Hallo,
leider weiß ich keine genaue Antwort auf deine Frage.
Zum Thema Staatsbürgerschaften werden bilaterale Abkommen zwischen den beiden betroffenen Staaten geschaffen, so daß das, was zwischen Österreich und Deutschland gilt, nicht auch automatisch zwischen Schweiz und Deutschland gelten muß, und auch nicht zwischen Österreich und Schweiz.
Weiterhin kommt es nicht nur darauf an, was in dem Land gilt, dessen Staatsbürgerschaft man will, sondern auch was im eigenen Land gilt.
Nach deutschem Staatsbürgerschaftsrecht verliert man die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn man eine andere beantragt. (grob gesagt)
Wenn man aber eine andere Staatsbürgerschaft automatisch bekommt, und sich gar nicht dagegen wehren kann, dann verliert man die deutsche Staatsbürgerschaft nicht. (auch grob gesagt).
Vielleicht hilft dir da auch der Artikel in der Wikipedia weiter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schweizer_B%C3%BCrgerrecht
Gerhard