kleiner Musikverein - kein e.V. - nicht gemeinnützig - 18 aktive Musiker
lt. Satzung zur Förderung Pflege Kultur, Blasmusik, usw. (Dorf 600 Einwohner)
spielen nur aus Spaß an der Musik, Musiker zahlen Instrument, Reperaturen, Uniform, tragen Fahrtkosten auf Proben und Äuftritten selbst.
nur wenige bezahlte Auftritte, größtenteils Kirchenmusik, Prozession… ohne Gage
( d.h Einnahmen von ca. 4000.–€ stehen Ausgaben für Miete Heizkosten Noten …
in fast gleicher Höhe entgegen)
besteht Möglichkeit als Anerkennung, einen Opulus von 5-10.–€ als pauschale Aufwandsentschädigung im Monat auszahlen.
**Frage:ist sog. Regel des §22 Abs.3 ESTG(**sonstige Einkünfte nicht steuerpflichtig wenn sie unter 256.–€ liegen) auch für normale Musiker anwendbar oder nur z.B. Kassier dirigent, Notenwart Schriftführer, d.h Personen die ein Ehrenamt haben
habe schon lange gegoogelt, selbst Bekannte die im FA arbeited konnte mir nicht helfen.