Internetverkauf von Ware ohne Eigentum daran?

Verkäufer bietet zum Sofortkauf (keine Biet-Auktion) einen Anhänger, der ihm nicht gehört (gehört Person A und wollte ihm einen Gefallen machen, da dieser kein Internet hat) in Ebay, ohne dessen Wissen ein.

38 Minuten später stellt Verkäufer fest, dass er erst Person A fragen muss, aber bevor er die Aktion beenden kann wurde Gegenstand bereits gekauft.

Verkäufer schreibt sofort dem Käufer eine sehr nette Email mit Entschuldigung und schildert die Sachlage.

Schaden ist noch keiner entstanden da kein Geld geflossen ist. Käufer stellt sich aber quer und besteht auf Artikel.

Verkäufer kann Artikel aber nicht anbieten, da Artikel ihm nicht gehört.

Schuld ist ganz klar bei Verkäufer, aber… Aufgrund der Tatsachen das die Aktion nur so kurz Online war, man daran quasi erkennen kann das es ein Irrtum war und dem Käufer geschildert wurde, dass es ein Versehen war und versucht hat die Sachlage aufzuklären… kann daraus trotzdem ein Nachteil/Schadenersatz stattfinden?

Klar ist das es ein Fehler wäre und ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, aber eben die widrigen Umstände berücksichtigend, wäre eine juristische Antwort hierauf interessant.

wieso stellt der käufer sich quer? er hat einen gültigen vertrag und der käufer kann nicht liefern. die folgen darauf ist, das er schadensersatz leisten muss und mit ein bissl pech sogar noch eine anzeige wegen betrug bekommt ( so nennt man das, wenn man sachen verkauft, die man nicht hat)

„38 Minuten später stellt Verkäufer fest, dass er
erst Person A fragen muss“ häääh?
Es gibt keine „widrigen Umstände“. Der Kaufvetrag ist zu erfüllen,
dem Käufer steht Schadenersatz zu, wenn der  Verkäufer nicht liefert.
Die Höhe des „Schadens“ ist die Lieferung eines gleichwertigen Artikels 
zum Preis, der im Kaufvetrag (Ebay-Festpreis) erzielt wurde.

Keine Rechtsberatung - Das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand…

Dein 1. Verschulden bei ebay „ohne Wissen von Person A“ bei eBay Ware einzustellen. Weil eine Auktion kurz ist, soll der Käufer einen Irrtum erkennen?? Es gibt Auktionen, die nur 1 Tag laufen.
Es wurde ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen und der Käufer bekommt vor jedem Gericht Recht; die gesamte Schuld liegt allein beim ebay-unerfahrenden-Verkäufer.

Hi Andreas,

mir stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, da der Anhänger nicht dem Verkäufer gehört hat und laut deiner Schilderung du das auch wusstest. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Sozusagen kann nur der Eigentümer dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen und weiterhin spricht noch dagegen das du davon wusstest.
Ich denke nicht das du irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer hast.

Was genau meinst du denn damit, wenn du schreibst, jedes Gericht würde dem Kläger Recht geben? Zu was würde es den Verkäufer denn verurteilen?

Verträge sind auch dann wirksam, wenn sie nicht erfüllt werden können.

mir stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Vertrag zustande
gekommen ist, da der Anhänger nicht dem Verkäufer gehört hat

Ach? In der Regel bietet man bei Ebay auf einen Artikel mit den Merkmalen Typ X, Modell Y und nicht auf einen Artikel, der als Merkmal „Eigentum des A“ hat.

Kurzum: Es wurde ein Kaufvertrag über einen Anhänger abgeschlossen. Der Verkäufer kann sich nicht von diesem lösen, in dem er behauptet gar nicht Eigentümer zu sein.

Was genau meinst du denn damit, wenn du schreibst, jedes
Gericht würde dem Kläger Recht geben? Zu was würde es den
Verkäufer denn verurteilen?

Erfüllung. Wenn nicht möglich: Schadenersatz. Steht zumindest so im BGB.

Eben. Es kommt auf die Möglichkeit/Unmöglichkeit an (§ 275 BGB).

Hallo,

da der VK dem Käufer bereits ehrlich geantwortet hat, wird es schwierig.
Andernfalls hätte der Gegenstand noch z.B. verlorengehen können - das wäre einfacher gewesen.

Würde notfalls einen Anwalt zuziehen, aber eher dem Käufer eine Entschädigung über Wert anbieten (da Anwälte auch kosten wird letzteres verm. preiswerter sein).

Das ist rechtlich garnicht einfach. Wenn der VK den Gegenstand z.B. geliehen/ gemietet hat, kann er ihn verkaufen und der eigentliche Besitzer muss dann schauen, wie er vom Verkäufer den Verlust ersetzt bekommt, aber der Kaufvertrag ist dann gültig (sofern nicht voher ersichtlich war, dass der VK kein Eigentum am Verkaufsgut hatte).

Wenn der VK aber etwas angeboten hat, dass ihm nicht überlassen wurde, ist es verm. Diebstahl oder Betrug seitens des VK.
Alles nicht das Wahre.

Würde daher eine Einigung mit dem Käufer anstreben.

Da der Sofortkauf offenbar schnell erfolgte und der Käufer die Ware unbedingt will, ist sie wahrscheinlich mehr wert, als den Sofortkaufpreis. Der Käufer ev. ein Händler, der seinen Profit möchte. Mit dem wird man sich einigen können.

Suche mal nach ähnlichen beendeten Artikeln oder stell hier mal ein Foto ein, dann wirst Du auch Hinweise zum Wert bekommen und wissen, was Du dem Käufer als Ersatz anbieten müssest, damit der Ruhe gibt.

Falls es Dich tröstet: Lehrgeld bei Ebay zahlt verm. jeder mal in der einen oder anderen Weise, Käufer wie Verkäufer. Muss man halt als solches abhaken.

Gruß, Paran, die auch schon viel Lehrgeld gezahlt hat.

Das ist rechtlich garnicht einfach. Wenn der VK den Gegenstand
z.B. geliehen/ gemietet hat, kann er ihn verkaufen und der
eigentliche Besitzer muss dann schauen, wie er vom Verkäufer
den Verlust ersetzt bekommt, aber der Kaufvertrag ist dann
gültig (sofern nicht voher ersichtlich war, dass der VK kein
Eigentum am Verkaufsgut hatte).

Der Kaufvertrag ist davon unabhängig gültig. Das ist rechtlich sogar sehr einfach und eindeutig.

Falls es Dich tröstet: Lehrgeld bei Ebay zahlt verm. jeder mal
in der einen oder anderen Weise, Käufer wie Verkäufer. Muss
man halt als solches abhaken.

Das ist aber kein Lehrgeld, wie es viele bei eBay zahlen. Das Problem liegt in der absurden Vorstellung, man dürfe anderer Leute Sachen verkaufen.

Korintenkackerei ist ne absurde Sache. Gibts leider zu oft und viel in Deutschland. So etwas kann passieren udn man sollte es mit menschlichen Maßstäben betrachten. Da Besitzer kein Internet hat, aber mal erwähnt hat, dass er den Gegenstand verkaufen will, aber er Ebay nicht mag und kein Internet hat, dachte sich der Verkäufer (Bruder von Beistzer) er tut ihm einen Gefallen und stellt den PKW Hänger ein. Verkäufer hat dies in einem Anfall von geistiger Umnachtung und nächstenliebe getan, aber hat dann nochmal klar darüber nachgedacht und die Aktion sofort beenden wollen. Es geht nicht um absichtliche Betrügerei oder dergleichen. Aber war schon verkauft. Käufer wurde nett angeschrieben und hat es alles genauso erklärt bekommen und wurde höflichst um Nachsicht gebeten, besteht aber dennoch auf dem Artikel… also „korintenkackerei“. Im Gegenteil ist eher der Käufer der Abzocker, da er sich so dran stellt. Verkäufer (nicht Beistzer) hat ihm auch einen Betrag X angeboten als Entschädigung… nochmals es ist keinerlei Schaden für Käufer entstanden und er könnte über Betrag X froh sein. Aber er will den Gegenstand.

Hallo,

alles verständlich und die meisten Käufer würden verm. mehr Verständnis und Kulanz aufbringen, aber dein Käufer hat leider trotzdem Recht.

Hast Du mal geschaut, für welche Preise solche Anhänger sonst bei Ebay weggeangen sind (erweiterte Such, beendete Angebote)?
Da der Käufer so darauf beharrt, muss er ein gutes Schnäppchen gemacht haben - oder ein seltenes, ihn gerade passendes Exemplar gefunden haben.

Notfalls überlasst ihm halt den Anhänger und kauft euch selbst einen anderen.

Gruß, Paran

Hallo,

es gibt Leute, die mieten privat Autos, verkaufen sie und der Vermieter guckt in die Röhre - zumindest wenn die Fahrzeugpapiere gute Fälschungen sind und alles glaubwürdig ist.
Der Mieter/Verkäufer, von dem der Besitzer Schadensanspruch fordern könnte, ist nat. nachher unauffindbar.

Bei einer erkennbar schlechten Fälschung oder anderen Anzeichen, die einen Betrugsverdacht nahelegen, bleibt der Schaden u.U. schon mal beim Käufer hängen - auch der muss aufpassen.

Dazu gabs gerade vor ein paar Tagen einen Bericht im Fernsehen (Report ?).
Ist eben doch nicht so einfach.

Gruß, Paran

es gibt Leute, die mieten privat Autos, verkaufen sie und der
Vermieter guckt in die Röhre - zumindest wenn die
Fahrzeugpapiere gute Fälschungen sind und alles glaubwürdig
ist.

Das steht nur gar nicht im Widerspruch zu dem, was ich geschrieben habe.

Der Mieter/Verkäufer, von dem der Besitzer Schadensanspruch
fordern könnte, ist nat. nachher unauffindbar.

Auch das hat nichts mit dem zu tun, was ich geschrieben habe.

Bei einer erkennbar schlechten Fälschung oder anderen
Anzeichen, die einen Betrugsverdacht nahelegen, bleibt der
Schaden u.U. schon mal beim Käufer hängen - auch der muss
aufpassen.

Und?

Dazu gabs gerade vor ein paar Tagen einen Bericht im Fernsehen
(Report ?).
Ist eben doch nicht so einfach.

Doch, ganz einfach. Der Kaufvertrag, um den es hier geht, ist definitiv wirksam, unabhängig davon, ob er erfüllt werden kann oder nicht.

Ich nehme an, es geht die um den sog. gutgläubigen Erwerb. Der hat nur eben mit dem Kaufvertrag nichts zu tun.

Es gibt ja oft Leute mit eigenartigen Rechtsansichten. Aber dass hier jemand, der sich so klar rechtswidrig verhalten hat, null Einsicht zeigt, finde ich erschreckend.

tja, schöner mist,
aber wenn mit dem käufer nicht zu reden ist…
er hat leider alles recht auf seiner seite…
der verkäufer kann nun von beiden seiten ärger kriegen, vom käufer, weil er schadensersatz fordern kann, wenn er den hänger nicht  kriegt, und vom eigentümern auch noch…