Kind mit Minderjährigem erwischt

Hallo liebe Rechtsgelehrte,

ich würde gerne einige Gedanken zu einem rein hypothetischen rechtlichen Problem zum Austausch bringen.

Mal angenommen, XY, seit längerer Zeit in einer Kriseneinrichtung tätig, würde nächtens einen 16jährigen auf einem 13jährigen Mädchen erwischen, beide offensichtlich durchaus in ggs. Einvernehmen, XY würde beide auf der Stelle auseinanderpflücken, hypothetischerweise streng ermahnen.

Die beiden jugendlichen Bewohner der Einrichtung hätten hypothetisch durch das schnelle Eingreifen von XY eigenen Angaben zufolge und nach Beweislage (mal angenommen, die am nächsten Tag verständigte Kripo hätte die Bettlaken mitgenommen und vergeblich nach etwaigen Körperflüssigkeiten gesucht).

XY hätte eben nicht gleich auf der Stelle die Polizei verständigt, da er davon ausging, nur bei einer Duldung eines Mißbrauchs von Kindern wäre sofort einzuschreiten und es wäre ja eben genau nicht zu einer solchen gekommen, sondern gerade sehr nachdrücklich verhindert worden.

Rein hypothetisch gesehen ist es bekanntermaßen etwas schwierig, rund um die Uhr neben den Hypothetischen Kiddies zu stehen und aufzupassen, daß sie nicht irgendwie rumschweinigeln, speziell in einer nicht geschlossenen Einrichtung.

Wäre, nur mal angenommen, alles dokumentiert, könnte, rein hypothetisch XY trotzdem in irgendeiner Weise belangt werden?

Eure Meinung zu diesem interessanten Fall würde mich mal interessieren. Wie schon gesagt, rein mal angenommenerweise ginge es um die Frage, ob XY zwingend hätte sofort die Kripo bemühen müssen, obwohl die zu ahndende Tat schon verhindert worden wäre.

Gäbe es evtl. schon entsprechende Urteile diesbezüglich? Was genau steht denn im Jugendschutzgesetz darüber?

Ich schreibe nämlich gerade an einer romantischen Kurzgeschichte und habe mir das Ganze gerade als Plot gewissermaßen ausgedacht, wäre schon toll, wenn da nicht so gravierende handwerkliche Fehler bei auftreten würden.

Könnt ihr mir helfen?

Danke im voraus Awful Annie

Liebe Awful Annie,

Ich schreibe nämlich gerade an einer romantischen
Kurzgeschichte

Wenn Du das nicht geschrieben hättest, würde ich nicht antworten, denn ich bin kein Fachmann und die gesetzliche Lage in so einem Fall ist mir gänzlich unbekannt…

und habe mir das Ganze gerade als Plot
gewissermaßen ausgedacht, wäre schon toll, wenn da nicht so
gravierende handwerkliche Fehler bei auftreten würden.

Es kommt darauf an, ob Du einen juristisch-korrekten oder einen ausbaufähigen spannenden Text schreiben willst, der m.E. nicht zwangsläufig die gültige Rechtslage wiederspiegeln muss.

Wenn ich lesen würde, dass da der Erziehungsberechtigte gleich die Bullen rufen und diese zwecks „Beweislage“ das Bettlaken mitnehmen würden, wäre ich entsetzt über die unprofessionelle Vorgehensweise. Für mich wäre hier eine behutsame Hinterfragung seitens der Heimleitung oder wem auch immer angebracht. Aber wie gesagt: nur behutsam. Das könnte der Geschichte auch eine spannende Entwicklung erlauben. So einen Fall zu einem „Verbrechen“ hochzuspielen wäre für mich für die betroffenen Kiddies das eigentliche Verbrechen. Aber auch das könnte Thema sein… was das für Folgen für die Kinder und nicht für den Betreuer hat.

Das gilt auch für den Fall, dass es der Betreuer ist, der von wem auch immer „angeschwärzt“ wird, weil er die Sache auf sich beruhen lassen will.

Könnt ihr mir helfen?

Weiß ich nicht…

Gruß,

Anja

Ich würde die beiden machen lassen und später über die Gefahren aufklären. Justizia würde ich grundsätzlich aussen vor lassen!!!

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Hallo,

Ich würde die beiden machen lassen und später über die
Gefahren aufklären.

SPÄTER? Da kann es zu spät sein!

Justizia würde ich grundsätzlich aussen
vor lassen!

Ich auch.

Gruß Steffi

Hallo,

ich bin kein Anwalt, trotzdem:

Wäre, nur mal angenommen, alles dokumentiert, könnte, rein
hypothetisch XY trotzdem in irgendeiner Weise belangt werden?

Die Frage ist: Wie dokumentiert? Bei Bildern etc. könnte der Besitzer Ärger wegen Kinderpornografie bekommen.

http://www.kija-noe.at/themen/was-ab-wann.html

http://www.ju-jutsu-jugend.de/fachbeitraege/pdf/haft…

Da steht zwar alles sehr ausführlich, kannst dir aber mal durchlesen.

Vorschamimbodenversink
Hallo ihr Lieben,

zunächst mal ganz lieben Dank für alle eure Antworten. Bloß muß ich euch an dieser Stelle leider ganz zerknirscht ein Geständnis machen: der Passus mit der romantischen Kurzgeschichte war nur bedingt wahrheitsgemäß, zum einen kann ich gar nicht romantisch, bei mir gehts im Groben meistens nicht ohne Gemetzel, Terror und Wahnsinn ab, aber in der Hauptsache ging es mir darum, möglichst peinlich genau den FAQ 1129 möglichst effektiv umschiffen zu wollen.

Habe dabei wohl ein klein wenig übertrieben. SORRY!!!

Also Gemetzel, Terror und Wahnsinn: Mal angenommen, XY hätte in der schon erwähnten fiktiven Geschichte durchaus die §§ 180 STGB und 832 BGB auf dem Schirm gehabt(Hallo Deli, Danke nochmal).

Mal angenommen, trotz eingehender Beschäftigung mit diesen §§ nebst Kommentaren und entsprechenden Urteilen in ähnlich gelagerten Fällen, also trotz exzessiven Gugelns wäre XY in keinster Weise dahingehend fündig geworden, sich straf-noch zivil-noch arbeitsrechtlich in irgendeiner Weise etwas vorwerfen lassen zu müssen (kein Vorsatz, keine grobe, keine leichte Fahrlässigkeit), bliebe der komplett ausgedachte zuständige Teamkoordinator dabei, XY hätte ZWINGEND bei dieser Sache sofort die Polizei benachrichtigen sollen.

Dies würde fiktiverweise mit der theoretischen Aussage des am nächsten Tag verständigten Beamten begründet, sie wären rein theoretisch zu spät gerufen worden, es wurde rein theoretisch auch mit der drohenden schlechten Außenwirkung der betr. ausgedachten Einrichtung argumentiert, vulgo erboste Eltern, die mit der Presse drohen würden (theoretisch) sowie ausgedachte Jugendämter, die fiktiverweise davon absehen könnten, eine ausgedachte Kriseneinrichtung zu belegen, in der Kinder mißbraucht würden (§§ 174-182ff).

XY würde rein theoretisch nachweislich nicht seine Aufsichtspflicht (§ 832) verletzt haben, angenommenerweise wäre der GV nachgewiesenermaßen verhindert worden, somit keineswegs ein Verstoß gegen § 180, mit welchen Folgen hätte fiktiverweise XY zu rechnen, mal angenommen, es wäre so gewesen?

Also doch Terror, Mord und Wahnsinn, ich sehe schon.

Nochmal an alle ein ganz dickes SORRY von Awful Annie, die seit Tagen ein ganz furchtbar schlechtes Gewissen hat