Kfzverkauf wenn halter und verkäfer nicht gleich

halter und verkäufer von einem kfz sind nicht der gleiche. kann der verkäufer trotzdem das kfz verkaufen oder nicht??

Hallo !

Nein. Dann bräuchte er eine Vollmacht des Halters = Eigentümers,dass der auch mit dem Verkauf einverstanden ist.

MfG
duck313

Er kann es schon deshalb, weil man einen Vertrag unabhängig davon wirksam abschließen kann, ob man diesen Vertrag auch erfüllen kann. Die Erfüllung erzielt ein Verkäufer unter anderem dadurch, dass er dem Käufer das Eigentum an der Sache verschafft. Das kann er natürlich vor allem dann, wenn der Eigentümer einverstanden ist. Ist der Eigentümer nicht einverstanden, kann er es trotzdem, wenn die Sache dem Eigentümer nicht abhanden gekommen (z.B. gestohlen) war und der Erwerber im guten Glauben ist. Andernfalls käme nur noch eine nachträgliche Genehmigung durch den Eigentümer in Betracht. Ein Vertrag, der von Anfang an nicht erfüllt werden kann, kann dem Käufer einen Schadensersatzanspruch bescheren. Ein Eigentümer, dessen Eigentum gegen oder ohne dessen Willen an einen anderen übertragen wird, kann ebenfalls Schadensersatz verlangen.

Halters = Eigentümer

das ist falsch.

Lg,
Max

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