Kindesunterhalt mit Miete verrechnen?

Liebe Freunde,

kann ein Kindsvater (Kind lebt mit der Mutter im Haus des Vaters, Vater ist ausgezogen), der unterhaltspflichtig ist, diesen mit der von der Kindsmutter zu zahlenden Miete an ihn verrechnen (die zu zahlende Miete um den Unterhalt kürzen)? Vorteil wäre, dass der Vater weniger Mieteinnahmen zu versteuern hätte, der Nachteil, dass er nicht nachweisen kann, Unterhalt gezahlt zu haben.

Vielen Dank

Hallo,

wenn Vater und Mutter damit einverstanden sind und schriftlich darüber etwas festsetzen, kann niemenad, auch keine Behörde etwas dagegen tun.
Nachweis hat man ja dann durch das Schriftstück.

Nachteil für die Mutter: sollte sie Sozialleistungen beziehen, würde z. B. Wohngeld wegfallen

Grüße
miamei

Hallo,

soweit die Theorie. Aber in der Praxis kann es, wenn die Eltern doch noch in Streit geraten passieren, dass vom Gericht diese „Unterhaltszahlung“ nicht anerkannt wird.

Kindesunterhalt ist nämlich ein Anspruch des Kindes und kann mit anderen Verbindlichkeiten bzw. Forderungen nicht aufgerechnet werden.

Um die Angelegenheit sicher zu machen (was aber den Steuervorteil wieder negiert) sollte man entweder hin- und her überweisen oder sich gegenseitig Quittungen über die volle Miete und den bezahlten Kindesunterhalt ausstellen. Das aber dann für jedes Monat.

Gruß
Ingrid

1 Like

Hi,

Um die Angelegenheit sicher zu machen (was aber den
Steuervorteil wieder negiert) sollte man entweder hin- und her
überweisen oder sich gegenseitig Quittungen über die volle
Miete und den bezahlten Kindesunterhalt ausstellen. Das aber
dann für jedes Monat.

meinst Du nicht, daß eine klare vertragliche Regelung, daß die Verrechnung nur vorgenommen wird um Überweisungen und damit Bankgebühren zu sparen, auch ausreicht? Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Familiengericht das dann nicht als Unterhaltszahlung anerkennt.

Gruß Stefan

1 Like

Hi,

kann ein Kindsvater (Kind lebt mit der Mutter im Haus des
Vaters, Vater ist ausgezogen), der unterhaltspflichtig ist,
diesen mit der von der Kindsmutter zu zahlenden Miete an ihn
verrechnen (die zu zahlende Miete um den Unterhalt kürzen)?

Wenn sich die Eltern einig sind, sollte das kein großes Problem sein. Aber…

Vorteil wäre, dass der Vater weniger Mieteinnahmen zu
versteuern hätte, der Nachteil, dass er nicht nachweisen kann,
Unterhalt gezahlt zu haben.

…davon würde ich dringend abraten! Das wäre Steuerhinterziehung und der Vater macht sich damit vom Wohlwollen der Mutter abhängig.
Unterhalts- und Steuerfragen werden vor unterschiedlichen Gerichten verhandelt. Wenn es dumm läuft und Ingrid (die in diesen Fragen viel Wissen und praktische Erfahrung hat) recht behält, die „Verrechnung“ vom Familiengericht also nicht als Unterhalt anerkannt wird, zahlt der Vater doppelt und darf sich zusätzlich vor dem Strafrichter verantworten.
Er hätte weniger Mieteinahmen gehabt, müßte den Unterhalt und die hinterzogenen Steuern nachzahlen und eine Geldstrafe und (so glaube ich) eine Strafzuschlag für die Steuern berappen.

Wenn, dann nur mit einer klaren Vereinbarung, daß die Verrechnung nur aus Vereinfachungsgründen vorgenommen wird (um nicht sinnlos Geld hin und her überweisen zu müssen). Die Verrechungssumme dann auch schriftlich festhalten und als Einnahmen versteuern.

Gruß Stefan

Hallo Stefan,

das liegt, wie meist bei Gericht, im Auge des Richters. Kann gut gehen oder auch nicht. Viele Konten haben außerdem keine Überweisungsgebühren.

Mit dem Unterhalt ist das bei Gericht so eine Sache. Schon erlebtes Beispiel: der Unterhaltszahler zahlt für einen gewissen längeren Zeitraum den Unterhalt in einer Summe im Voraus. Unterhaltsempfänger gibt das Geld sehr schnell aus und will nochmal den Unterhalt und bekommt vor Gericht recht - weil Unterhalt halt monatlich im voraus zu zahlen ist und nicht ein Jahr im voraus.

Es gibt halt die übliche Praxis, dass Kindesunterhalt ein Anspruch des Kindes ist, der mit nix anderes verrechnet werden darf. Wenn ein Richter das so sehen will (nicht zwangsweise sehen muss), gibt es Probleme. Lieber auf Nummer sicher gehen.

Gruß
Ingrid

1 Like

Ersteinmal schönen Dank für die Antworten. Ist es aber nicht so, dass es auch einen „Naturalunterhalt“ gibt? Könnte der Vater diesen nicht geltend machen (Unterhalt in Form eines verringerten Mietzinses)?

Viele Grüße

Holger

Hallo,

Ist es aber nicht
so, dass es auch einen „Naturalunterhalt“ gibt? Könnte der
Vater diesen nicht geltend machen (Unterhalt in Form eines
verringerten Mietzinses)?

Wie hoch ist der Mietanteil (in qm und Preis) des Kindes? Dann benötigt ein Kind noch mehr Zeugs als „nur“ ein Dach über den Kopf.

Den Naturalunterhalt - im Familienrecht bei minderjährigen Kinder Betreuungsunterhalt genannt - leistet ja der andere Elternteil.

Der nicht das Kind (mindestens zu 50 %) betreuende und auswärts wohnende Elternteil ist nun mal zu Barunterhalt verpflichtet.

Nix komplizierter und unsicherer machen als unbedingt nötig. Die Frau kann ja die Miete zurücküberweisen. Geht per Dauerauftrag und die Einrichtung am PC dauert grad mal 5 Minuten.

Ist im Übrigen eine klare Sache für beide Partner. Zahlt einer nicht - egal ob Unterhalt oder Miete - kann der andere klagen oder pfänden, je nach Titellage.

Seit vielen Jahren betreue ich ein spezielles Familienrechtforum. Dort schlagen immer wieder Leute auf, die durch unklare und/oder mauschelige Verhältnisse/Absprachen meinten, einen Vorteil zu haben.

Dann hat sich irgendwann ein Partner nicht mehr daran gehalten und der Krieg ging los und der andere Partner (nicht selten sogar beide) hatte die Nachteile und fühlte sich über den Tisch gezogen.

Trennen tun sich Leute so gut wie nie, weil sie ein Herz und eine Seele sind. Sich dann klar und deutlich im Rahmen der Gesetze und Rechtsprechung bewegen ist dabei auf Dauer gesehen die beste Vorsorge für BEIDE Partner.

Klare schriftliche (besser sogar notarielle oder gerichtliche) Absprachen nach einer ausgiebigen Rechtsberatung (eines nicht „gemeinsamen“ aber sehr guten Anwaltes) sind die beste Investition jeden Partners in eine dauerhafte Ruhe nach der Trennung. Keiner ist erpressbar und keiner fühlt sich hinterher über den Tisch gezogen.

Gruß
Ingrid

1 Like

Danke für die Erklärungen o.w.t.
.