Kann man so etwas Anzeigen?

Wenn man selbst eine Anzeige erhält wegen Bedrohung und Beleidigung
und bei der Anhörung bzw. der eigenen Aussage bei der Polizei dann die Anschuldigungen erklärt bekommt und feststellt, dass hier wirklich einiges verdreht wurde und weiteres absolut nicht der Wahrheit entspricht,
wie kann man sich wehren?
Muss man das wirklich alles über sich ergehen lassen und akzeptieren.

Das Verfahren wurde mittlerweile eingestellt, bzw. auf den Privatklageweg verwiesen.

Kann man diesen bösartigen Menschen wegen Verleumdung und Beleidigung und Rufmord selbst anzeigen?

Danke für Hilfe!!!

Viele Grüße
Caro

Hallo Carolin!

Kann man diesen bösartigen Menschen wegen Verleumdung und
Beleidigung und Rufmord selbst anzeigen?

Ja, kann man. Aber was soll das bringen? Du opferst Zeit, beschäftigst Dich mit einem Ärgernis, das der Vergangenheit angehört, Darstellungen, gegenteilige Behauptungen der anderen Seite…

Bin zwar juristischer Laie, aber aus meiner Sicht ist das brotlose Kunst, nur geeignet, das eigene Leben mit völlig unwichtigem Zeugs zu beschweren.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang -
Dafür hast Du wieder einen verdienten Stern erhalten.

Wenn jeder auf jeden eindrischt, dann
dreschen bald alle auf alle ein.
Irgendwie ergibt das keinen Sinn.
Ein ehrenwerter zweiter Platz ist auch gut -
es gibt eben nicht nur Gewinner.
Es gibt auch großzügige Menschen.

Jene, die gut sind, streiten nicht
Jene, die streiten, sind nicht gut:
http://www.taoism.net/german/living/200407.htm

Gruss - digi (verbietet die Rechtsschutzversicherungen!)

Ein Sternchen für was ?

Dafür hast Du wieder einen verdienten Stern erhalten.

Hallo,

ein Stern für eine Antwort, die nicht zur Frage passt ?

Die Frage war:

Kann man diesen bösartigen Menschen wegen Verleumdung und Beleidigung und Rufmord selbst anzeigen?

nicht

Sollte man diesen bösartigen Menschen wegen Verleumdung und Beleidigung und Rufmord selbst anzeigen?

Wir diskutieren hier im Rechts-Brett nicht im Ethik-Brett.

Gruß

Matthias

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Hallo,

ja kann man - und wie wird das wohl ausgehen ?
Vermutlich mit Einstellung des Verfahrens.
Wie in deinem Fall auch …

Gruß Carolin

Du hast Recht -owt-

Wir diskutieren hier im Rechts-Brett nicht im Ethik-Brett.

… und du, lieber Matthias,
bist der Ansicht, dass man juristische Fragen völlig losgelöst von ethischen Überlegungen behandeln sollte? Hatten wir das nicht schon einmal?

Im Übrigen denke ich, dass die Frage mit einem „Ja, kann man“ ausreichend (im juristischen Sinne) beantwortet war. Die nachgeschobene Sinnfrage betrachtet dann eher auf die praktische denn die ethische Seite. Die moralisch/ethischen Gedanken kamen dann von Digi - und so ganz von der Hand zu weisen sind sie ja wohl auch nicht.

Gruß
Eckard

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