Hallo,
wenn Herr A. richtig gerechnet hat, also die letzten zwölf Monatseinkommen addiert (incl. Weihnachts-, Urlaubsgeld, Prämien, geldwerten Vorteil, Auslöse und von Spesen 1/3) die Steuererstattung bzw. -nachzahlung dazu oder abgezogen, die Miet- und Zinseinkünfte, Renten, Krankengelder, Sozialeinkünfte usw. nicht vergessen hat und die Summe dann durch 12 geteilt hat, muss er davon Unterhalt bezahlen.
Ob Schicht- und Überstundenzulagen voll oder teilweise mitgerechnet werden, hängt davon ab, ob sie regelmässig berufsbedingt gemacht werden. Beispielsweise muss ein Sanitäter, ein Krankenpfleger, ein Polizist diese Zuschläge seinem Einkommen zuzählen, weil sie berufstypisch sind.
Arbeitet ein Maler und Anstreicher ausnahmsweise am Wochenende, weil am Montag der Verkaufsraum wieder zur Verfügung stehen muss, wird dieses Einkommen - wenn es wirklich nur ausnahmsweise ist - nicht dazu gezählt.
Allerdings darf Herr A. noch diverse Kosten von seinem Einkommen abziehen. Fahrtkosten, Arbeitskosten (wenn er z. B. seine Berufskleidung selber bezahlen muss)staatlich geförderte Altersvorsorge, Berufsverbände bzw. Gewerkschaftsbeiträge usw.
Da der Herr A. jetzt, nachdem die Ehefrau wegfällt, nur für zwei Unterhaltsberechtigte löhnen darf muss er in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe schlechter rutschen. Die DüTa ist für drei Unterhaltsberechtigte ausgelegt.
Sollten also die 2.600 Euro Einkommen richtig gerechnet worden sein, zahlt er Unterhalt für (da die Altersangaben der Kinder fehlen, hier die Unterhaltsliste für das genannte Einkommen)
ein Kind, das zwischen 0 und 5 Jahre alt ist - 335 Euro
ein Kind, das zwischen 6 und 11 Jahre alt ist - 387 Euro
ein Kind, das zwischen 12 und 17 Jahre alt ist - 438 Euro
und für ein Kind, das älter als 18 Jahre alt ist - 490 Euro.
Sind die Kinder minderjährig, darf er noch das halbe Kindergeld von den genannten Beträgen abziehen.
Sind Kinder volljährig, ist auch die Mutter unterhaltspflichtig. Darauf gehe ich aber nur ein, wenn ein Kind von Herrn A. schon volljährig ist.
Gruß
Ingrid