Kindesunterhalt

Hallo,

bei einer Diskussion ergab sich folgende Frage:

wenn nach der Trennung die Kinder bei der Mutter wohnen, muss der Mann Unterhalt für die Kinder zahlen. Die Frau stirbt, die Kinder ziehen zum Vater, sind jedoch tagsüber bei der Oma und kommen abends heim. Dies geschied aber nicht auf Wunsch des Vaters sondern war schon immer so, weil beide Elternteile gearbeitet haben.
In der Zwischenzeit sind die Kinder 18 Jahre, gehen aufs Gym. und wohnen weiterhin beim Vater. Muss der Vater in diesem Fall seinen Kindern Unterhalt zahlen und steht Ihnen das Kindergeld zu wenn diese bei ihm wohnen?

Danke und lieben Gruß,

Elfenengel

In der Zwischenzeit sind die Kinder 18 Jahre, gehen aufs Gym.
und wohnen weiterhin beim Vater. Muss der Vater in diesem Fall
seinen Kindern Unterhalt zahlen

Er muß Unterhalt leisten, aber das muß nicht in Geld sein, sondern geht auch in Naturalien (Kost und Logis).

Stimmt soweit, aber:

Es wäre moralisch höchst verwerflich wenn der Vater nicht alles daran setzt, seinen Kindern die bestmögliche Ausbildung und Entwicklung zu ermöglichen.

Das Kindergeld kassiert er, klar. Aber dann sollte er es auch weitergeben. Immerhin hat er wegen seinen Kindern auch eine günstigere Steuerklasse (2/2).

Und auch ein angemessenes Taschengeld sollte drin sein. Zumindest in Höhe des Kindergeldes!

Wer Kinder in die Welt setzt, muß auch die Konsequenzen tragen. Die Kinder wurden nämlich nicht vorher gefragt.

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Und auch ein angemessenes Taschengeld sollte drin sein.
Zumindest in Höhe des Kindergeldes!

Ausreichendes Einkommen des Vaters vorausgesetzt. Ich kenne zahlreiche Familien, die ihren Kindern kein Taschengeld in Höhe des Kindergeldes geben können, weil dieses für den Lebensunterhalt draufgeht.

Erstens sprechen wir hier nicht von einer Familie (alleinerziehender Vater), zweitens würde ich trotzdem alles versuchen und mich persönlich auf das Nötigste einschränken und drittens gibt es hier nichts zu diskutieren.

Wenn man arm ist, dann haben die Kinder eben „Pech“ gehabt.

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Hallo,

und drittens gibt es hier nichts zu diskutieren.

Dann les mal die Brettbeschreibung. Um was es hier nicht geht, ist seine Meinung für allgemeingültig erklären zu wollen.

Gruß
Didi

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Es wäre moralisch

Danach hat hier niemand gefragt.

Hallo,

Erstens sprechen wir hier nicht von einer Familie
(alleinerziehender Vater),

ein alleinerziehender Vater und seine Kinder sind keine Familie?

Erstaunte Grüße

=^…^=

Hallo zusammen, hallo John,

Das Kindergeld kassiert er, klar. Aber dann sollte er es auch
weitergeben. Immerhin hat er wegen seinen Kindern auch eine
günstigere Steuerklasse (2/2).

Sag mal was hast Du denn geraucht? Günstigere Steuerklasse…tzz…er hat ja wohl auch ein paar mehr Kosten (größere Wohnung = mehr Miete, Lebensmittel, Hobbys, Kleidung, Strom, Wasser…)

Und auch ein angemessenes Taschengeld sollte drin sein.
Zumindest in Höhe des Kindergeldes!

Welches Kind (Teenager erhält 150 Euro Taschengeld)? noch nicht mal die Ochsenknecht-Jungs…

Wie sollen denn die Kinder lernen, das das Geld nicht auf Bäumen wächst, wenn es ihnen so selbstverständlich gereicht wird? Ausserdem sind sie auch mit 18 alt genug um sich das Geld für ihre Wünsche mit kleinen Nebenjobs zu verdienen.

Das Kindergeld ist einzig und allein dafür da, um die Eltern beim Lebensunterhalt zu unterstützen.

Grüße

Eine Mutter, die Ihrem Sohn auch viel ermöglicht…aber eben nicht alles

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Hallo,

hier leistet der Vater seinen Unterhalt als sogenannten Naturalunterhalt. Er bietet ihnen ein Obdach, Möbeln (incl. gemeinsam genutzte Ausstattung wie Waschmaschine, Kücheneinrichtung, Bügeleisen u.v.m.) Essen, Trinken, Kleidung, Heizung, Wasser, Strom, Waschpulver, Lernmaterialien usw.

Natürlich könnten die volljährigen Kinder vom Vater auch Barunterhalt verlangen. Ob sie damit bei Gericht durchkommen würden, ist fraglich. Laut § 1612 BGB bestimmen nämlich die Eltern, wie sie ihren Unterhalt bei volljährigen Kindern leisten wollen.
Angenommen er zahlt den Barunterhalt und gibt das Kindergeld an die volljährigen Kinder weiter, dann verlangt der Vater eben die Erstattung seiner Aufwendungen und dann kommt vermutlich ans Tageslicht, dass der Barunterhalt die jetzt vorhandenen Kosten nicht decken kann.

Wenn die Großmutter tagsüber für die Kinder kocht, kann die Großmutter sich diese Verköstigung vom Vater vergüten lassen. Vater und Oma müssen halt dann aushandeln, was das Mittagessen und ähnl. weitere Leistungen der Großmutter wert ist.

Das Kindergeld steht dem Vater zu. Wie schon geschrieben, ist das KG dafür gedacht, die Eltern finanziell zu entlasten.

Das Kindergeld kann an die Kinder gehen, wenn der Vater keinen Unterhalt - also auch keinen Naturalunterhalt - leistet.

Gruß
Ingrid

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