Kaufvertrag mit Baumarkt Rücktritt Verkäufer

Hallo an alle,

der Nachbar lies sich im Baumarkt eine Dusche anbieten mit schriftlichem Angebot. Danach bestellte er diese, bezahlte 100%, Ware mußte aber erst beim Unterlieferanten des Baumarktes bestellt werden vom Baumarkt selber. Nachbar erhielt die maschinell erstellte Quittung der Baumarktkasse, als auch ein Auftragsdatenblatt in dem alle Positionen genannt sind.
Nach ca. einer Woche meldete sich jemand vom Baumarkt. Man könne den Auftrag nicht ausführen. Die Mitarbeiter haben einen Preis nicht korrekt ausgewiesen, bzw. eine Position nicht korrekt bepreist. Im Auftrag selber steht aber wortwörtlich diese Position drin mit einem Preis von 100,-- anstelle von 450,–…
Die Frage ist nun, ist der Kaufvertrag bereits angenommen im SInne des Gesetzes, oder hat der Baumarkt tatsächlich ein Rücktrittsrecht oder kann einen höheren Betrag nachfordern.
Normalerweise müßte doch der Vertrag zustandegekommen sein wenn Käufer „ANgebot abgibt“ mit bezahlen des Artikels, und Baumarkt als Verkäufer dieses Angebot annimmt in dem er einen Zahlbeleg und Kundenauftrag ausstellt.
Oder ist der Vertrag erst zustandegekommen bei Abholung der Ware?

Vielen Dank im Voraus für Anregungen

Einen schönen Abend