Kindesunterhalt nach Heirat vom leiblichen Vater

Meine Frage: Man trennt sich vom leiblichen Vater der gemeinsamen Tochter, mit dem man nicht verheiratet war, man sich jedoch das Sorgerecht teilt. Das Jugendamt zahlt Unterhaltsvorschuss, was es sich vom leiblichen Vater zurückholt. Nach Heirat der Mutter mit neuem Mann stellt das Jugendamt die Zahlung ein. Ist der leibliche Vater der Tochter trotz Heirat der Mutter verpflichtet dem Kind Unterhalt zu zahlen? Die Tochter ist derzeit acht Jahre. Der leibliche Vater war bisher Empfänger von Hartz IV und seit kurzem jedoch in Festanstellung, wo er jedoch nur geringfügig mehr verdient als der Regelsatz nach SGB II. Besteht trotzdem Unterhaltspflicht oder ist er durch die Heirat der Mutter davon befreit? Adoptiert wurde die Tochter vom neuen Mann der Mutter jedoch nicht. Bitte um Hilfe.

Hi, solange das Kind nicht adoptiert wurde ist der leibliche Vater weiterhin unterhaltspflichtig. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle wenn die Mutter des Kindes eine neue Beziehung eingeht oder sich wiederverheiratet.
MfG ramses90

Hallo,

grundsätzlich ist ein leibliches Elternteil bis zu dessen Tod oder dem Tod des Kindes unterhaltspflichtig.
Hier dürfte der Fall aber so liegen, dass der leibliche Vater über keine Mittel verfügt (selbstbehalt).
In Folge dessen ist er zwar unterhaltspflichtig, kann aber nicht zahlen.

Unterhaltsvorschuss wird nur bis zum 12. Lebensjahr, nicht länger als 72 Monate, nur in wenn Deutschland wohnhaft und nur an alleinstehende Elternteile gezahlt.

cu
sil