Islamischen Ehevertrag in Deutschland

Hallo,
ein in Deutschland lebendes Paar (arabischer Ehemann + deutsche Frau) hat vor, während dem Urlaub einen islamischen Ehevertrag im arabischen Ausland zu schließen und dort zu heiraten. Anschließend wollen sie nach Deutschland zurückkommen und auch vor einem deutschen Standesamt heiraten. Um dem arabischen Ehemann eine theoretisch mögliche zukünftige Scheidung so unattraktiv wie möglich zu machen (bzw. ihn bereits vor der Heirat über die Konsequenzen aufzuklären, um ihn bei schlechten Hintergedanken davon Abstand nehmen zu lassen), soll der im arabischen Ausland geschlossene Ehevertrag in irgendeiner Form mit in die Papiere vor dem deutschen Standesamt einfließen. Ich bin kein Rechtsexperte, und frage deshalb:
Es ist explizit beabsichtigt, keinen neuen Ehevertrag vor einem deutschen Notar zu schließen, sondern den im ausland geschlossenen Vertrag hier so rechtsgültig wie möglich zu machen (insbesondere die darin vereinbarte Zahlung des Mannes an die Frau im Falle einer Scheidung). Was ist dafür der beste Weg? Kann man den Vertrag einfach von einem staatlich anerkannten Übersetzer übersetzen lassen und ihn dann mit zum Standesamt nehmen? Oder muss/kann ein Notar den ausländischen Vertrag in Deutschland rechtsgültig machen? Oder gibt es einen Weg über die Deutsche Botschaft im Ausland??? Ich habe so viele offene Fragen… ohne schlechte Hintergedanken, aber mit starkem Sicherheitsbedürfnis…

Hallo, das deutsche Standesamt kümmert sich wahrscheinlich nicht um
den Ehevertrag. Stellt sich überhaupt die Frage, ob man nach dt.Recht
(also standesamtlich) noch mal heiraten muß bzw. kann. Gruß

Hallo,
eine im Ausland standesamtlich beurkundete Heirat wird in der Regel auch in Deutschland anerkannt, d.h. es ist dann nicht nötig und auch gar nicht möglich, in Deutschland erneut zu heiraten, da die beiden ja schon verheiratet sind. Sofern der Mann kein Deutscher Staatsbürger ist, braucht er ein von seinem Heimatland ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis, um in Deutschland heiraten zu können. Und sein Heimatland wird ihm dieses Zeugnis nicht ausstellen, wenn er dort schon verheiratet ist.
Ein Ehevertrag ist eine zivilrechtlicher Vertrag zwischen zwei Eheleuten, der notariell beglaubigt werden muss. Das Standesamt hat damit nichts zu tun. Man könnte z.B. den im Ausland geschlossenen Ehevertrag übersetzen und hier in Deutschland erneut beglaubigen lassen, um mehr Rechtssicherheit zu bekommen.

Hallo,

in Deutschland heiraten und einen notariellen Ehevertrag machen. Die Heirat und den Ehevertrag dann im Heimatland z. B. über das Konsulat eintragen lassen. Ehevertrag nicht nur vor dem Notar beglaubigen lassen, sondern auch zusätzlich zwei moslemische volljährige männliche Zeugen unterschreiben lassen. Auch in Deutschland kann man die Ehe nach islamischen Recht vor einem Imam (nach der standesamtlichen Trauung) eingehen.

Das war jedenfalls der Weg, den vor vielen Jahren ein befreundetes Ehepaar von einem auf islamischen Recht spezialisierten deutschen Anwalt bekommen hat.

Gruß
Ingrid