Ist ein Vertrag, der nur mit dem Vornamen unterschrieben wurde, rechtsgültig?

Ich möchte meinen Pferdeeinstellvertrag in meinem aktuellen Stall kündigen, da es Streit mit dem Stallbesitzer gab. Es besteht eigentlich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten, die mir natürlich zu lang ist. Beim Durchschauen des Vertrages fiel mir auf, dass dieser von seiner Frau nur mit dem Vornamen unterschrieben wurde. Ist der Vertrag damit gültig oder habe ich vielleicht ein Schlupfloch gefunden früher da raus zu kommen?

Hallo,
bin derzeit verreist,
melde mich Ende der Woche
mfg
PB

siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift#cite_ref-B…

Danke. Diese Wikipediaseite hatte ich bereits gefunden. Aber kann ich, trotzdem ich die Leistung in den letzten 6 Monaten bezogen und bezahlt habe, einen Vertrag einfach für nichtig erklären und die Kündigungsfrist von zwei Monaten ignorieren?

Hallo,

das denke ich nicht, denn Sie haben den Stall trotzdem benutzt, sind also damit das Vertragsverhältnis eingegangen und haben demnach auch die Bedingungen des Vertrages akzeptiert. Die Unterschrift ist höchstens ein Formfehler, aber das wird nicht reichen, damit der Vertrag ungültig ist. Zumal, wie bereits erwähnt, Sie ja vertragliche Leistungen in Anspruch genommen haben.

Gruß,

twilight666

ich würde es auf jeden Fall über diese Schiene probieren. Der Vertragspartner muss dann von sich aus die Initiative ergreifen. Da kann ja man testen, wie weit er geht. Dann bleibt immer noch Zeit zum Rechtsanwalt zu gehen. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei nichtigen Rechtsgeschäften auch die gegenseitigen Leistungen erstattet werden müssen. Mann wird also in einen Stand versetzt, als hätte es den Vertrag, weil er eben nichtig war, gar nicht gegeben. Der Tatbestand der Nichtigkeit schließt also den Bestand eines gültigen Vertrages aus.

Hallo,
aus dem Urlaub zurück hier meine Antwort:
Ob der Vertragspartner mit dem Haus- oder Vornamen unterschreibt, ist nicht von Bedeutung, Unterschrift des Verkäufers bedeutet die Vertragsannahme. Man sagte auch schon mal „mache einfach drei Kreuze“. Auch dieser Vertrag dürfte gültig sein, wenn es Zeugen gibt, dass der Vertragspartner die Kreuze gemacht hat.
mfg
PB