Kann ein Schweizer Deutscher werden ohne

…dass er seine Staatsbürgerschaft verliert?

Nach Schweizer Recht kann eine Deutsche, die mit einem Schweizer verheiratet ist, ohne grössere Probleme Schweizerin werden. Wie ist die Lage juristische gesehen umgekehrt? Kann ein Schweizer Bürger, der mit einer Deutschen verheiratet ist, Deutscher werden, ohne dass er seine bisherige Staatsbürgerschaft ablegen muss?

Bin mal auf die Antworten gespannt.

Schönen Tach und frohes Scaffen wünscht Euch

Yo-Yo

Hallo,

leider weiß ich keine genaue Antwort auf deine Frage.

Zum Thema Staatsbürgerschaften werden bilaterale Abkommen zwischen den beiden betroffenen Staaten geschaffen, so daß das, was zwischen Österreich und Deutschland gilt, nicht auch automatisch zwischen Schweiz und Deutschland gelten muß, und auch nicht zwischen Österreich und Schweiz.

Weiterhin kommt es nicht nur darauf an, was in dem Land gilt, dessen Staatsbürgerschaft man will, sondern auch was im eigenen Land gilt.

Nach deutschem Staatsbürgerschaftsrecht verliert man die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn man eine andere beantragt. (grob gesagt)

Wenn man aber eine andere Staatsbürgerschaft automatisch bekommt, und sich gar nicht dagegen wehren kann, dann verliert man die deutsche Staatsbürgerschaft nicht. (auch grob gesagt).

Vielleicht hilft dir da auch der Artikel in der Wikipedia weiter:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schweizer_B%C3%BCrgerrecht

Gerhard

Hallo,

ja, kein Problem. Ehegatten von Deutschen sind bei der Einbürgerung privilegiert
und nach dem StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) ist in § 10 zwar als
Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit der Verlust der
alten Voraussetzung, nur gilt für Bürger der EU und der Schweiz nach § 12 die
Ausnahme, dass dies bei diesen nicht erforderlich ist.

Grüße
EK

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