ig sagen, kommt eventuell auf den genauen Wortlaut an.

Erst mal drauf bestehen, dass der Vertrag erfüllt wird.
Wenn der sich nicht mehr meldet, oder nicht drauf eingeht, hat man ein Problem.

Dann erst (oder jetzt schon) mal schauen, ob das eine rechtlich selbständige Niederlassung in Deutschland ist;
wenn das keine rechtlich selbständige Niederlassung ist, hat man wahrscheinlich ein weiteres Problem:
dann gilt zwar wahrscheinlich deutsches Vebraucherrecht für die Erfüllung des Vertages, aber der Gerichtssitz ist die Niederlande; und nicht jeder deutsche Anwalt kennt sich damit aus, wie man in den Niederlanden eine Klage einreicht.

Bei einem seriösen Anbieter kommt mit der Buchungsbestätigung
der Vertrag gewöhnlich zustande;

bei den anderen auch. aufgrund welchen vertrages sollte denn sonst irgendein anspruch auf anzahlung oder gar komplette bezahlung entstehen?

Eine RV gibt es.

dann sollte man die rv schon mal wegen einer deckungszusage ansprechen. die sagen auch, ab wann man einen anwalt einschalten sollte. momentan gibt es ja noch keinen bedarf - der anbieter fragt ja erst noch an.

Wenn der Vertrag nach deutschem Recht geschlossen wurde, gibt es die Möglichkeit der Anfechtung für den Internetanbieter.

Die Anfechtung muß schriftlich erklärt werden. Ohne das Du diese erhalten hast, würde ich mich auf nichts einlassen, sonst hast Du nämlich auch keine Schadenersatzansprüche.

Hmmm, klingt kompliziert. Du solltest erst einmal prüfen, nach
welchem Recht du den Vertrag anfechten kannst. Nur weil der
Anbieter eine deutsche Niederlassung hat, bedeutet dies nicht,
dass der Vertrag auch nach deutschem Recht zustande gekommen
ist. Davon kann man auch nicht ausgehen, wenn das Portal unter
einer deutschen Domainendung, also .de läuft. 

doch, genau das bedeutet das, wie kommst du auf die idee, das dann das recht des firmensitzes gilt? wenn man mit einer firma in deutschland einen vertrag eingilt, gilt natürlich deutsches recht

Sieh dir hierzu als Erstes mal bitte an, mit wem du den
Vertrag abgeschlossen hast. Steht dort eine niederländische
Firma, gilt niederländisches Recht.

dafür hätte ich jetzt doch gern mal eine quelle, wie das gehen soll, wen ndie firma eine niederlassung in deutschland hat

Auf den Preis wirt man auch nicht bestehen können, da der
Anbieter vom Vertrag zurück treten kann. Macht er dies,
könnten aber Schadensersatzforderungen fällig werden, da in
dem Beispiel ein Flug gebucht wurde, der jetzt storniert
werden müsste. Ich gehe aber davon aus, freiweillig wird man
diese nicht bezahlen, weswegen dies auf einen Rechtstreit
hinauslaufen wird.

aha? und wieso sollte man nicht auf den preis bestehen können? es gibt keine möglichkeite des rücktritts…

Der Reisebucher hat den Internetanbieter telefonisch und schriftlich nun mitgeteilt, dass er das Angebot nicht aktzeptieren wird und auf den bestätigten Preis besteht. Der Internetanbieter, der angibt, nach der Buchung nur noch Vermittler zwischen dem Anbieter und dem Gast zu sein, wird diese Information zusammen mit der Information, dass bereits eine Flugbuchung stattgefunden hat, an den Anbieter weiterleiten. Er selber ist nicht in der Verantwortung. Im Falle einer Unstimmigkeit muss dieses Prozedere so eingehalten werden.

Aus der Bestätigung geht nicht eindeutig hervor, mit wem der Reisende den Vertrag geschlossen hat. Wenn man die AGB auf der Internetseite aufmerksam liest, könnte man zu dem Schluss kommen, dass der private Anbieter den Internetanbieter als Plattform benutzt und diesen autorisiert, in seinem Namen eine sofortige Buchungsbestätigung zu verschicken. Anderherum wirbt der Internetanbieter damit, immer den günstigsten Preis für eine Unterkunft zu haben. Es ist doch etwas verwirrend. Wie kann das sein, wenn der Anbieter selbst für die Aktualität und Höhe der Preise im System verantwortlich ist.

Der Internetanbieter hat seinen Sitz alleinig in NL:
xxxxxxx.com ist nur in seinem eingetragenen Firmensitz in Amsterdam ansässig und nicht in einem Büro der Supportunternehmen weltweit.

Sollte der Anbieter der Vertragspartner sein, dann ist der Sitz in ES.

VG

normalerweise findet man die lösung relativ einfach.

ich würde mal in den agb nachsehen, wie es mit der stonierung durch den bucher aussieht, wenn dies nicht ohne vorausetzungen oder strafe geht, geht auch der anbieter zu 100% von einem verbindlichen vertrag aus :wink:

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aha, und ich dachte immer, das eine anfechtung einen grund braucht…

Der Grund wurde doch sogar genannt? Fraglich wäre nur, ob die Anfechtung rechtzeitig erfolgte.

ich würde mal in den agb nachsehen, wie es mit der stonierung
durch den bucher aussieht, wenn dies nicht ohne vorausetzungen
oder strafe geht, geht auch der anbieter zu 100% von einem
verbindlichen vertrag aus :wink:

Der Bucher zahlt lt. AGB eine Stornogebühr von 20% des Reisepreises. Die 20% sind die geleistet Anzahlung, die mit der Buchung (per Kreditkarte) fällig wird.
Dem Bucher wurde jedoch die Kreditkarte bisher nicht belastet.