Internetseiten Funktionen patentieren

Hallo,

ich habe eine Grundsätzliche Frage zum Thema Patentierung und/oder Markenschutz von Funktionen auf Internetseiten.
Mal angenommen, jemand habe eine Funktion entwickelt, die es möglich macht auf Webseiten aus den vorhandenen Texten eine virtuelle Mappe zusammen zu stellen, um diese dann weitergeben zu können, oder gesammelt drucken zu können. Die Funktion wird auf der entsprechenden Seite zur Verfügung gestellt.

Auf der Seite ist ein Hinweis „Angemeldete Funktion beim Deutschen Patent und Markenamt 2008“. Recherchen beim DPMA lassen unter dem angegebenen Namen (Mal angenommen es heißt „Virtuelle Sammelmappe“ nichts finden.

Soweit ich mich erinnere ist die Patentierung einer solchen Funktion im EU-Raum doch noch gar nicht möglich? Und könnte damit auch ein Markenschutz auf den Namen gemeint sein?
Stellt der Urheber aber mit seiner Formulierung so nicht falsche Tatsachen dar? Insbesondere wenn diese Marke gar nicht beim DPMA gefunden wird?

Wäre eine ähnliche Funktion mit anderem Namen auf einer anderen Seite eine Abmahnfähige Kopie?

Danke für Eure Meinungen,
schreiraupe

Hallo

ich habe eine Grundsätzliche Frage zum Thema Patentierung
und/oder Markenschutz von Funktionen auf Internetseiten.

Das Thema ist unheimlich komplex. Aber villeicht hilft das ja etwas weiter.

http://www.attacmarburg.de/wissensallmende/digital/a…

MfG Frank