Jahresurlaubsanspruch (Kündigung 2. Jahreshälfte)

Steht einem/einer der gesamte Jahresurlaub zu, wenn man/frau die Firma - auf Grund der eigenen Kündigung - in der zweiten Hälfte des Jahres verlässt (bei unbefristeten Arbeitsvertrag, erfolgreich bestandener Probezeit, besserem Angebot von anderer Firma)? Oder stehen einem/einer nur anteilig die Urlaubstage für die gearbeiteten Monate zu?
(Im Bundesurlaubsgesetz habe ich nur eine explizite Formulierung für die erste Hälfte gefunden)

Vielen Dank für Eure Mühe!

Uli

Hallo Uli,

ist die Wartezeit erfüllt und scheidet der Arbeitnehmer bis einschließlich 30. Juni aus dem Arbeitsverhältnis aus, so hat er nach § 5 Abs.1 Buchstabe c BUrlG pro geleisteten Arbeitsmonat Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
Scheidet er dagegen in der zweiten Jahreshälfte aus, hat er Glück und behält den gesamten Anspruch.
Es entstehen aber keine Doppelansprüche, der neue Arbeitgeber muss nur noch einen eventuellen Rest gewähren.

Entnommen aus
Das Arbeitsrecht 2
von Wolfgang Däubler
Randnummer 317

Mit Grüßen
Michael

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Hy Uli.

Nach Bundesurlaubsgesetz stehen dir mindestens 24 Tage Jahresurlaub zu. Scheidest du nun z.B im Oktober aus, so rechnet man 10 Monate a´2 Tage pro Monat also 20 Tage.

Da kannste machen nix.

Tip vo einem Arbeitgeber.

Gruß Thomas.