Ist das Diebstahl?

Hallo,

ich habe letztens mit Freunden über folgende Situation duskutiert:
Jemand geht in ein Geschäft und packt viele Sachen in den Einkaufswagen. An der Kasse legt er fast alle Dinge auf das Band. Zwei große und schwere Gegenstände (z.B. Blumenerde, Getränkekiste) verbleiben im Wagen. Dazwischen / unter / hinter diesen großen Gegenständen befindet sich noch ein Artikel, der vom Kunde übersehen wird. Dieser wird auch von der Kassiererin nicht entdeckt.
Ist das Diebstahl oder nicht?
Man kann dem Kunden ja nicht beweisen, dass er es absichtlich versteckt hat. In der Jackentasche befindliche Ware ist Diebstahl, keine Frage… dieser Artikel befindet sich aber im Einkaufswagen.

An manchen Kassen heben sie mittlerweile auch die schweren und großen Sachen zur Kontrolle hoch. Doch kann man den Kunden bestrafen, wenn er einfach nur übersehen hat etwas aufs Band zu legen?

Wir sind und absolut unschlüssig.

fragende Grüße
Tato

Ich bin sicher, daß es kein Diebstahl ist, da man im Moment des Entdeckens die Kasse ja noch nicht verlassen hat. Die Kassiererin ist ja gerade am einsacannen der Ware. Ich mir übrigens schon mehrfach ungewollt passiert. Z. B. ich mir eine Packung Kaugummi in eine Bierkiste gefallen. Das hat dann auch die Kassiererin gemerkt. Mir war es natürlich peinlich, aber Diebstahl kann man mir ja nicht unterstellen. Dann wäre es ja auch Diebstahl, wenn die Kassiererin vergißt, einen Artikel eizugeben. Ich mir auch schon passiert, daß z. B. eine Kiste Wasser nicht abgerechnet wurde. Das habe ich dann auch erst zu Hause gemerkt, als ich den Kassenzetttel kontrollierte.
Gruß
Maria

Ich bin sicher, daß es kein Diebstahl ist, da man im Moment
des Entdeckens die Kasse ja noch nicht verlassen hat.

Gut, dann noch eine zusätzliche Frage:
Was wäre, wenn am versteckten Artikel ein Pieper ist und beim Verlassen ein Alarm ausgelöst wird?
Aber so haben wir uns da auch gedacht. Andererseits wäre das ja eine leichte Schmugglermöglichkeit für Leute, die es auf Diebstahl anlegen.
CD kaufen (sofern ohne Pieper), vorsichtig Wasserkiste drauf… Wenn es gesehen wird ist halt Pech, aber immerhin hätten sie die CD dann entwendet ohne Diebstahl zu begehen.

Ist mir übrigens schon mehrfach ungewollt passiert. Z. B. ich mir eine
Packung Kaugummi in eine Bierkiste gefallen.

Ja, das kann wirklich mal vorkommen…

Dann wäre es ja auch Diebstahl, wenn die Kassiererin vergißt, einen :Artikel eizugeben. Ich mir auch schon passiert, daß z. B. eine Kiste
Wasser nicht abgerechnet wurde.

Bei mir haben sie mal im Baumarkt eine Holzplatte von etwa 70x100 übersehen, obwohl diese nun wirklich nicht zu übersehen ist…

Definitiv kein Diebstahl.
Gesetztestext: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__242.html

Einen „versehentlichen Diebstahl“ gibt es nicht.
Unbenommen davon bist du natürlich selbstredend verpflichtet den Artikel noch zu bezahlen wenn dir das hinterher einfällt, aber DAS ist dann schon keine Frage des Strafrechts mehr.

mfg
Simon

Hallo,

Einen „versehentlichen Diebstahl“ gibt es nicht.
Unbenommen davon bist du natürlich selbstredend verpflichtet
den Artikel noch zu bezahlen wenn dir das hinterher einfällt,
aber DAS ist dann schon keine Frage des Strafrechts mehr.

Moralisch oder gesetzlich?

Gruß
Tato

Hi,

daas Problem ist, DU stehst in der Beweispflicht alsdass DU ES NICHT STEHLEN WOLLTEST!!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Moralisch oder gesetzlich?

Gesetzlich, wobei du meines Erachtens nicht zum Bezahlen, sondern zur Rückgabe der Ware verpflichtet bist. Da du sie an der Kassa nicht vorgelegt hast, fehlt nämlich der Vertragsabschluss.

Gruß
Tom

Hallo!

daas Problem ist, DU stehst in der Beweispflicht alsdass DU ES
NICHT STEHLEN WOLLTEST!!!

Aus juristischer Sicht muss ich da widersprechen. Es gilt der Grundsatz in dubio pro reo, daher stimmt da nicht, was du sagst. Aus der Praxis muss ich aber leider sagen, dass du, jedenfalls bei sehr vielen Richtern, recht hast, die den in dubio Grundsatz de facto umdrehen.

Gruß
Tom

Hi,

ich habe letztens mit Freunden über folgende Situation
duskutiert:
Jemand geht in ein Geschäft und packt viele Sachen in den
Einkaufswagen. An der Kasse legt er fast alle Dinge auf das
Band. Zwei große und schwere Gegenstände (z.B. Blumenerde,
Getränkekiste) verbleiben im Wagen. Dazwischen / unter /
hinter diesen großen Gegenständen befindet sich noch ein
Artikel, der vom Kunde übersehen wird. Dieser wird auch von
der Kassiererin nicht entdeckt.
Ist das Diebstahl oder nicht?
Man kann dem Kunden ja nicht beweisen, dass er es absichtlich
versteckt hat. In der Jackentasche befindliche Ware ist
Diebstahl, keine Frage… dieser Artikel befindet sich aber im
Einkaufswagen.

An manchen Kassen heben sie mittlerweile auch die schweren und
großen Sachen zur Kontrolle hoch. Doch kann man den Kunden
bestrafen, wenn er einfach nur übersehen hat etwas aufs Band
zu legen?

Wir sind und absolut unschlüssig.

Diebstahl ist es nicht, das wurde bereits gesagt. Dazu fehlt der Gewahrsamsbruch ("…wegnimmt…"). Aber es ist in meinen Augen dennoch strafbar, zumindest wenn der Kunde seinen Irrtum später bemerkt und ihn nicht korrigiert. Das wäre eine Unterschlagung: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__246.html Er würde sich dann die fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignen.

Gruß Stefan

Gesetzlich, wobei du meines Erachtens nicht zum Bezahlen,
sondern zur Rückgabe der Ware verpflichtet bist. Da du sie an
der Kassa nicht vorgelegt hast, fehlt nämlich der

Das kommt drauf an :smile: Nach herrschender Meinung richtig, nach meiner Meinung ist bereits die Entnahme der Ware aus den Regalen die Annahmeerklärung. Es spricht nämlich nichts sonderlich dafür, die Auslage als bloße invitatio ad offerendum zu verstehen, ganz anders als bei Schaufensterauslagen.

Levay

Hi,

nach
meiner Meinung ist bereits die Entnahme der Ware aus den
Regalen die Annahmeerklärung.

Sicher?
Meines Wissens kommt die Annahmeerklärung erst an der Kasse zustande, wenn sich über den Preis geeinigt wurde.
Der ausgewiesene Preis an der Ware ist nur ein Angebot, der richtige Preis kann sich an der Kasse noch ändern.

Oder irre ich hier?

LG
Rocco

Hallo!

Ja klar, das hängt davon ab ob man die hM oder aM glaubt:wink:

Gruß
Tom

hi,

das ist das problem der sogen. „schutzbehauptungen“. jeder „dieb“ sagt erstmal, „wollte ich nicht“ und meint damit, er habe den subjektiven tatbestand nicht erfüllt (kein vorsatz)… was soll der richter machen, in den kopf des angeklagten kann er nicht schauen. also muss er aus den objektiven umständen auf die subjektive komponente abzielen.

gruss vom

showbee

1 Like

Hallo!

Ja ich kann mir eh erklären, wie es dazu kommt. Außerdem kann man ja immer nur von außen auf die innere Tatseite schließen, geht ja nicht anders.

Trotzdem gilt vom Gesetz her richtigerweise der Grundsatz in dubio pro reo und in der Praxis leider sehr oft in dubio contra reum. Wenn man mal verteidigt hat, dann merkt man erst, mit wie viel Vorurteilen bzw. Vorverurteilungen durch Richter man konfrontiert ist. Das ist natürlich nicht bei allen so, aber leider bei zu vielen. Man wird als Unschuldiger leider viel zu leicht verurteilt.

Gruß
Tom

1 Like

Sicher?

Wie ich schon schrieb, vertrete ich die Minder- und nich die herrschende Meinung! Argumente auf Anfrage :smile:

Levay

Diebstahl!
Hi Tato,

es ist Diebstahl.

Genau den Fall hatte ich mal vor einigen Jahren. Wollte Getränke kaufen fahren und habe zufällig noch eine Zeitung gesehen, als ich am Z.-Stand vorbei kam. Zeitung in den Wagen und 2 Kisten Getränke.
Wollte die Kisten gerade aufs Band stellen, als die Kassiererin sagte: „Lassen Sie sie bitte drin stehen.“ Dabei habe ich die Zeitung (Wert 1,20 DM) komplett vergessen. An der Kasse vorbei, dann kam auch schon der Detektiv. Als der mich ansprach, ists mir natürlich direkt wieder eingefallen. Der A*** war natürlich nur auf seine Prämie fixiert und lies nicht mit sich reden, unterschrieben habe ich nichts, aber Anzeige wegen Diebstahl bekommen.
Der Staatsanwalt hat mir den Sachverhalt, den ich durch einen Zeugen belegen könnte, aber geglaubt und das Verfahren wurde eingestellt.

Gruß
Newwonder

Hi,

es ist Diebstahl.

damit vertrittst Du eine Minderheitenmeinung. Kannst Du die irgendwie untermauern? Deine Geschichte ist ja nett, aber sie spricht eher für das Gegenteil (kein Diebstahl).

Gruß Stefan

Genau den Fall hatte ich mal vor einigen Jahren. Wollte
Getränke kaufen fahren und habe zufällig noch eine Zeitung
gesehen, als ich am Z.-Stand vorbei kam. Zeitung in den Wagen
und 2 Kisten Getränke.
Wollte die Kisten gerade aufs Band stellen, als die
Kassiererin sagte: „Lassen Sie sie bitte drin stehen.“ Dabei
habe ich die Zeitung (Wert 1,20 DM) komplett vergessen. An der
Kasse vorbei, dann kam auch schon der Detektiv. Als der mich
ansprach, ists mir natürlich direkt wieder eingefallen. Der
A*** war natürlich nur auf seine Prämie fixiert und lies nicht
mit sich reden, unterschrieben habe ich nichts, aber Anzeige
wegen Diebstahl bekommen.
Der Staatsanwalt hat mir den Sachverhalt, den ich durch einen
Zeugen belegen könnte, aber geglaubt und das Verfahren wurde
eingestellt.

Gruß
Newwonder

Hi Stefan,

der Staatsanwalt hat das Verfahren nur eingestellt, weil ich nicht vorbelastet war, sonst wäre ich verdonnert worden.

Wenn ich das Schreiben noch finde, stell ich es morgen mal rein.

Gruß

Es gibt keinen fahrlässigen Diebstahl
Hallo!

es ist Diebstahl.

Nein, der Ausgangssachverhalt kann niemals Diebstahl sein. Wer versehentlich eine fremde Sache mitnimmt, handelt fahrlässig und nicht vorsätzlich. Fahrlässiger Diebstahl ist aber nicht strafbar.

Gruß
Tom

1 Like

Das ist schon tatbestandlich kein Diebstahl, und das hast du ja gesehen, denn sonst wäre die Sache ja nicht eingestellt worden. Komisch, dass du dafür ein Sternchen bekommen hast.

Levay

1 Like