Kindesunterhalt

Hallo,
wir haben kürzlich eine heiße Disskusion gehabt:
Ein Elternpaar ist geschieden, das leibliche Kind (12 Jahre) der Mutter lebt beim Stiefvater (der nicht mit dem Kind blutsverwand ist).
Das Kind möchte beim Stiefvater bleiben und nicht zur Mutter.
Wenn die Mutter den Stiefvater auffordert, das Kind zu adoptieren, muß sie dann Unterhalt zahlen?
Vielleicht könnt Ihr Euch an unserer Disskussion beteiligen.

Muss die Mutter nicht auch dann Unterhalt zahlen, wenn das Kind ohne Adoption beim Stiefvater lebt? (mal abgesehen davon dass dem Stiefvater dadurch Nachteile entstehen koennen, kann er z.b. Kindergeld fuer das Kind beantragen?)
die Mutter muss doch den Unterhalt fuer den zahlen, der fuer IHR Kind sorgt. (Unterhalt steht ja im Uebertragenen Sinne dem Kind zu oder?)

Das ist schon richtig, die Mutter zahlt ja auch Unterhalt, das Kindergeld bekommt der Stiefvater auch. Die Mutter hat bis jetzt das alleinige Sorgerecht, der Stiefvater hat nur Vollmacht der Mutter.
Wenn die Mutter jetzt aber alles an den Stiefvater abgeben will -der Stiefvater also das Kind adoptieren soll- muß sie dann weiterhin Unterhalt zahlen?

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Hallo,

verstehe ich es richtig, dass der Stiefvater das Kind nicht nur adoptieren soll. Gleichzeitig gibt die Mutter das Kind auch noch zur Adoption frei? Dann müsste das Ergebnis sein: Unterhaltspflicht fällt weg.

Allerdings sei gesagt, dass dies nur eine Laienmeinung ist.

Eine kleine Anmerkung am Rande: Ich kann nur hoffen, dass es solche Überlegung nur in diesem fiktiven Fall und nicht auch in der Realität gibt. Erstens riecht das alles stark nach Freigabe zur Adoption aus finanziellen Erwägungen. Zweitens scheint der Mutter nicht ganz klar zu sein, was sie dem Kind damit antut.

mit besten Grüßen Steffen B.

Hallo,
mit meinem bescheidenen Laienverständnis gehe ich davon aus :
-Mutter und Stiefvater leben getrennt
-das Kind lebt beim Stiefvater
-das Kind soll vom Stiefvater adoptiert werden
-die Mutter möchte von der Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind
befreit werden
Erstmal sehe ich ein Problem mit der Adoptionsgenehmigung. Die wird
doch erst nach genauer Prüfung einer geeigneten Familie / Umgebung
gegeben, oder? Also bestimmt nicht einer zerrütteten Beziehung.
Aber unabhängig davon ist die Mutter - genau wie jeder Vater - dem
Kind nach seinem Leistungsvermögen unterhaltspflichtig. Ob die
Person, bei der das Kind lebt, nun fremde Pflegeeltern, echter Vater
oder Stiefvater, spielt da keine Rolle. Eine Adoption würde die
Mutter nicht aus ihrer Unterhaltspflicht entlassen. Eher sogar noch
dem Stiefvater gegenüber, der dann einem leiblichen Vater
gleichgestellt wäre,zusätzlich auch noch unterhaltspflichtig sein.

Gruß
TeeBird

Common sense is the least common of all the senses.

verstehe ich es richtig, dass der Stiefvater das Kind nicht
nur adoptieren soll. Gleichzeitig gibt die Mutter das Kind
auch noch zur Adoption frei? Dann müsste das Ergebnis sein:
Unterhaltspflicht fällt weg.

Allerdings sei gesagt, dass dies nur eine Laienmeinung ist.

Eine kleine Anmerkung am Rande: Ich kann nur hoffen, dass es
solche Überlegung nur in diesem fiktiven Fall und nicht auch
in der Realität gibt. Erstens riecht das alles stark nach
Freigabe zur Adoption aus finanziellen Erwägungen. Zweitens
scheint der Mutter nicht ganz klar zu sein, was sie dem Kind
damit antut.

mit besten Grüßen Steffen B.

Also,

habe ich das richtig verstanden?

die leibliche Mutter lebt mit Kind mit Mann (Stiefvater) der bis dato das Kind noch nicht adoptiert hat. Mutter trennt sich von Stiefvater, Kind bleibt bei Stiefvater. Möglichkeit a) Stiefvater adoptiert Kind (das ist eh nur mit Einwilligung der leiblichen Eltern möglich… bitte jetzt nicht auf den genauen Wortlaut festnageln, ja?), Folge: Das Kind wird wie das leibliche des adoptierenden Vaters behandelt. Also: Die Adoption erfolgt und das Kind lebt beim Vater - die Mutter verdient entsprechend ist also unterhaltspflichtig - die Gegebenheiten sind so, daß bei einem ursprünglich leiblichen Kind die Mutter unterhaltspflichtig wäre - so ist sie es in diesem Falle auch. Der Stief-/Vater hat das Kind adoptiert - es ist seines, wird so behandelt. Die Mutter hat zugestimmt - Also…
Möglichkeit b) die Adoption wird nicht durchgeführt…und damit verließen sie mich :frowning: - Aber lt. dem, was ich gelesen habe, ist derjenige, bei dem das Kind seinen dauerhaften Wohnsitz hat, oder besser, der für das Kind dauerhaft sorgt (inkl.Aufenthaltsbestimmung- und/oder Sorgerecht), unterhaltsberechtigt gegen die zahlungsfähigen Eltern. Quelle habe ich hierfür aber leider nicht - muß ich erst gucken…

liebe Grüße

Uschi

Hallo,

mit meinem bescheidenen Laienverständnis gehe ich davon aus :
-Mutter und Stiefvater leben getrennt
-das Kind lebt beim Stiefvater
-das Kind soll vom Stiefvater adoptiert werden
-die Mutter möchte von der Unterhaltspflicht gegenüber dem
Kind
befreit werden
Erstmal sehe ich ein Problem mit der Adoptionsgenehmigung. Die
wird
doch erst nach genauer Prüfung einer geeigneten Familie /
Umgebung
gegeben, oder? Also bestimmt nicht einer zerrütteten
Beziehung.
Aber unabhängig davon ist die Mutter - genau wie jeder Vater -
dem
Kind nach seinem Leistungsvermögen unterhaltspflichtig. Ob die
Person, bei der das Kind lebt, nun fremde Pflegeeltern, echter
Vater
oder Stiefvater, spielt da keine Rolle. Eine Adoption würde
die
Mutter nicht aus ihrer Unterhaltspflicht entlassen. Eher sogar
noch
dem Stiefvater gegenüber, der dann einem leiblichen Vater
gleichgestellt wäre,zusätzlich auch noch unterhaltspflichtig
sein.

Gruß
TeeBird

Common sense is the least common of all the senses.

verstehe ich es richtig, dass der Stiefvater das Kind nicht
nur adoptieren soll. Gleichzeitig gibt die Mutter das Kind
auch noch zur Adoption frei? Dann müsste das Ergebnis sein:
Unterhaltspflicht fällt weg.

Allerdings sei gesagt, dass dies nur eine Laienmeinung ist.

Eine kleine Anmerkung am Rande: Ich kann nur hoffen, dass es
solche Überlegung nur in diesem fiktiven Fall und nicht auch
in der Realität gibt. Erstens riecht das alles stark nach
Freigabe zur Adoption aus finanziellen Erwägungen. Zweitens
scheint der Mutter nicht ganz klar zu sein, was sie dem Kind
damit antut.

mit besten Grüßen Steffen B.

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Hallo TeeBird,
wenn der leibliche Vater dann keine Rechte mehr an dem Kind hat, hat och die leibliche Mutter diese auch nicht mehr, wenn sie das Kind zur Adoption frei gibt. Also: muß sie doch dann auch keinen Unterhalt mehr zahlen, genau so, wie der leibliche Vater. Unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind ist doch dann der Stiefvater, der das Kind adoptiert hat und dann die Vaterrolle einnimmt…oder?

Hallo SimBa,
da scheinst du recht zu haben. Denn eine Adoption wird vermutlich nur
für ein Ehepaar gehen, also wenn der Stiefvater mit einer (neuen,
anderen) Frau verheiratet ist. Da habe ich eben nicht drüber
nachgedacht. Bin aber auch kein Jurist.

Dürfte aber so sein, die richtigen Eltern haben dann keine
Verpflichtungen und keine Rechte mehr.
Merkwürdig, dass sich hier kein richtiger Jurist äussert.
Gruß
TeeBird

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Hallo,

mit einer Adoption, die so einfach nicht geht, weil beide leiblichen Eltern dem zustimmen müssten, würden alle Rechte und Pflichten auf den neuen Vater übergehen. D.h. er allein wäre zum Unterhalt für das Kind verpflichtet. Die abgebenden Eltern verlieren mit der Adoption alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind. D.h. es gibt auch keinen Anspruch mehr auf eine Umgangsreglung, Informationsrechte über Schule und Gesundheit, … Das Kind wird dann wie ein leibliches Kind des neuen Vaters behandelt und es wird so getan, als ob es nie die leiblichen Eltern gehabt hat.

Allerdings scheint es mir hier um einen ganz üblen Kuhhandel zu gehen und ich würde mal wetten wollen, dass das Jugendamt sich da quer stellt.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

mit einer Adoption, […] würden alle Rechte
und Pflichten auf den neuen Vater übergehen. D.h. er allein
wäre zum Unterhalt für das Kind verpflichtet. als o

Hi Wiz!
das verstehe ich nun nicht ganz…
die Mutter bleibt doch die Mutter, egal, ob ein andere Vater sozusagen in die Rechte und Pflichten des Vaters eintritt, oder sehe ich da etwas falsch???

nach meiner Muttermeinung würde sich an den Unterhaltspflichten der Mutter nix ändern, wohl aber an den Rechten und Pflichten des neuen Vaters…

ähem… und etwas verwickelt werden, wenn das Kind dann zur Mutter zieht und der „neue“ Vater dann statt des alten unterhalt zahlen muss…

verwirrte Grüsse
Ulli, die sich gerade fragt, ob man auch ALLEINE ein Kind adoptieren kann…

Hallo nochmal,

die Mutter bleibt doch die Mutter, egal, ob ein andere Vater
sozusagen in die Rechte und Pflichten des Vaters eintritt,
oder sehe ich da etwas falsch???

Also im vorliegenden Fall würde ich nicht davon ausgehen, dass nur der neue Vater das Kind als eigenes annimmt, sondern die Mutter das Kind zur Adoption freigibt. Denn wenn die beiden sich schon wieder getrennt haben, sehe ich keinen Sinn darin, so jetzt ein zusätzliches Trennungskind zu erzeugen. Es ist doch offenbar so, dass die Mutter gerade aus der Unterhaltspflicht raus will und das gelingt ihr eben dann, wenn sie das Kind zur Adoption freigibt und jemand anderes das Kind adoptiert, unabhängig davon, ob dieser Dritte ein Ehepaar (Vater + Mutter) oder eine Einzelperson (nur Vater oder Mutter) ist.

nach meiner Muttermeinung würde sich an den
Unterhaltspflichten der Mutter nix ändern, wohl aber an den
Rechten und Pflichten des neuen Vaters…

Das würde den hier eigentlich nicht sinnigen Fall betreffen, dass der Vater das Kind nur als eigenes annehmen würde. Aber warum sollt die Mutter, die offensichtlich gerade von der Unterhaltspflicht loskommen will dies tun. Es geht hier schließlich um keine „Wir haben uns alle so lieb“-Aktion, bei der „Papa jetzt auch endlich richtig zur Familie gehören soll“, sondern um ziemlich eiskalte finanzielle Erwägungen.

ähem… und etwas verwickelt werden, wenn das Kind dann zur
Mutter zieht und der „neue“ Vater dann statt des alten
unterhalt zahlen muss…

Auch das würde eben gegen die Annahme als eigenes Kind sprechen, denn der neue Vater würde zwar so den Unterhaltsanspruch behalten, müsste sich aber weiterhin in alles reinreden lassen und das Kind könnte jederzeit wieder zur Mutter zurück. Adoptiert er es alleine, verliert er zwar den Unterhaltsanspruch, ist aber auch allein derjenige, der das Sagen hat.

verwirrte Grüsse
Ulli, die sich gerade fragt, ob man auch ALLEINE ein Kind
adoptieren kann…

Aber selbstverständlich. Ist zwar im Rahmen der so genannten offiziellen Adoptionsvermittlung eher selten, kommt aber z.B. bei Adoptionen im Familienkreis (Eltern verstorben, Kind wächst bei Onkel oder Tante auf) oder von Erwachsenen ganz regelmäßig vor.

Gruß vom Wiz

1 Like

hi wiz!

besten Dank für Deine ausführliche Antwort!
wahrscheinlich war ich einfach zu optimistisch…
LG Ulli, die gerade eine Menge dazugelernt hat!