Kann man noch Gründungsmitglied in einem Verein werden nach der Gründungsversammlung?

Kann man nach der Gründungsversammlung in einem Verein noch Gründungsmitglied werden?
Wenn ja -
Wie lange nach der Gründungsversammlung?
Oder gilt da das Datum, an dem der Verein in das Vereinsregister eingetragen wird?

Hallo,

ist das denn von Bedeutung ob man Gründungsmitglied ist oder wenig später eintritt?

Der Verein als solcher - wenn auch nicht gleich als e.V. - entsteht in der Gründungsversammlung mit Beschluss über die Annahme der Satzung. Hat man in dieser Gründungsversammlung bei der Abstimmung über die Satzung mitgewirkt ist man Gründungsmitglied. Den weiteren Eintritt von Mitgliedern regelt dann die Satzung.

ml.

ja, das wäre wichtig für die Außenwirkung. In dem Fall handelt es sich um die Stadt und einige Firmen - Sponsoren.
Wir sind ja jetzt erst mal ein „Vorverein“ bis zur Eintragung ins Register. Deshalb wäre es wichtig das zu wissen.