Kindergeld bei Hauptwohnsitzwechsel?

Hallo!
Mich würde interessieren ob Eltern weiterhin Kindergeld beziehen, wenn ihr Kind sein Hauptwohnsitz zum Studienort verlegt (z.b. wegen Zweitwohnsitzsteuer)!
Bzw. ob bei einem solchen Hauptwohnsitzwechsel sonst etwas zu beachten wäre!

Vielen Dank im Voraus!

MfG

Hallo,

für das Kindergeld ist der melderechtliche Wohnsitz „schnuppe“, einzig und allein relevant ist die weiterhin bestehende „Aufnahme des Kindes in den elterlichen Haushalt“ (§ 63 EStG - http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__63.html ) dto. auch § 2 I 1 Bundeskindergeldgesetz ( http://www.gesetzesweb.de/BKKG.html )!

Ergo: Melden kann man soviel wie man will, aber der tatsächliche Lebensmittelpunkt sollte bei den Eltern verbleiben.

Mfg vom

showbee

Hi! Danke für Deine Antwort!
Der Lebensmittelpunkt wäre aber bei einem Studium in einer anderen Stadt dann nicht mehr bei den Eltern oder nicht?
Ist die Voraussetzung für den Erhalt des Kindergeldes, dass sich der Lebensmittelpunkt des Kindes noch bei den Eltern befindet??

MfG

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Hi! Danke für Deine Antwort!
Der Lebensmittelpunkt wäre aber bei einem Studium in einer
anderen Stadt dann nicht mehr bei den Eltern oder nicht?
Ist die Voraussetzung für den Erhalt des Kindergeldes, dass
sich der Lebensmittelpunkt des Kindes noch bei den Eltern
befindet??

Empfehlung für alle Fälle, egal wo der Lebensmittelpunkt ist:

Das Kind sollte mit einem Wohnsitz bei den Eltern gemeldet sein, dann gibt es keine Probleme.

Ob Haupt- oder Nebenwohnsitz ist egal.

Gruß

Petz

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