Kann man den Mahnbescheid zurückziehen?

hallo ihr lieben,

ich hätte mal eine Frage: angenommen man stellt einen Mahnbescheid. Dieser wird dem Antragsgegner zugestellt und dieser reagiert mit einem Widerspruch. Was nun, wenn der Antragsgegner nicht nur Widerspruch einlegt,sondern auch ein streitiges Verfahren beantragt? Kann man als Antragssteller dann den Mahnbescheid zurücknehmen, um dem streitigen Verfahren „aus dem Weg“ zu gehen?

Bin der Meinung,dass das nicht geht,habe aber null Ahnung davon…

vielen dank schon mal

Den Mahnbescheid nicht…
… denn der ist ja schon zugestellt.

Hallo!

Bin der Meinung,dass das nicht geht,habe aber null Ahnung
davon…

Doch, doch, das geht. Der Antragssteller kann den Antrag jederzeit bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zurücknehmen, hat dann aber die Kosten zu tragen.

Guten Tag,

also müsste der Antragsteller die Kosten des Mahnbescheids und dessen Bearbeitung tragen und nimmt ihn einfach zurück?

Vielen Dank schon mal für die hilfreiche Antwort :smile:

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Hallo!

Der Antragsgegener kann das Verfahren nicht anstoßen. Das muss der Antragsteller machen.

Wenn der Antragsgegner dem Mahnbescheid widerspricht und der Antragsteller nichts weiter unternimmt, verläuft die Sache im Sande.

Gruß

Jörg

Hallo!

Der Antragsgegener kann das Verfahren nicht anstoßen. Das muss
der Antragsteller machen.

Wenn der Antragsgegner dem Mahnbescheid widerspricht und der
Antragsteller nichts weiter unternimmt, verläuft die Sache im
Sande.

Aha? In welchem Land ist das so?

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Der Antragsgegener kann das Verfahren nicht anstoßen.

Wie erklärst du dir dann § 696 I S. 1 ZPO ("…eine Partei…")?

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Hallo, erstmal vielen Dank!

Dass der Antragsgegner das streitige Verfahren beantragen kann ist sicher! Auch er kann dies tun! Aber kann der Antragsteller des Mahnbescheids, der kein streitiges Verfahren möchte, dann immernoch den Mahnbescheid zurücknehmen oder muss es dann zu einem streitigen Verfahren kommen, wenn der Antragsgegner dieses beantragt hat?

Grüße und Danke an alle!!!