Hi !
Student heiratet Referendarin. Der Student wird weiterhin von
den Eltern unterstützt.
Was passiert mit dem Kindergeld, das die Eltern des Studenten
bekommen haben?
Das Einkommensteuergesetz weist weder in § 63 I EStG noch in § 32 EStG in irgendeiner Form darauf hin, dass der Familienstand des Kindes eine Rolle spielt. Demzufolge findet man auch in den Kommentaren zum § 63 EStG „Der Familienstand des Kindes ist unerheblich.“
Wird das Einkommen der Referendarin angerechnet?
Nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG werden nur die (eigenen) EInkünfte und Bezüge angerechnet. Da durch die Heirat ja keine weiteren Einkünfte und Bezüge entstanden sind (vermute ich mal), gilt für die Ermittlung derselben, wie vorher auch, H180e EStH.
ANTWORT: Nein.
BARUL76