Hallo ich habe eine FRage,
ist es möglich, dass ein Handwerker per Verwaltervertrag einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ausgeschlossen wird.
also, dass im Vertrag steht, firma xyz wird nicht für die Wohnungseigentumsgemeinschaft beauftragt
bzw. wenn z.B. ein Eigentümer der Gemeinschaft ein Bauunternehmen hat, und sehr gerne für die WEG arbeiten würde, dies aber von dem anderen Eigentümer abgelehnt wird, weil er bereits schlechte ERfahrungen mit diesem Bauunternehmer gemacht hat. kann dann ein Eigentümer darauf bestehen, dass im Vertrag eine Klausel aufgenommen wird, dass keine Firma, die einem Wohnungseigentümer gehört usw. für die Gemeinschaft tätig werden darf.
Würde so eine Klausel gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen oder einen Eigentümer über die Maßen benachteiligen?
vielen Dank für die Hilfe schon im Voraus
Bürger 79