Verkäufer bietet zum Sofortkauf (keine Biet-Auktion) einen Anhänger, der ihm nicht gehört (gehört Person A und wollte ihm einen Gefallen machen, da dieser kein Internet hat) in Ebay, ohne dessen Wissen ein.
38 Minuten später stellt Verkäufer fest, dass er erst Person A fragen muss, aber bevor er die Aktion beenden kann wurde Gegenstand bereits gekauft.
Verkäufer schreibt sofort dem Käufer eine sehr nette Email mit Entschuldigung und schildert die Sachlage.
Schaden ist noch keiner entstanden da kein Geld geflossen ist. Käufer stellt sich aber quer und besteht auf Artikel.
Verkäufer kann Artikel aber nicht anbieten, da Artikel ihm nicht gehört.
Schuld ist ganz klar bei Verkäufer, aber… Aufgrund der Tatsachen das die Aktion nur so kurz Online war, man daran quasi erkennen kann das es ein Irrtum war und dem Käufer geschildert wurde, dass es ein Versehen war und versucht hat die Sachlage aufzuklären… kann daraus trotzdem ein Nachteil/Schadenersatz stattfinden?
Klar ist das es ein Fehler wäre und ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, aber eben die widrigen Umstände berücksichtigend, wäre eine juristische Antwort hierauf interessant.