Klage gegen Krankenversicherung?

Hallo Zusammen!

Ich bin jetzt im dritten Semester ordentliche (im wahrsten Sinne des Wortes) Studentin und arbeite nebenbei auf 20-Stunden-Basis die Woche als Call-Center-Agent und war bisher bei der AOK auch als Studentin versichert. Da ich diese Tätigkeit aber schon fünf Monate vor Studienbeginn auf 30-Stunden-Basis ausgeübt habe, bin ich auf Basis eines Urteils des BSG (B 12 KR 22/97 R vom 10.12.98) seit 01.04.00 urplötzlich, ohne eine für mich sinnvolle Begründung, als Arbeitnehmerin voll versicherungspflichtig.

Gegen diese Regelung habe ich Widerspruch eingelegt. Dieser wurde nun von der AOK abgelehnt und ich habe einen Monat Zeit, Klage zu erheben. Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich das wirklich tun soll. Einerseits bin ich stinkesauer über diese Regelung, die doch aus meiner Sicht einen sehr willkürlichen Charakter hat, zumal ich weiß, daß andere Krankekassen bereits in individuellen Fällen zugungsten der jeweiligen Studenten entschieden haben. Andererseits ist der Streitwert nicht besonders hoch (ca. 600 - 700 DM) und allein die Eingenbeteiligung meiner Rechtsschutzversicherung berträgt schon 300 DM.

Weiß vielleicht einer von Euch Rat, ob es überhaupt Sinn macht, einen solchen Riesen wie die AOK zu verklagen? Und kann eventuell auch jemand vermuten, ob überhaupt Erfolgschancen bestehen?

Gruß und Danke schonmal
Yasmin

Liebe Yasmin,

da sich niemand anderes an Deine Frage traut…

Nach meinen Informationen bezieht sich das zitierte Urteil des BSG auf folgenden Fall: Jemand wird bei einer Firma ausgebildet, arbeitet dann evtl. noch einige Zeit bei dieser Firma und nimmt dann schließlich ein berufsintegriertes (!) Studium auf, d. h. arbeitet bei der Firma weiter (Teilzeit) und studiert gleichzeitig. In einem solchen Fall soll nun nach dem BSG Versicherungspflicht als Arbeitnehmer vorliegen, selbst wenn die wöchentliche Arbeitszeit 20 h nicht überschreitet. Das Urteil ist wohl auch gerecht, da ja weiter enge Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/Student bestehen und das Studium auch im Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird.

Wie Du Deine Situation beschrieben hast, scheint es bei Dir aber nicht so zu sein. Allein die Tatsache, daß Du vor Deinem Studium bei derselben Firma gearbeitet hast wie während des Studiums, macht Deinen Fall nicht vergleichbar mit dem vom BSG entschiedenen Fall. Deshalb irrt sich die AOK, was wohl leicht damit zu erklären ist, daß sie einfach alle Studenten vom Computer durchchecken lassen hat, ob sie denselben Arbeitgeber haben wie vor dem Studium.

Ich denke also, Deine Erfolgschancen stehen nicht schlecht. Ob sich der Aufwand lohnt, mußt Du selbst entscheiden. Übrigens ist eine Klage in erster Instanz vor den Sozialgerichten kostenfrei. Anwaltspflicht besteht nicht. Und außerdem wäre es nicht das erste Mal, wenn die AOK verlieren würde (soviel zum Thema „Riese“).

Viele Grüße
Thomas