Hallo liebe Rechtsgelehrte,
ich würde gerne einige Gedanken zu einem rein hypothetischen rechtlichen Problem zum Austausch bringen.
Mal angenommen, XY, seit längerer Zeit in einer Kriseneinrichtung tätig, würde nächtens einen 16jährigen auf einem 13jährigen Mädchen erwischen, beide offensichtlich durchaus in ggs. Einvernehmen, XY würde beide auf der Stelle auseinanderpflücken, hypothetischerweise streng ermahnen.
Die beiden jugendlichen Bewohner der Einrichtung hätten hypothetisch durch das schnelle Eingreifen von XY eigenen Angaben zufolge und nach Beweislage (mal angenommen, die am nächsten Tag verständigte Kripo hätte die Bettlaken mitgenommen und vergeblich nach etwaigen Körperflüssigkeiten gesucht).
XY hätte eben nicht gleich auf der Stelle die Polizei verständigt, da er davon ausging, nur bei einer Duldung eines Mißbrauchs von Kindern wäre sofort einzuschreiten und es wäre ja eben genau nicht zu einer solchen gekommen, sondern gerade sehr nachdrücklich verhindert worden.
Rein hypothetisch gesehen ist es bekanntermaßen etwas schwierig, rund um die Uhr neben den Hypothetischen Kiddies zu stehen und aufzupassen, daß sie nicht irgendwie rumschweinigeln, speziell in einer nicht geschlossenen Einrichtung.
Wäre, nur mal angenommen, alles dokumentiert, könnte, rein hypothetisch XY trotzdem in irgendeiner Weise belangt werden?
Eure Meinung zu diesem interessanten Fall würde mich mal interessieren. Wie schon gesagt, rein mal angenommenerweise ginge es um die Frage, ob XY zwingend hätte sofort die Kripo bemühen müssen, obwohl die zu ahndende Tat schon verhindert worden wäre.
Gäbe es evtl. schon entsprechende Urteile diesbezüglich? Was genau steht denn im Jugendschutzgesetz darüber?
Ich schreibe nämlich gerade an einer romantischen Kurzgeschichte und habe mir das Ganze gerade als Plot gewissermaßen ausgedacht, wäre schon toll, wenn da nicht so gravierende handwerkliche Fehler bei auftreten würden.
Könnt ihr mir helfen?
Danke im voraus Awful Annie