Kindergartenbildungsgesetz NRW (KIBIZ)

Hallo,

ein Kind hat folgendes Problem: In NRW tritt zum 01.08.2008 das neue KIBIZ in Kraft. Das Kind kommt im nächsten Jahr in den Kindergarten. Das Problem ist, dass es kurz hinter der Grenze Nordrhein Westfalens in Niedersachsen wohnt. Im KIBIZ ist aber geregelt, dass Kindergärten in NRW nur noch Kinder mit Hauptwohnsitz in NRW aufnehmen dürfen.
Der bislang für das Kind zuständige Kindergarten (allerdings auf NRW Seite) liegt nahezu vor der Haustüre des Kindes.
Der vom Kind aus gesehen nächste Kindergarten auf Niedersächsischer Seite liegt 8 km weit weg (und dazu noch in der entgegengesetzten Richtung zu den Arbeitsstellen der Eltern).
Bislang hätte man das Kind morgens auf dem Weg zur Arbeit mitnehmen und am Kindergarten absetzen können.
Da es ja nun in NRW nicht mehr aufgenommen werden darf, stellt sich die Frage, was man tun könnte, um dem Kind den nicht zumutbaren Weg in den Niedersächsischen Kindergarten weit weg ersparen zu können?
Die für das Kind zuständige Gemeinde/Stadt hat schon signalisiert, dass Ausgleichzahlungen an NRW von ihrer Seite nicht in Frage kommen.
Könnte man z.B. seinen Hauptwohnsitz zu nahen Verwandten in unmittelbarer NRW Nachbarschaft legen, obwohl man ja nicht wirklich umgezogen ist???
Was für Möglichkeiten gibt es noch?

Hallo walke,

Wohnsitz ist Wohnsitz und wir haben Meldepflicht. Ich selbst wüßte auch nichts anderes, als die Verantwortlichen dieses Dilemmas dirket anzuschreiben.

Gibt natürlich auch noch Medien.

Viel Glück und Gruß!

Horst