Kann ein Arbeitgeber verlangen, dass man bei Ihm nur auf Kommission einkauft?

Hallo,

darf ein Arbeitgeber (z.B. Baumarkt, Lebensmittelhandel etc.) von seinem Mitarbeiter verlangen, dass dieser nur auf Lieferschein (also auf Kommission) bei Ihm einkaufen darf, und nicht in Bar an der Kasse?

Hallo,

ich denke, prinzipiell hat ein Verkäufer das Recht, so zu verkaufen wie er will.
Also nur auf Lieferschein oder nur gegen bar oder auch gar nicht.
Es besteht meines erachtens auch keine Pflicht zu irgendeiner Gleichbehandlung.
Man kann z.B. dem einen Kunden 30 Tage Zahlungsziel und 3% Skonto gewähren, während man einem anderen Kunden nur Barzahlung anbietet.
Mit dem Arbeitsrecht hat das alles nichts zu tun.

Gruß

Hallo,

habe die Fragestellung zwar nicht ganz verstanden,versuche es aber trotzdem.

Wenn Mitarbeitern eines Handelsunternehmen im Rahmen des Personaleinkaufes
bestimmte Einkaufskonditionen gewährt werden,so ist es durchaus üblich das dies
(um einen Missbrauch,bei den nur an Mitarbeitern gewährten Rabatten vorzubeugen)
so vollzogen wird.

Bei uns im Unternehmen wurde es damit begründet,das damit dem „Schwarzhandel“
ein Riegel vorgeschoben werden soll und die Finanzämter in den letzten
Jahren verstärkt darauf kontrollieren.

M.E.kann der Mitarbeiter aber durchaus Waren zu den üblichen Endkundenpreisen an der Kasse in bar erwerben und dies ohne Bestimmung durch den AG.

LG Bollfried

PS:Ich glaube aber aus der Fragestellung heraus gelesen zu haben,das es sich
im den verbilligten Personaleinkauf handelt.