Hallo,
meiner Erinnerung nach gab es vor einiger Zeit ein Gerichtsurteil, dass bei Einkäufen im Internet vor der Zahlung die Endkosten deutlich genannt werden müssen.
Kann mir jemand das Urteil nennen?
Grüße
Carsten
Hallo,
meiner Erinnerung nach gab es vor einiger Zeit ein Gerichtsurteil, dass bei Einkäufen im Internet vor der Zahlung die Endkosten deutlich genannt werden müssen.
Kann mir jemand das Urteil nennen?
Grüße
Carsten
Ich habe gerade eine Weile gesucht, konnte aber einen bestimmten Fall, was sich der Endkosten im Internetkauf widmet nicht finden.
Vielmehr gibt es Themen bezüglich Abos, wo auch nicht eindeutig ist, wieviel und ob man überhaupt zahlen muss.
Tag
muss es unbedingt ein Gesetz sein? Sowas steht auch in Gesetzen, wenn ich mich jetzt nicht irre.
Schöne Grüße
Droitteur
Tag
muss es unbedingt ein Gesetz sein? Sowas steht auch in
Gesetzen, wenn ich mich jetzt nicht irre.
das versteh ich nicht
aber mit gestetz liegst du meiner meinung nach richtig, da passt die PAngV
Ja, Rechtsdiskusionen hier laufen auf dem level, das man für andere mit einer suchmaschine sucht… autsch. google mal spasshalber PAngV
Verdammte Axt, schön gemacht
Wir haben übrigens durchaus auch die eine oder andere Diskussion, die über Google-Niwo hinausgeht, hier nichts unter den Tisch fallen lassen Da gibt es durchaus schlimmere Foren 0o Aber auch bzgl dieser „Diskussionen“ kann man den Sinn hinterfragen und ich gehe regelmäßig nicht zu tief, es ist dies ja doch kein Diskussionsforum^^
Danke für den Hinweis Ja manchmal frage ich mich auch, warum die Leute sich nicht einfach mal google bedienen, bevor die hier was fragen ^^