Kauf von bewohnter Eigentumswohnung

Was muß ich beachten, wenn ich eine ETW kaufen will und der Eigentümer oder Mieter vom Eigentümer wohnt noch drin.

Hi Elfie,

es kommt darauf an, was du mit dem Erwerb bezweckst.
Wenn du die ETW als Kapitalanlage kaufen willst, spielt es keine Rolle. Der bestehende Mietvertrag ist auch weiterhin gültig. Du mußt dem Mieter nur mitteilen, dass du jetzt der Herr im Hause bist und dass er die monatliche Miete nebst Nebenkosten auf dein Konto einzuzahlen hat. Wenn er eine Kaution gezahlt hat, mußt du klären, ob er die Kaution von dem bisherigen Eigentümer zurück erhält und dir neu anvertraut, oder wie das Procedere gewünscht wird.
Wenn du die Wohnung selbst bewohnen willst, mußt du Eigenbedarf anmelden. Der Mieter hat eine Bleibefrist von bis zu 6 Monaten. Du kannst ihn also nicht sofort vor die Tür setzen. Außerdem können soziale Gründe gegen eine Eigenbedarfskündigung sprechen, dann wird es schwer werden, ihn überhaupt aus der Wohnung zu kriegen.
Das sind Aspekte, die du (wenn es geht) vor dem Kauf der Wohnung abklären solltest. Sonst könnte der Erwerb der Wohnung für dich sinnlos sein.

Gruß,
Francesco

Dies wußte ich auch, jedoch war meine Frage wie kann ich mich im Vorfeld - vor dem Notarvertrag - oder vielleicht im Notarvertrag absichern.

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Hi Elfie,

wogegen willst du dich absichern?
Möchtest du die Wohnung selbst benutzen?

Gruß,
Francesco

stellt sich immer noch die Frage…
wozu du die Wohnung brauchst…

Bernd

ok…eine Minute schneller LOL (OT)

Hi Bernd,

tut mir leid…

Gruß,
Francesco