Ist es strafbar jemandem die frage zubstellen: was seid ihr für assis?

nehmen wir an man fühlt sich ungerecht behandelt und in der diskusion wird die frage " was seid ihr für assis???" gestellt, ist das strafbar??

Das kann je nach genauen Umständen eine strafbare Beleidigung darstellen.

ich dachte eigentlich immer, dafür reicht es, wenn es eine Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten ist, die genauigkeit der umstände hab ich da eigentlich immer ignoriert :wink:

danke!!
habe den betreffeden (angestelter einer firma mit ja nicht zufrieden war) nicht persöhnlich als assoial betietelt! sonden im algemeinen diese frage gestellt! könnte damit ja auch „assistent“ gemeint haben…

Mit dem ersten Teil hast du ja fast recht (die Ehrverletzung würde ich noch mit reinnehmen), aber auf die genauen Umstände kommt es einfach immer an :wink:

Was du jedenfalls wirklich nicht gemacht hast, ist, dich an die Forenregel zu halten, keine realen Sachverhalte zu formulieren. Die Ausrede bzgl „könnte ja auch Assistent gemeint haben“ zieht allerdings eher nicht.

OH, falsch formuliert sorry!!! ist natürlich nicht real!!
Was könnte dem beschuldgiten drohen?

Da wird kaum was zu fürchten sein. Ehrdelikte sind unter den Juristen weitgehend verpönt und das Strafbegehren des Verletzten gestaltet sich entsprechend mühsam.

Die Beleidigung würde nicht von Amts wegen verfolgt, sondern der Beleidigte könnte Strafantrag stellen und die Staatsanwaltschaft verneint dann das öffentliche Interesse und verweist auf den Privatklageweg (oder der Verletzte strebt diesen direkt an, ohne erst Strafantrag zu stellen). Dieser birgt für den Kläger (der jetzt selbst im Grunde die Rolle der Staatsanwaltschaft übernimmt) das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn er Fehler macht oder der Richter zum Schluss kommt, es läge kein strafrechtlich relevantes Verhalten vor oder der Angeklagte wäre irgendwie gerechtfertigt oder entschuldigt.

Noch dazu müsste vor Erhebung der Klage ein Sühneversuch vor einer Vergleichsbehörde erfolglos versucht worden sein.

danke für eure zeit und die infos!!! lg

Sehr gern! Und vielen Dank für die Rückmeldung :smile:

nehmen wir an man fühlt sich ungerecht behandelt und in der
diskusion wird die frage " was seid ihr für assis???"
gestellt, ist das strafbar??

Diese Frage könnte man im Brett „Deutsche Sprache“ analysieren.

Es würde dabei wohl herauskommen:

„Was seid ihr für Assis“ beinhaltet die Aussage, DASS es sich um „Assis“ handelt.
Fraglich ist nur die Art Assi, zu der die Befragten gehören.

Ich halte das für Beleidigung.
Assis als Kurzform zu „Assistenten“ hätte man an der anderen Aussprache des „ss“ herausgehört. Zumindest ICH würde „Assi“ (für Asozialer) mit stimmhaften „s“ aussprechen, Assi (für Assistent) dagegen mit stimmlosen s.