Kindesunterhalt Nachforderbar? Oder Verwirkt?

Guten Tag

ein Vater hat einen 8 jährigen Sohn de in Amerika lebt. Vater zahlte 2 Jahre Kindesunterhalt und der Kontakt wurde immer weniger. Vater beschwerte sich oft deswegen. Die Kindesmutter heiratet eneut und der Kontakt kommt völlig zum erligen. Dem Kindesvater werden keine telefonate gewährt, keine Bilder, auf Anfragen erhält der Kindsvater keine Zeugnisse etc.

Die Kindsmutter, das Kind und der neue Mann ziehen oft um, die Adresse wird meisst sehr spät mitgeteilt.
Nun ist es so, das das Konto auf das der Kindsvater den Unterhalt gezahlt hat, erloschen ist und keine Unterhaltszahlungen mehr geleistet werden.
Auch ist die Kindsmutter und Kind seit drei Monaten UNBEKANNT VERZOGEN.

Der Kindsvater weiss nun nicht wie er sich verhalten soll. Kann der Unterhaltsanspruch zurückgefordert werden, obwohl die Kindsmutter sich nicht korrekt verhält?
Es sieht so aus das die Kindsmutter den Unterhaltsanspruch verwirkt hat, oder wie ist hier die Rechtslage?

Vielen Dank für Antworten

Hallo

Es sieht so aus das die Kindsmutter den Unterhaltsanspruch
verwirkt hat, oder wie ist hier die Rechtslage?

Wenn das Geld der Kindsmutter und nicht dem Kind zustehen würde, wäre das bestimmt richtig, aber das ist ja nicht der Fall.

Ich weiß die Antwort nicht, aber ich wäre vorsichtig. Ich würde am ehesten empfehlen, den Unterhalt auf ein gesondertes Konto einzuzahlen und dort gut anzulegen. Dann in der Zwischenzeit versuchen, einwandfrei die Rechtslage herauszufinden.

Das Geld bekommt dann entweder irgendwann das Kind oder darf behalten werden. Aber vielleicht lebt der Kontakt zum Kind ja sogar nochmal auf? Dann wäre es doch in jedem Falle gut, wenn der Vater in der Zwischenzeit für selbiges (vor)gesorgt hätte.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

Kindesunterhalt von minderjährigen Kindern kann nicht verwirkt werden. Verwirken bedeutet, dass man durch Fehlverhalten keinen Anspruch mehr hat. Einem minderjährigen Kind, wird sein Fehlverhalten nicht angekreidet.

Er kann aber unter ganz engen Grenzen verjähren. Unterhalt der einen bestimmten Zeitraum (ich glaube ein Jahr) nicht eingefordert worden ist bzw. nicht zugestellt werden kann, wenn die Verantwortung nicht im Zahlungspflichtigen liegt. Gilt nur für diesen „älteren“ Unterhalt - also wenn das eine Jahr stimmt und Unterhalt der länger zurückliegt als die zwölf Monate. Der jüngere Unterhalt der noch kein Jahr alt ist, muss nachbezahlt werden, da noch nicht verjährt. Ich kann jetzt aber nicht nachsehen, ob die Frist ein oder zwei Jahre ist.

Damit es mit der Verjährung keine Probleme gibt, sollte der Vater aber alle Nachweise, dass er nicht bezahlen konnte - weil z. B. die Kontonummer nicht mehr stimmte - gut aufheben.

Der Vater sollte sich, wenn sich die Mutter wieder meldet, aber trotzdem einen amtlichen Nachweis schicken lassen, ob das Kind noch lebt.

Im Internet gibt es eine interne Maillingliste für vom Ausland betroffene Elternteile. Also wenn das Kind in Deutschland lebt und ein Elternteil im Ausland oder ein Elternteil in Deutschland und das Kind im Ausland lebt. Sind soweit ich weiß, alle Erdteile vertreten in der Auslandsliste.

Die Adresse kann ich Dir auf Wunsch per PM mitteilen.

Gruß
Ingrid

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Danke
bisher wurde auch noch keine Forderung gestellt. Man hat nur die Mitteilung der Bank bekommen das das Konto erloschen ist und der Betrag wieder gutgeschrieben.

Es wurde auch ein Nachforschungsauftrag von der Creditreform e.V. gestellt weil die Kindesmutter dem Kindesvater noch Geld Schuldet. Auch dieser ist im Sande verlaufen, es wurde mitgeteilt das die Schuldner unbekannt verzogen sind.

Über die Mailingliste würde ich mich freuen.

Viele Grüße

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Kindesunterhalt Ausland Mailingliste
Auch Hallo,

Die Adresse kann ich Dir auf Wunsch per PM mitteilen.
Gruß
Ingrid

Da frage ich mich doch einfach, ob Antworten per persönlicher Mail der Sinn dieses Forums sind.

Zumindest mich interessiert diese Liste ebenfalls. Ist die so umfangreich, dass ein Abdruck hier nicht hineinpasst? Oder die Quelle verlinkt werden kann?
Fragt hier ganz ratlos
der Ratlose

Hallo,

es ist eine private Maillingliste - keine offene HP. Sie wird absichtlich nicht offen geführt, weil sie damit hofft, dass es keine „U-Boote“ gibt. Jedes Mitglied wird gebeten, dass es die per Mail erhaltenen Infos, Hilferufe usw. vertraulich behandelt. Solche Bitte respektiere ich und werde die täglich bei mir einlaufenden Mails eben hier nicht veröffentlichen.

In der Maillingliste sind viele (aber nicht ausschließlich) Elternteile deren Kinder entweder vom Ausland nach Deutschland oder von Deutschland ins Ausland entführt wurden.

Also geht generell eine Verlinkung nicht. Die Mailadresse kann über die Mitglieder der Auslandsliste bezogen werden. Mehr geht halt nicht.

Ich gestehe den Betreibern zu, dass sie diese kostenlose internationale gegenseitige Hilfe so betreiben, wie sie das für richtig halten.

Obwohl ich nicht Betroffene bin, bin ich Mitglied in dieser Liste und werde deren Vertrauen nicht mißbrauchen.

Wenn Du auch Mitglied dieser Liste werden willst, solltest Du bitte mitteilen - gerne intern per PM - warum das nötig sein sollte.

Gruß
Ingrid

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Ok, verständlich.
Den Grund sende ich per PM.
Gruß
Tom