Kindesunterhalt

Hallo,

gehen wir mal von folgendem fiktiven Fall aus.

Ein Ehepaar wird 2004 geschieden. Die drei Minderjährigen Kinder leben beim Vater. Der Mann hat eine sehr gut dotierte Beamtenposition. Die Frau nur einen schlecht bezahlten Job. Der Mann hat nie Kindesunterhalt gefordert. Die Frau war immer für ihre Kinder da, ist mit ihnen fast jedes Jahr, wenn sie es finanziell einrichten konnte, in Urlaub gefahren, hat sie jeden Tag bekocht, wenn sie nach der Schule zur Mutter gingen, anstatt nach Hause. Hat ihnen Geld zugesteckt, ihnen Taschengeld gegeben, quasi so als wenn sie bei ihr leben würden.

Jetzt wäre die Situation in den letzten Monaten so, das sie nur noch zu Besuch kommen, wenn sie etwas wollen.
Aus diesem Grund ist die Mutter ziemlich enttäuscht, so das sie die Zuwendungen einstellt.

Nun ist eine der Töchter volljährig geworden. Der Vater schenkt ihr den Führerschein und ein Auto. Die Mutter aus erwähntem Grund nichts.
Tochter beschwert sich darüber beim Vater und dieser besinnt sich auf den nicht gezahlten Unterhalt.

Meine Frage, kann der Vater nun nachträglich auf Unterhalt klagen, oder die Kinder?
Die Frau hätte wohl keine Chance auf einen besser bezahlten Job, so das sie dem nicht nachkommen könnte.
Was könnte die Frau erwarten, wenn der Mann tatsächlich sein Vorhaben umsetzt?

Ich hoffe, hier findet sich jemand, der zu diesem fiktiven Fall etwas sagen kann.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Roland

Hallo,

gehen wir mal von folgendem fiktiven Fall aus.

Ein Ehepaar wird 2004 geschieden. Die drei Minderjährigen
Kinder leben beim Vater. Der Mann hat eine sehr gut dotierte
Beamtenposition. Die Frau nur einen schlecht bezahlten Job.
Der Mann hat nie Kindesunterhalt gefordert. Die Frau war immer
für ihre Kinder da, ist mit ihnen fast jedes Jahr, wenn sie es
finanziell einrichten konnte, in Urlaub gefahren, hat sie
jeden Tag bekocht, wenn sie nach der Schule zur Mutter gingen,
anstatt nach Hause. Hat ihnen Geld zugesteckt, ihnen
Taschengeld gegeben, quasi so als wenn sie bei ihr leben
würden.

Jetzt wäre die Situation in den letzten Monaten so, das sie
nur noch zu Besuch kommen, wenn sie etwas wollen.

Aus diesem Grund ist die Mutter ziemlich enttäuscht, so das
sie die Zuwendungen einstellt.

Nun ist eine der Töchter volljährig geworden. Der Vater
schenkt ihr den Führerschein und ein Auto. Die Mutter aus
erwähntem Grund nichts.

Tochter beschwert sich darüber beim Vater und dieser besinnt
sich auf den nicht gezahlten Unterhalt.

Meine Frage, kann der Vater nun nachträglich auf Unterhalt
klagen, oder die Kinder?

unabhängig von der frage, ob ein unterhaltsanspruch der kinder besteht (wohl ja, da kein wechselmodel, aber anrechnung der leistungen der mutter / ob auch vater unterhaltspflichtig ist, obwohl er naturalunterhalt leistet, wäre nur zu bejahen, wenn ein krasses missverhältnis der einkommen vorliegt / leistungsfähigkeit der mutter fraglich),
ist unterhalt für die vergangenheit nur unter besonderen voraussetzungen möglich, http://dejure.org/gesetze/BGB/1613.html .

da hier wohl keine der voraussetzungen gegeben ist, scheiden ansprüche für die vergangenheit aus.

ansprüche der kinder für die zukunft bleiben davon nat. unberührt…

Hallo,

danke für die Antwort.

Gruß
Roland