Kann die BEschäftigung bestimmter Handwerker im VErtrag ausgeschlossen werden?

Hallo ich habe eine FRage,

ist es möglich, dass ein Handwerker per Verwaltervertrag einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ausgeschlossen wird.

also, dass im Vertrag steht, firma xyz wird nicht für die Wohnungseigentumsgemeinschaft beauftragt

bzw. wenn z.B. ein Eigentümer der Gemeinschaft ein Bauunternehmen hat, und sehr gerne für die WEG arbeiten würde, dies aber von dem anderen Eigentümer abgelehnt wird, weil er bereits schlechte ERfahrungen mit diesem Bauunternehmer gemacht hat. kann dann ein Eigentümer darauf bestehen, dass im Vertrag eine Klausel aufgenommen wird, dass keine Firma, die einem Wohnungseigentümer gehört usw. für die Gemeinschaft tätig werden darf.

Würde so eine Klausel gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen oder einen Eigentümer über die Maßen benachteiligen?

vielen Dank für die Hilfe schon im Voraus
Bürger 79

Hallo!

Das Wettbewerbsrecht käme doch nur dann ins Spiel, wenn man eine größere Bauleistung öffentlich aussschreiben müsste. Was bei privatem WEG nie der Fall ist.

Und sonst gilt doch wohl der Grundsatz, „Ich suche mir den Handwerker aus, der bei mir etwas machen soll“. „Ich bezahle, ich bestimme“.

Oder nicht ?

Und nur weil hier der Verwalter(aber doch im Namen der Eigentümer) Handwerker bestellt kann es nicht anders sein.

Aber so wie die Frage geschrieben ist, könnte man ja denken, es geht nur um 2 Eigentümer.
Einer davon hat das Baugeschäft.

Warum müssten denn 2 Personen überhaupt einen Verwalter haben ?

MfG
duck313

ja stimmt, das habe ich vergessen zu schreiben, es gibt nur zwei Eigentümer.
Die aber v erstritten sind, weil der Eigentümer der die Baufirma hat, ständig
am Haus, bzw. am Gemeinschaftseigentum ohne Beschluss rumbaut. und auch die Qualität dieser Arbeiten unter aller S … sind.
Nach Eingriffen funktioniert die Klingelanlage nicht,- das Treppenhaus ist über die Maßen beschädigt, Dreck Beschädigungen werden nicht beseitigt etc… Daher möchte auch der eine Eigentümer nicht, dass der andere Eigentümer bzw. dessen Firma für die Wohnungsgemeinschaft arbeitet.