hallo ihr lieben,
ich hätte mal eine Frage: angenommen man stellt einen Mahnbescheid. Dieser wird dem Antragsgegner zugestellt und dieser reagiert mit einem Widerspruch. Was nun, wenn der Antragsgegner nicht nur Widerspruch einlegt,sondern auch ein streitiges Verfahren beantragt? Kann man als Antragssteller dann den Mahnbescheid zurücknehmen, um dem streitigen Verfahren „aus dem Weg“ zu gehen?
Bin der Meinung,dass das nicht geht,habe aber null Ahnung davon…
vielen dank schon mal