Lieber Stefan,
wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. Mit meinen „unschuldigen“ Fragen wollte ich Dir durch die Blume klarmachen, was auf Dich zukommt:
Hast Du noch nicht bezahlt, dann wird die Telekom den Anschluß sperren und Dich auf Zahlung verklagen. Hast Du schon bezahlt, dann mußt Du das Geld von der Telekom klageweise zurückholen. Beide Male kommst Du nicht um einen Gerichtsprozeß herum. Da die Telekom mit diesen (oder ähnlichen) Problemen tausendfach zu tun hat, hat sie natürlich auch die Spezialisten, solche Kämpfe zu bestehen. Ich bin nun kein Telekom-Spezialist, aber ich kann Dir folgendes sagen:
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Mit einer Instanz ist es nicht getan. Verliert die Telekom in der ersten Instanz, dann wird sie Berufung einlegen. Gegenstand des Prozesses ist nicht das Rechtsverhältnis zwischen Dir und dem Telefonsex-Anbieter, sondern Dein Rechtsverhältnis mit der Telekom. Es kommt also entscheidend darauf an, ob die Telekom verpflichtet ist, ihre 0190-Anschlüsse zu überwachen, bzw. Telefonsex-Anbieter zu sperren. Dazu müßte man zweifelsfrei wissen und beweisen können, daß diese Nummer als Telefonsex-Nummer bei der Telekom bekannt ist oder bekannt sein müßte.
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Gewinnst Du in beiden Instanzen, dann würde ich als Telekom den Anschlußvertrag kündigen, da Du es duldest, daß Dein Anschluß zu sittenwidrigen Gesprächen genutzt wird. Nächster Prozeß …
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Einziger Zeuge dafür, daß Dein Sohn die Nummer angerufen hat, ist Dein Sohn. Er wird also vor Gericht aussagen müssen, wann, warum und mit welchen Inhalten er dort angerufen hat. Der Telekom-Spezialist wird dann versuchen, Dich als Kinderschänder hinzustellen, der seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Zumindest wird er Deine Erziehungsfähigkeit in Frage stellen, weil ein Zehnjähriger eigentlich wissen müsse, daß solche Anrufe wahnsinnig teuer sind. Schieb’ das Ganze dann nicht auf die dazugehörige Mutter, dann kämpfst Du mit dem Vorwurf zerrütteter Familienverhältnisse. Für 2000,- DM wird die Telekom nicht das Jugendamt scharf machen, aber wer weiß …
Du solltest Deinem Sohn klarmachen, daß er nur mit seinem eigenen Geld zu Prostituierten laufen soll, und ansonsten zähneknirschend zahlen. Vielleicht lenkt die Telekom nach einem sehr offenen und freundlichen Brief (vielleicht mit einem kleinen Hinweis auf das Jugendschutzgesetz, obwohl das nach seinem Wortlaut absolut nicht anwendbar ist) auch ein („kulanterweise“, „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“), aber das glaube ich kaum.
mfg
ralph