Ich habe vor, mein Auto zu verkaufen, habe aber auf einem extra Blatt (als Anlage zum Kaufvertrag) einige Punkte aufgeführt (Mängel/Besonderheiten am Fahrzeug), die dann auch der Käufer unterschreiben soll, damit ich mich absicher.
In den Kaufvertrag selber würde ich dann auf eine Anlage verweisen.
Reicht das dann aus, wenn man die Anlage an den Kaufvertrag heftet? Immerhin kann der Käufer dann die Klammer(n) ja wieder lösen und was anderen ran heften, und ich hab dann logischerweise eine andere (nämlich die richtige) Anlage an einer Ausfertigung vom Kaufvertrag dran. Wie sieht’s da aus mit der Beweisfrage/Absicherung?
Mathias