Jügendlischer (24j) auf Bewährung ohne Hauptwohnsi

Hallo,

Ein Jügendlicher (22j) hat keinen Hauptwohnsitz, wohnt gründsätzlich bei einem „kumpel“ von Ihm.
Dieser Jügendlicher ist aber zur Zeit noch auf Bewährung.

Die Frage ist ob der Junge dann in Haft genommen wird.

Danke für Eure hilfe,
lolo

Hallo,

Ein Jügendlicher (22j) …

ein Jugendlicher, der 22 Jahre alt ist, ist kein Jugendlicher und kein Heranwachsender sondern ein Erwachsener.

Gruß

S.J.

ein Jugendlicher, der 22 Jahre alt ist, ist kein Jugendlicher
und kein Heranwachsender sondern ein Erwachsener.

Hi,

das war aber nicht meine Frage…
und hast evt. eine Antwort für mich?

ld

Moin,

Die Frage ist ob der Junge dann in Haft genommen wird.

Er wird genau dann in Haft genommen, wenn er gegen seine Bewährungsauflagen verstößt oder weitere Straftaten begeht. In einer WG zu wohnen ist nicht strafbar.

Gruß,
Ingo

Hallo Ingo,

danke für deine antwort.
um es besser zu sagen, die person wohnt nicht offiziel bei seinem freund, und hat kein festen wohnsitz mehr.

dazu was wäre wenn er eine anzeige wegen Bedrohung am „hals“ hat?

gruss
lolo

Im Falle einer Verurteilung dürfte seine Bewährung wohl den Bach runtergehen. Immerhin bekommt er dafür einen festen Wohnsitz…

Hallo,

Ein Jügendlicher (22j) hat keinen Hauptwohnsitz, wohnt
gründsätzlich bei einem „kumpel“ von Ihm.
Dieser Jügendlicher ist aber zur Zeit noch auf Bewährung.

Die Frage ist ob der Junge dann in Haft genommen wird.

Danke für Eure hilfe,
lolo

Der junge Mann sollte sich beim Einwohneramt bei seinem Kumpel anmelden, da er ja dort offensichtlich wohnt. Somit ist der junge Mann offiziell gemeldet und kann m.E. nur verhaftet werden, wenn er gegen die Bewährungsauflagen verstösst.

Gruss Sid