Kindesunterhalt vereinfachtes verfahren beim AG

A und B leben getrennt, bereits seit sep. 04. sie haben einen gemeinsamen sohn S, 17 jahre alt. im mai 05 zog A zu seiner neuen lebensgefährtin L. B und ihr Sohn verblieben in der ehelichen wohnung. B hat nur noch krankgemacht und verlor ihren job. natürlich hat sie bislang keinen neuen (nichterfüllung ihrer erwerbsobliegenheit). im aug. 05 zu B alleine in eine andere wohnung. S blieb im alter von 16 allein in einer 80m2 wohnung, für die A vollumfänglich aufkam. A hat dann für S eine kleine wohnung gesucht. A trägt sämtliche aufwendungen für S, die insgesamt weit über den unterhalt lt. düsseldorfer tabelle hinausgehen. A erhält mittlerweile zwar das kindergeld, das war´s dann aber auch. B als mutter zahlt nichts, gar nichts. verklagt statt dessen A auf ehegattenunterhalt sie redet sich damit raus, arbeitslos zu sein. ihrer erwerbsobliegenheit kommt sie nicht nach. allein die arbeitslosigkeit kann m. E. kaum bedeuten, dass A wirklich für alles aufkommt, und B ihre verantwortung komplett vergisst. das jugendamt interessiert sich irritierenderweise gar nicht dafür (die werden allenfalls ihrem ruf, mütterlastig zu sein, gerecht). A´s anwalt scheint auch besseres zu tun zu haben, als seinen mandanten zu vertreten. anträge auf schüler-bafög und wohngeld für S wurden bereits abgelehnt, über ALG-antrag wurde noch nicht entschieden. meine frage: es gibt beim amtsgericht wohl ein vereinfachtes verfahren zur schaffung eines unterhaltstitels. sicher wird A den auch ohne anwaltliche vertretung geltend machen können. wer kann mir sagen, wie´s da bzgl. gerichtskosten etc. ausschaut. kann so ein antrag aussicht auf erfolg haben? kann sich die kindesmutter vollumfänglich aus ihrer unterhaltsverpflichtung zurückziehen und alles A anlasten? die rechtsprechung zum unterhalt sagt doch aus, dass man gar gehalten ist, auch jobs unter der eigenen lebensstellung anzunehmen? danke!!!