Hallo,
hier leistet der Vater seinen Unterhalt als sogenannten Naturalunterhalt. Er bietet ihnen ein Obdach, Möbeln (incl. gemeinsam genutzte Ausstattung wie Waschmaschine, Kücheneinrichtung, Bügeleisen u.v.m.) Essen, Trinken, Kleidung, Heizung, Wasser, Strom, Waschpulver, Lernmaterialien usw.
Natürlich könnten die volljährigen Kinder vom Vater auch Barunterhalt verlangen. Ob sie damit bei Gericht durchkommen würden, ist fraglich. Laut § 1612 BGB bestimmen nämlich die Eltern, wie sie ihren Unterhalt bei volljährigen Kindern leisten wollen.
Angenommen er zahlt den Barunterhalt und gibt das Kindergeld an die volljährigen Kinder weiter, dann verlangt der Vater eben die Erstattung seiner Aufwendungen und dann kommt vermutlich ans Tageslicht, dass der Barunterhalt die jetzt vorhandenen Kosten nicht decken kann.
Wenn die Großmutter tagsüber für die Kinder kocht, kann die Großmutter sich diese Verköstigung vom Vater vergüten lassen. Vater und Oma müssen halt dann aushandeln, was das Mittagessen und ähnl. weitere Leistungen der Großmutter wert ist.
Das Kindergeld steht dem Vater zu. Wie schon geschrieben, ist das KG dafür gedacht, die Eltern finanziell zu entlasten.
Das Kindergeld kann an die Kinder gehen, wenn der Vater keinen Unterhalt - also auch keinen Naturalunterhalt - leistet.
Gruß
Ingrid
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