Jahrelang keine Stromrechnung erhalten!

Guten Tag!

Stellt Euch folgende Situation vor. Familie XY kaufte vor 5 Jahren eine Wohnung und zog dort ein. Bei Wasser+Heizung kümmert sich der Verwalter der Wohnanlage um die Neu-Anmeldung und jährlich Ablesung.

Beim Strom muss sich Familie XY selbst drum kümmern, versäumt es aber durch den Umzugsstress sich beim Stromversorger neu anzumelden.
Nach einigen Monaten fällt der Familie XY auf, dass der Strom zwar fliesst, sie aber keine Rechnungen/Abschlagszahlungen erhält.

Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder erhält der Vor-Eigentümer der Wohnung die Stromrechnungen und zahlt diese aus Versehen, oder der Stromerzeuger hat seine Forderungen an Familie XY „verdusselt“.

Wenn die Sache jetzt auffliegt, was kann passieren?

  1. Können rückwirkend Forderungen an Familie XY gestellt werden, oder sind diese evtl. schon verjährt?

  2. Falls der Voreigentümer die Rechnungen gezahlt hat, müsste er doch Rechnungen/Zahlungsnachweise vorlegen, oder reicht da der Zählerstand des Stromzählers, den er vor 5 Jahren evtl. selbst abgelesen hatte, aber die Abmeldung bis heute nicht vorgenommen hatte?

Danke vorab für Eure Hinweise/Erfahrungen!

Gruss,

PECOS

Hallo,

wir fassen zusammen: Die Familie hat wissentlich ohne Gegenleistung den Strom bezogen und fragt nun ernsthaft, ob sie für den Strom zahlen soll.

Frage: Wenn Familie XY bewusst nie den Anschluss beim Stromanbieter angemeldet hat, wieso soll der Stromerzeuger seine Forderungen an Familie XY „verdusselt“ haben?

Offensichtlich hat der Anbieter im Vertrauen an die Ehrlichkeit der Menschen den Anschluss nicht physikalisch vom Netz getrennt. Familie XY hat das bewusst ausgenutzt. Selbstverständlich muss nachgezahlt werden. Dass Familie XY jahrelang keine Stromrechnung erhalten ist ja nicht auf ein Versäumnis des Anbieters sondern auf eigenes, sogar vorsätzliches Unterlassen zurück zu führen.

Sicher wäre der Vorgang auch hinsichtlich strafrechtlicher Relevanz prüfenswert.

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin, Steve,

Sicher wäre der Vorgang auch hinsichtlich strafrechtlicher
Relevanz prüfenswert.

Vergesslichkeit ist nicht strafbar, sonst säßen sämtliche Politiker im Kasten. Und dass Pecos so doof sein wird, sich im Falle eines Falles nicht darauf zu berufen, nimmt nicht mal der eifrigste Staatsanwalt an.

Gruß Ralf

Wenn es irgendwann aufkommt muss die Familie halt nachzahlen.

Ganz normal.

Hallo Pecos,

irgendwie kriege ich ein paar Daten des Falles nicht auf die Reihe:

Im Betreff steht etwas von „jahrelang keine Rechnung erhalten“ und hier dann aber bloß:

Nach einigen Monaten fällt der Familie XY auf, dass der Strom
zwar fliesst, sie aber keine Rechnungen/Abschlagszahlungen
erhält.

Wenn es sich nur um einige Monate handelt, dann ist vermutlich die Verjährung noch nicht mal angelaufen, da diese nach meiner Kenntnis erst nach Ablauf des Kalenderjahres anfängt, in dem der Anspruch entstanden ist.

Wenn aber schon Jahre ins Land gegangen sind, bei Verjährung müssten das zwei Jahre sein, dann sollte sich die Familie überlegen, ob es nicht grob fahrlässig sei zu glauben, dass Strombezug ohne Jahresrechnung normal sei.

Wenn die Sache jetzt auffliegt, was kann passieren?

  1. Können rückwirkend Forderungen an Familie XY gestellt
    werden, oder sind diese evtl. schon verjährt?

Eher nicht, weder die Forderungen, die ggf. der Voreigentümer hat, der eine Leistung bezahlt hat, die andere in Anspruch genommen haben, noch die Forderungen, die ggf. beim Energieversorger aufgelaufen sind.

Ich muss dazu aber sagen, dass ich kein Rechtsexperte bin und außerdem dieser Fall jenseits meines Vorstellungsvermögens liegt: Wenn ich Strom beziehe, dann weiß ich doch, dass ich mit dem Versorgunsunternehmen einen Vertrag habe, der Lieferung gegen Bezahlung vorsieht.

Gruß, Karin

Moin, Steve,

Sicher wäre der Vorgang auch hinsichtlich strafrechtlicher
Relevanz prüfenswert.

Vergesslichkeit ist nicht strafbar

„Jahrelang“ vergessen das man Strom umsonst bezieht?
Also mal ehrlich, da kann man doch nicht mehr mit
„lieber Richter , dass habe ich total vergessen“ argumentieren.
Oder doch?

Moin, Jasmin,

ich habe vor 18 Monaten das Telefon meiner Schwiegermutter übernommen. Vorgestern (!) fiel mir auf, dass die Lastschriften immer noch bei ihr abgebucht werden. Aber nur wegen eines blöden Zufalls, das hätte auch noch 5 Jahre so weitergehen können :frowning:((

Gruß Ralf

Guten Tag!

Stellt Euch folgende Situation vor. Familie XY kaufte vor 5
Jahren eine Wohnung und zog dort ein. Bei Wasser+Heizung
kümmert sich der Verwalter der Wohnanlage um die Neu-Anmeldung
und jährlich Ablesung.

Beim Strom muss sich Familie XY selbst drum kümmern, versäumt
es aber durch den Umzugsstress sich beim Stromversorger neu
anzumelden.
Nach einigen Monaten fällt der Familie XY auf, dass der Strom
zwar fliesst, sie aber keine Rechnungen/Abschlagszahlungen
erhält.

Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder erhält der
Vor-Eigentümer der Wohnung die Stromrechnungen und zahlt diese
aus Versehen, oder der Stromerzeuger hat seine Forderungen an
Familie XY „verdusselt“.

Wenn die Sache jetzt auffliegt, was kann passieren?

  1. Können rückwirkend Forderungen an Familie XY gestellt
    werden, oder sind diese evtl. schon verjährt?

Verjährung erst nach 4 Jahren. Wenn ihr es darauf ankommen lassen wollt, dann legt auf jeden Fall schon mal Geld zur Seite… :wink:

TTR

Hallo,

Verjährung erst nach 4 Jahren.

woher kommt diese Zahl?
Gruß
loderunner