Kindesunterhalt

Guten Morgen :o)
Ich habe eine Frage.

Herr A. zahlt für seine beiden Kinder, die bei der Mutter leben Unterhalt. Nachdem Herr A. für die Mutter keinen Nachscheidungsunterhalt mehr zahlen muss, sagt die Anwältin der Mutter dass den Kindern nun mehr Unterhalt zusteht.
Herr A. wird aufgefordert monatlich 159 Euro mehr Unterhalt für beide Kinder zu zahlen.
Herr A. hat ein monatliches Grundgehalt von 2600 Euro Brutto. Da er Schicht arbeitet verdient er monatlich ca. 2500 - 2600 Euro Netto.
Herr A. will nicht mehr Kindesunterhalt zahlen und begründet dies so: man könne ihm nicht die Überstunden, Schicht-Zuschläge ect. anrechnen und dürfe nur das Grundgehalt anrechnen.
Somit ist Herr A. überzeugt, das er derzeit genug Unterhalt für die Kinder zahlt.

Wie ist nun die Rechtslage?

Danke für ernstgemeinte Anworten.

Hallo,

Herr A. will nicht mehr Kindesunterhalt zahlen und begründet
dies so: man könne ihm nicht die Überstunden,
Schicht-Zuschläge ect. anrechnen und dürfe nur das Grundgehalt
anrechnen.

kommt darauf an:
http://www.mein-recht.de/spesen.html
http://www.mein-recht.de/einkommen.htm

TM

Hallo,

ich kenne einen ähnlichen Fall.
Herr A hat einen sicheren Job (keine Schicht oder so) und verdient sein Geld. Vor der Scheidung hat Herr A für die drei Kinder und die (inzwischen Ex-)Ehefrau Unterhalt gezahlt - bis hin zum Mindestbehalt. Nach der Scheidung erhält die Ex keinen Unterhalt mehr. Nun wird der Kindesunterhalt neu berechnet. Dieser bleibt - vom Grunde nach - der selbe wie vorher. Nur dass vor der Scheidung ein Mangelfall vorlag („Restgeld“ reichte nicht für 3 volle Kinderunterhalte + Ex). Jetzt bekommen die Kinder den ihnen voll zustehenden Betrag nach Düsseldorfer Tabelle.
Bei Herr A wurde eine Gehaltsrechnung der letzten 12 Monate zu grunde gelegt. Da in diesem zumindest auch „Weihnachtsgeld“ mit drin ist und rein zählt bin ich der Meinung dass Herr A (leider) für die Berechnung seinen kompletten Lohn herhalten muss.

Was jedoch nicht sein darf (so ich weiß) dass Herr A Überstunden machen muss um überleben zu können. Dh - max. bis zum Selbstbehalt muss gezahlt werden. Wie hoch der in deinem Fall ist und ob du darüber liegst - keine Ahnung.

Hallo Tobias,

dass der Ehegattenunterhalt im Mangelfall wegfällt, hat mit der Unterhatlsrechtsreform seit dem 01.01.08 zu tun und nicht mit vor oder nach der Scheidung.

Die Rangverhältnisse wurden mit dem neuen Unterhaltsrecht geändert. Jetzt kommen erst alle minderjährigen und privilegierten volljährigen Kinder.

Wenn nach dem Selbstbehalt und dem vollen Kindesunterhalt noch was übrig bleibt, bekommt u. U. die betreuende Mutter (oder der betreuende Vater) noch etwas Geld. Unter Umständen deshalb, weil es darauf ankommt, wie alt die Kinder sind. Wie sich die Betreuungsmöglichkeit gestaltet und wie hoch das eigene Einkommen des betreuenden Elternteiles ist.

Bis zum 31.12.2007 waren betreuende Eltern und die Kinder im gleichen Rangverhältnis.

Gruß
Ingrid

Hallo,

wenn Herr A. richtig gerechnet hat, also die letzten zwölf Monatseinkommen addiert (incl. Weihnachts-, Urlaubsgeld, Prämien, geldwerten Vorteil, Auslöse und von Spesen 1/3) die Steuererstattung bzw. -nachzahlung dazu oder abgezogen, die Miet- und Zinseinkünfte, Renten, Krankengelder, Sozialeinkünfte usw. nicht vergessen hat und die Summe dann durch 12 geteilt hat, muss er davon Unterhalt bezahlen.

Ob Schicht- und Überstundenzulagen voll oder teilweise mitgerechnet werden, hängt davon ab, ob sie regelmässig berufsbedingt gemacht werden. Beispielsweise muss ein Sanitäter, ein Krankenpfleger, ein Polizist diese Zuschläge seinem Einkommen zuzählen, weil sie berufstypisch sind.

Arbeitet ein Maler und Anstreicher ausnahmsweise am Wochenende, weil am Montag der Verkaufsraum wieder zur Verfügung stehen muss, wird dieses Einkommen - wenn es wirklich nur ausnahmsweise ist - nicht dazu gezählt.

Allerdings darf Herr A. noch diverse Kosten von seinem Einkommen abziehen. Fahrtkosten, Arbeitskosten (wenn er z. B. seine Berufskleidung selber bezahlen muss)staatlich geförderte Altersvorsorge, Berufsverbände bzw. Gewerkschaftsbeiträge usw.

Da der Herr A. jetzt, nachdem die Ehefrau wegfällt, nur für zwei Unterhaltsberechtigte löhnen darf muss er in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe schlechter rutschen. Die DüTa ist für drei Unterhaltsberechtigte ausgelegt.

Sollten also die 2.600 Euro Einkommen richtig gerechnet worden sein, zahlt er Unterhalt für (da die Altersangaben der Kinder fehlen, hier die Unterhaltsliste für das genannte Einkommen)
ein Kind, das zwischen 0 und 5 Jahre alt ist - 335 Euro
ein Kind, das zwischen 6 und 11 Jahre alt ist - 387 Euro
ein Kind, das zwischen 12 und 17 Jahre alt ist - 438 Euro
und für ein Kind, das älter als 18 Jahre alt ist - 490 Euro.

Sind die Kinder minderjährig, darf er noch das halbe Kindergeld von den genannten Beträgen abziehen.

Sind Kinder volljährig, ist auch die Mutter unterhaltspflichtig. Darauf gehe ich aber nur ein, wenn ein Kind von Herrn A. schon volljährig ist.

Gruß
Ingrid

Hallo Ingrid,

du kannst es besser ausdrücken. Stimmt, hab vergessen zu erwähnen dass eigentlich nach dem besagten Kindesunterhalt noch Geld vorhanden wäre. Der Herr A bezahlt jetzt (nach der Scheidung) ca. 180 € weniger als vorher (mit getrenntlebend-unterhalt).

LG

Danke für die Infos :smile:

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Vielen Dank für die Info :smile:

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