Keine fahrzeugpapiere

Hallo,
leider wurde mit einem Roller ein Unfall gebaut. Nun ist es so, dass für den Roller keine Fahrzeugpapiere vorhanden sind. Beim Kauf wurde nur ein Kaufvertrag abgeschlossen, aber keine Fahrzeugpapiere ausgehändigt, da der Vorbesitzer diese ebefalls nicht hat. Bei der Versicherung braucht man ja für die Zulassung auch keine Papiere mehr.
Können jetzt im Nachgang mit dem Kaufvertrag noch irgendwo die Papiere besorgt oder ausgestellt werden?
Was kann in dem Fall ohne Fahrzeugpapiere passieren?
Vielen Dank für hilfreiche Ratschläge im Voraus.

LG Unglücksengel

Was kann in dem Fall ohne Fahrzeugpapiere passieren?

Mutmaßlich bekommt der eigentliche Besitzer des Rollers jetzt endlich Kenntnis, was mit dem Ding nach dem Diebstahl passiert ist und Händler und Käufer sind wegen Hehlerei dran - das wäre wirklich zu schön.

Gruß Andreas

Hallo,

Was kann in dem Fall ohne Fahrzeugpapiere passieren?

Mutmaßlich bekommt der eigentliche Besitzer des Rollers jetzt
endlich Kenntnis, was mit dem Ding nach dem Diebstahl passiert
ist

Wie kann man nur so einen Stuss aufgrung gober Aussagen einer allgemein gehaltenen Fragestellung von sich geben ?

und Händler und Käufer sind wegen Hehlerei dran

Was wäre denn, wenn der Verkäufer bereits bei Ankauf eine polizeiliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Hand hätte ?
( Wie kann diese nur beantragt werden ??? )

Diese wäre negativ im Sinne der poliz. Nachforschungen auf mgl. Diebstahl.

Wo könnten die Pflichen eines Käufers liegen,der ein FZG unter o.g. Inkenntnissetzung des Verkäufers so ein FZG dennoch ankaufte ?
Muss er sich dann nicht zunächst selber darum kümmern, entsprechende FZG - Papiere in Ersatzschrift zu bekommen ?

  • das wäre
    wirklich zu schön.

Damit unterstelle ich Dir jetzt mal, dass dieser Anhang weder Sarkasmus noch Schadenfreude war…

Gruß Andreas

mfg

nutzlos

Hallo,

ebefalls nicht hat. Bei der Versicherung braucht man ja für
die Zulassung auch keine Papiere mehr.

Welche tolle Versicherung ist das denn?Da könnte man ja glatt ein gar nicht vorhandenes Fahrzeug versichern und dann als gestohlen melden?Oder ein 45 kmh Gerät als Mofa versichern? Und die Fahrgestellnummer übernehmen die auf Zuruf?

Ansonsten könnte man Ersatzpapiere vom Fahrzeughersteller bekommen.

Grüße

…dass für den Roller keine Fahrzeugpapiere vorhanden sind…
Können jetzt im Nachgang mit dem Kaufvertrag noch irgendwo die
Papiere besorgt oder ausgestellt werden?
Was kann in dem Fall ohne Fahrzeugpapiere passieren?

Ich gehe mal davon aus, dass der Roller ein Moped/Mokick o.ä. ist, für den nur eine Versicherungspflicht, aber keine TÜV-Pflicht usw. besteht.
Also eine Versicherung die ca. 60.- im Jahr kostet.

Eine neue Betriebserlaubnis kriegt man gewöhnlich vom Hersteller selbst. Hierzu braucht man jedoch eine Erklärung an Eides statt, mit der man „nachweist“, dass man auch der Eigentümer des Fahrzeugs ist.
Diese kriegt man am Landratsamt, o.ä.
So war das wenigstens früher und ich hatte das zwei mal für Mofas, die ich aus dem Schrott gezogen hatte, erfolgreich gemacht.
Das hatte damals so an die 50.- DM gekostet.

Es kann heute natürlich auch anders sein.

Spätestens bei einer Polizeikontrolle muss man jedenfalls die Betriebserlaubnis vorzeigen, in einer gewissen Frist, wenn nicht zur Hand.

Vermutlich führt ein nachhaltiges Nichtvorzeigen der ABE (amtliche BetriebsErlaubnis) neben Verwarnungsgeld zu einem Verbot der Nutzung in der Öffentlichkeit, das ist aber jetzt Mutmaßung.

Hallo,

Für MoFa / Mokick kannst Du in hinsicht auf " China - Bomber " mitunter Probleme in der Ersatzbeschaffung bekommen.

Da sei ein Technicher Überwachungsverein zu wünschen, der noch Dokumente bzgl. Mofadrossel zu Modell XY in der " Kartei " hat.
Dann hat o.g. noch die Chance, in die archivierten Originalpapiere einzublicken.

Natürlich sind Amtshandlungen und Bürokratie nicht kostenlos. :frowning:

( Außer die polizeiliche Überprüfung … " Unbedenklichkeits - Bescheinigung " )

mfg

nutzlos

Was der Fragesteller hier für einen Stuss zusammenschreibt.

Auch bei Mofas muss in den Versicherungsschein die Fahrgestellnummer,
und der Fahrzeughersteller eingetragen werden.

Also ohne Fahrzeugpapiere gibt es definitiv keine Versicherung.

Gruß Merger

Und ohne nachweisliche pol. Unbedenklichkeit kann es generell keine Dokumente geben.

mfg

nutzlos

Beide Möglichkeiten bedürfen…

einer möglichen physikalischen Vorführung des FZG vor Ort.
" Perso " nicht vergessen .

mfg

nutzlos