Steht einem/einer der gesamte Jahresurlaub zu, wenn man/frau die Firma - auf Grund der eigenen Kündigung - in der zweiten Hälfte des Jahres verlässt (bei unbefristeten Arbeitsvertrag, erfolgreich bestandener Probezeit, besserem Angebot von anderer Firma)? Oder stehen einem/einer nur anteilig die Urlaubstage für die gearbeiteten Monate zu?
(Im Bundesurlaubsgesetz habe ich nur eine explizite Formulierung für die erste Hälfte gefunden)
Vielen Dank für Eure Mühe!
Uli