Kaufvertrag von Gebrauchtwagen auflösen

Hallo,

nehmen wir mal an, Person A kauft sich bei einem Autohaus einen Gebrauchtwagen, dabei werden lediglich die äußeren Mängel Person A mitgeteilt, da Person A sie ja sieht.

Nun ist Person A stolzer Besitzer eines Autos mit Gasanlage und fährt vom Hof.

Es dauert nicht lange, da leuchtet die Motorkontrollleuchte und Person A ruft den Händler an und tut was dieser ihm sagt.

Dann sind ganze 5 Monate ruhe, das Auto von Person A läuft einwandfrei.

Doch plötzlich leuchtet die Motorkontrollleuchte wieder und Person A läßt dies in der Werkstatt des Autohauses überprüfen. Dieses erfolgt dreimal bis die Werkstatt ein Zündkabel repariert.

Nach dem Besuch fährt Person A nach Hause und bemerkt, dass das Auto ziemlich ruckelt, bei Gas und bei Benzin. Daraufhin bringt Person A das Auto wieder in die Werkstatt/Autohaus.
Nach einer Woche und wird dann festgestellt, dass die Ventile durchgebrannt sind und erneuert werden müssen. Die Kosten belaufen sich auf 1400€ wobei Person A 50% übernehmen soll.

Noch als der Wagen in der Werkstatt steht, hat sich Person A bei Person B (Vorbesitzer) erkundigt. Person B hat gesagt, dass das Auto wegen dieser Probleme mit der Gasanlage von ihm abgegeben wurde und dass das Autohaus von den Problemen mit der Gasanlage weiß und das dieses ebenfalls die Unterlagen zum Auto und der Gasanlage haben. Desweiteren erfährt Person B, dass die Ventile bei 100.000km erneuert wurden. Person A sagt dann, dass die Kilometer nun bei 132.000 stehen und die Ventile schon wieder kaputt sind.

Das heißt, der Händler hat Person A getäuscht und das Auto mit Mängeln verkauft, obwohl dieser davon wußte.

Welche Rechte hat Person A nun? Darf Person A ohne weiteres den Kaufvertrag auflösen, da Person A betrogen worden ist.

Danke im voraus!