Hallo,
gehen wir mal von folgendem fiktiven Fall aus.
Ein Ehepaar wird 2004 geschieden. Die drei Minderjährigen Kinder leben beim Vater. Der Mann hat eine sehr gut dotierte Beamtenposition. Die Frau nur einen schlecht bezahlten Job. Der Mann hat nie Kindesunterhalt gefordert. Die Frau war immer für ihre Kinder da, ist mit ihnen fast jedes Jahr, wenn sie es finanziell einrichten konnte, in Urlaub gefahren, hat sie jeden Tag bekocht, wenn sie nach der Schule zur Mutter gingen, anstatt nach Hause. Hat ihnen Geld zugesteckt, ihnen Taschengeld gegeben, quasi so als wenn sie bei ihr leben würden.
Jetzt wäre die Situation in den letzten Monaten so, das sie nur noch zu Besuch kommen, wenn sie etwas wollen.
Aus diesem Grund ist die Mutter ziemlich enttäuscht, so das sie die Zuwendungen einstellt.
Nun ist eine der Töchter volljährig geworden. Der Vater schenkt ihr den Führerschein und ein Auto. Die Mutter aus erwähntem Grund nichts.
Tochter beschwert sich darüber beim Vater und dieser besinnt sich auf den nicht gezahlten Unterhalt.
Meine Frage, kann der Vater nun nachträglich auf Unterhalt klagen, oder die Kinder?
Die Frau hätte wohl keine Chance auf einen besser bezahlten Job, so das sie dem nicht nachkommen könnte.
Was könnte die Frau erwarten, wenn der Mann tatsächlich sein Vorhaben umsetzt?
Ich hoffe, hier findet sich jemand, der zu diesem fiktiven Fall etwas sagen kann.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Roland