Hallo Zusammen!
Ich bin jetzt im dritten Semester ordentliche (im wahrsten Sinne des Wortes) Studentin und arbeite nebenbei auf 20-Stunden-Basis die Woche als Call-Center-Agent und war bisher bei der AOK auch als Studentin versichert. Da ich diese Tätigkeit aber schon fünf Monate vor Studienbeginn auf 30-Stunden-Basis ausgeübt habe, bin ich auf Basis eines Urteils des BSG (B 12 KR 22/97 R vom 10.12.98) seit 01.04.00 urplötzlich, ohne eine für mich sinnvolle Begründung, als Arbeitnehmerin voll versicherungspflichtig.
Gegen diese Regelung habe ich Widerspruch eingelegt. Dieser wurde nun von der AOK abgelehnt und ich habe einen Monat Zeit, Klage zu erheben. Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich das wirklich tun soll. Einerseits bin ich stinkesauer über diese Regelung, die doch aus meiner Sicht einen sehr willkürlichen Charakter hat, zumal ich weiß, daß andere Krankekassen bereits in individuellen Fällen zugungsten der jeweiligen Studenten entschieden haben. Andererseits ist der Streitwert nicht besonders hoch (ca. 600 - 700 DM) und allein die Eingenbeteiligung meiner Rechtsschutzversicherung berträgt schon 300 DM.
Weiß vielleicht einer von Euch Rat, ob es überhaupt Sinn macht, einen solchen Riesen wie die AOK zu verklagen? Und kann eventuell auch jemand vermuten, ob überhaupt Erfolgschancen bestehen?
Gruß und Danke schonmal
Yasmin