Kann ein Arbeitnehmer einen Inso-Antrag

… gegen seinen Arbeitgeber stellen ?
( Hintergrund : ausstehende Lohnzahlungen - 5 stellig, über mehrere Monate )

hi,

ja klar, aber vor solch einem schritt solltest du dich mal mit einem RA unterhalten, der von arbeitsrecht und insolvenzrecht ahnung hat. hierzu beratungsschein beim gericht besorgen.

gruss vom

showbee

Hi,
einen Inso-Antrag kann ein Glaeubiger gegen einen Schuldner stellen, wenn seine offenen Forderungen nicht fristgerecht beglichen werden.
Soweit erst einmal die pauschale Antwort.
Du als Arbeitnehmer musst zunaechst erst einmal ueber das Arbeitgericht gehen und dort Deine Forderungen gegen Deinen Arbeitgeber einklagen.
Das Inso-Recht ist aeusserst kompliziert. Einen kleinen Einblick gewaehrt Dir diese Datei:
http://www.btk-steuern-recht.de/pdf/artikel_2_02.pdf
Gruss, Ina

… gegen seinen Arbeitgeber stellen ?
( Hintergrund : ausstehende Lohnzahlungen - 5 stellig, über
mehrere Monate )

Du als Arbeitnehmer musst zunaechst erst einmal ueber das
Arbeitgericht gehen und dort Deine Forderungen gegen Deinen
Arbeitgeber einklagen.

hi ina,

na, sicher? schau mal in § 14 InsO! die forderung muss nicht tituliert sein, wenn man der insolvenzantrag als gläubiger ist auch so möglich…

gruss vom

showbee

Hallo,

warum willst du Insolvenzantrag stellen? Hast du schon andere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen versucht?
Zunächst einmal sollte man seine Forderungen titulieren lassen. Ein Titel im Schuldrecht ist z.B. ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid.
Du solltest deine Forderungen beim Arbeitsgericht einklagen und hoffen, dass das Gericht deiner Auffassung folgt. Dann bekommst du ein Urteil, aus dem du den dir zugesprochenen Betrag vollstrecken kannst. Das ist erfolgversprechender als der direkte Weg über ein Insolvenzverfahren.
Showbee hat Recht. Man kann einen Insolvenzantrag stellen, ohne einen Titel in der Hand zu haben. Aber dieser Weg ist mit Risiken verbunden, bei denen du nicht nur deine Forderung verlieren könntest, sondern die dich am Ende auch noch Geld kosten.
Bei einem Insolvenzantrag muss man sicher sein, dass bei dem insolventen Unternehmen noch etwas zu holen ist. Eine Firma nur „platt“ machen, bringt primitive Genugtuung aber kein Geld.

Gruß,
Francesco

Moien!

Da muss ich Francesco mal widersprechen ;o)))

Du solltest sofort Schritte unternehmen mit dem einfachen Hintergrund, daß du - sofern Konkursantrag gestellt worden ist - das noch ausstehende Geld in voller Höhe rückwirkend für drei Monate vom Arbeitsamt erhältst! Da du schon länger kein Geld erhalten hast wird es also Zeit, denn mehr als für drei Monate bekommst du dein Geld nicht!

Du Solltest also schnell zum Arbeitsamt rennen und den Antrag auf Konkursausfallgeld stellen, denn jeder Tag kostet dich hier Geld!!! Die werden dich auch aufklären über den Konkursantrag bzw. was du sonst beachten musst!

Gruß

Bernd
P.S.: Um dein Geld vom Arbeitgeber zu bekommen hilft auch ein kleiner Hinweis, daß Konkursverschleppung strafbar ist und da er schon Monate net zahlen kann riecht es schon danach ;o))