Kinder im Freizeitpark versichert?

Frau X möchte mit mehreren Kindern in einen x-beliebigen Freizeitpark, der auch Fahrgeschäfte wie Achterbahnen und ähnl. anbietet.Benötigt Frau X hierzu eine schriftl. Genehmigung der Eltern und wenn etwas passieren sollte, sind diese Kinder dann versichert oder bekommt Fr.X dann Ärger??
Und ab welchem Alter dürfen Kinder auf dem Beifahrersitz mitfahren??

(Achso, natürlich: hallo, libe Gemeinde!)
Oh! Hallo Barbara,

kommt sicherlich auf die Umstände an. In den Freizeitparks werden mittlerweile sehr genaue Angaben dazu gemacht, wer wo drauf darf und wer aufpassen muss. Nimmt ein Erwachsener zehn Kinder mit auf die Achterbahn und neun fallen raus, dann steht der Erwachsene wohl ziemlich klein da.
Hält er sich an die Regeln, muss wohl die Versicherung des Freizeitparks für jedes tote Kind dran glauben. - Ich würde keinem mein Kind anvertrauen, der so eine Frage stellt…

Vertragliche Vereinbarungen zwischen Eltern zur Aufsichtspflicht halte ich eher für naturgegeben. Schriftlich fixiert wird das wohl selten, sonst würden die Besuche bei Freunden etwas kompliziert.

Auf den Beifahrersitz darf meines Wissens jetzt jedes Kind, aber es muss ein ordentlicher Kindersitz da sein. Umgekehrt muss auch das 12jährige Kind noch im Kindersitz sitzen.

Wenn ich irgendwo irre, bitte ich um Korrektur.

Gruß!

Horst

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]