Kann man von einem Versicherungsvertrag noch vor dem Anlauftermin (01.01.2015) zurücktreten ?

Hallo Leute, ich bin Geschädigte in einem Hafpflichtfall …
Bei genau der gleichen Gesellschaft habe ich im November einen großen Vertrag
unterschrieben. (mtl. 70 Euro  = Jährlich 840 Euro)

Als Geschädigte behandelt mich die Versicherung jedoch  so mies das ich grad stocksauer bin.
Ich würde mich schämen wenn ich jemanden was kaputt mache und der Geschädigte
mit so einem bösen Brief abgeschmettert wird.
Es handelt sich um einen Schaden über 3000 Euro ( kein KFZ) und die Versicherung
läßt mich auf dem Schaden sitzen.

Mein Vertrag bei der Allianz würde erst am 01.01,2015 in Kraft treten!
Ich möchte dieser Versicherung aber nun nicht auch noch Geld in den Rachen schmeißen dafür das sie mich zum Deppen abstempeln !
Kann ich vor Anlauf des Vertrages noch zurücktreten ??? und wie ???
Am besten sofort, denn es sind ja nur noch ein paar Tage bis alle die Türen schließen und keiner mehr erreichbar ist…

Liebe Grüße
Zigeiner

Hallo

Gehört eigentlich ins Versicherungsbrett, und ist eigentlich keine Rechtsfrage, darum geht die Ich-Form evtl. durch…

Mein Vertrag bei der Allianz würde erst am 01.01,2015 in Kraft
treten!

Kann ich vor Anlauf des Vertrages noch zurücktreten ??? und
wie ???

Sobald mögliche Widerrufs- oder Rücktrittsfristen abgelaufen sind, ist der Vertrag gültig. Bei (den meisten?) Versicherungsverträgen beginnt die Widerrufsfrist mit Erhalt des Vertrags, bzw. der Versicherungspolice, evtl. ist die ja noch nicht angekommen oder noch nicht 14 Tage her?

Ansonsten legt man halt die ordentliche Kündigung beim nächsten Schriftverkehr zur Schadensregulierung bei, wird der Allianz keine grauen Haare bereiten, aber vielleicht hilft es dem Seelenfrieden. (Und man vergisst nicht fristgerecht im nächsten Jahr zu kündigen.)

Grüße,
.L

Hi Zigeiner,

hast Du den Vertrag von der Allianz ganz sicher erhalten? Ganz sicher würde per Einschreiben oder bestätigter Abgabe bzw. bestätigter Einwurf bedeuten.

Überlege mal ganz genau. Manchmal geht ja Post auch verloren.

lg Schoorsch

Hallo!

Mal zum Kern des Ärgers .

Wenn VS die Haftung ablehnt, dann tut sie das im Namen des Versicherten/Verursachers des Schadens.
Und das bedeutet, der „Verursacher“ muss NICHT haften.  Der Geschädigte müsste klagen, wenn er meint, es wäre anders. Dann vertritt die VS den Versicherten auch notfalls vor Gericht und übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten.
Und zahlt dann auch, wenn es so geurteilt wird.

Ist es wieder so ein Fall von „gefühler Verantwortung“ für einen Schaden auf dem man den Geschädigten nicht sitzen lassen will ?

MfG
duck313