Klage und Anzeige zurück ziehen

Hallo!
Person A wurde am 02.09.2006 von Person B (Ex Freund) verprügelt in und vor der Whg. von Person B. Person A wollte folgenden Gegenstand Tier Katze, Person B wollte Katze Luna nicht geben. Situation eskalierte. Person C Bekannter von Person A und B hat als Person A zurück kam Polizei informiert und Person A hat eine Anzeige wegen Körperverletzung gemacht. Person A ist zum Amtsgericht gegangen um eine Einsweilige Verfügung zu bekommen, ging aber nicht weil Katze kein Lebensnotwendiger Bestandteil zum Leben ist. Person A musste Klagen.

Problem von Person A ist:
Person A denkt dass sich das auch friedlich mit Person B regeln lässt, da dass Beziehungsprobleme sind.
Person A hat keinen festen Wohnsitz, Schulden und kann nicht noch mehr KOsten gebrauchen. Kann Person A Klage und Anzeige wegen Körperverletzung zurückziehen ohne in die Schuldenfalle zu geraten?

Person A möchte den Streitwert nicht ausgezahlt bekommen, sondern einfach nur Katze Luna.

Kann jemand diesbezüglich Person A helfen?

Hallo,

Kann jemand diesbezüglich Person A helfen?

Soweit ich weiss, kann man eine Strafanzeige nicht zurückziehen, das ist jetzt Sache der Staatsanwaltschaft, die das ggf. einstellt. Eine Strafanzeige kostet aber auch nichts. Genauso eine Gerichtsverhandlung wegen dieser Sache. A ist dann als Zeuge geladen. Person A könnte aber auch Nebenkläger werden, dann hat A Kosten.

Wenn Person A nicht die Katze einklagt, hat A auch keine Kosten- aber wahrscheinlich auch keine Katze.

Gruß
Juhe

Hallo,

wenn jemand ein Beziehungsproblem dadurch zu lösen versucht, dass er den anderen so verprügelt, dass eine drittte Person sich gezwungen sieht die Polizei zu verständigen, dann ist eine Strafanzeige wohl der einzige richtige Weg.
Da es sich bei einer Körperverletzung, von der ich hier mal ausgehe, um ein Offizialdelikt handelt, liegt es nicht in der Möglichkeit des Anzeigenden, diese Anzeige zurückzuziehen. Der Staatsanwalt wird in einem solchen Fall von Amtswegen, ohne Rücksicht auf den Willen des Verletzten, tätig.
Und zur Beruhigung, das Strafverfahren kostet den anzeigenden nichts!

Wie es mit der Katze aussieht, läßt sich aus der Schilderung nicht entnehmen, da nichts geschildert wurde, aus dem man die Eigentums- oder besitzrechte erkennen könnte. Wem gehört das Tier? Wer hat es mit in die Beziehung gebracht? …?
Allerdings ist zu sagen, so schon auf Herausgabe der Katze geklagt wurde, wird das Kostenrisiko durch das Zurückziehen der Klage natürlich geringer.

Person A möchte den Streitwert nicht ausgezahlt bekommen,
sondern einfach nur Katze Luna.

Und dafür müßten nen paar Argumente genannt werden!

Grüße,
Dietmar

Servus!

Eine Strafanzeige kostet aber auch nichts.
Genauso eine Gerichtsverhandlung wegen dieser Sache.

Wie kommst Du denn auf sowas?

A ist
dann als Zeuge geladen. Person A könnte aber auch Nebenkläger
werden, dann hat A Kosten.

Aha, es geht um das reine Strafverfahren! Und was für Kosten hat A als Nebenkläger?

In der Praxis sähe es so aus, dass Person An der Staatsanwaltschaft mitteilt, dass kein Interesse an der STrafverfolgung mehr besteht,die Staatsanwaltschaft sich freut und die Akte für immer in den Keller schließt.

Wenn Person A nicht die Katze einklagt, hat A auch keine
Kosten- aber wahrscheinlich auch keine Katze.

Soweit ist es aber im Beispielfall gekommen. Klar kann man Klagen auch zurücknehmen, bleibt dann aber auf den Gerichtskosten sitzen.

Servus!

Da es sich bei einer Körperverletzung, von der ich hier mal
ausgehe, um ein Offizialdelikt handelt, liegt es nicht in der
Möglichkeit des Anzeigenden, diese Anzeige zurückzuziehen.

Heissa, wenn das so wäre, gäbe es keine arbeitslosen Juristen mehr, da der Bedarf an Staatsanwälten um das Achtfache steigen würde. In Wirklichkeit gibt es leider § 230 StGB.

ups
jau, war wohl quatsch, nur bei öffentlichem Interesse.

ABER TROTZDEM: nicht zurückziehen!

Grüße,
Dietmar

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus auch,

Eine Strafanzeige kostet aber auch nichts.
Genauso eine Gerichtsverhandlung wegen dieser Sache.

Wie kommst Du denn auf sowas?

Was soll es denn kosten? Wenn Strafanzeigen was kosten würden, könnten sich viele Menschen nicht leisten jemanden anzuzeigen. Natürlich kostet das irgendjemanden was- z.B. den Verurteilten, wenn er die Kosten des Verfahrens aufgebrummt bekommt. Oder das ganze zu Lasten des Staates.

Wenn Du schon nachfragst… wie wäre es mit einer Antwort an den Fragesteller?

A ist
dann als Zeuge geladen. Person A könnte aber auch Nebenkläger
werden, dann hat A Kosten.

Aha, es geht um das reine Strafverfahren! Und was für Kosten
hat A als Nebenkläger?

Anwaltlicher Beistand zum Beispiel, soll angeblich was kosten.

In der Praxis sähe es so aus, dass Person An der
Staatsanwaltschaft mitteilt, dass kein Interesse an der
STrafverfolgung mehr besteht,die Staatsanwaltschaft sich freut
und die Akte für immer in den Keller schließt.

… aber das entscheidet eben die Staatsanwaltschaft und letztendlich nicht der den Antrag gestellt hat.

Wenn Person A nicht die Katze einklagt, hat A auch keine
Kosten- aber wahrscheinlich auch keine Katze.

Soweit ist es aber im Beispielfall gekommen.

Da hast Du mehr zwischen den Zeilen gelesen als ich.

Und überhaupt, wenn Du schon Profi bist, könntest Du Dich vielleicht eher zur Frage äußern und dabei eventuelle Fehler meinerseits berichtigen, als mich hier zu verhören und abzufragen.

Ich gestehe, ich bin kein Jurist!

Versuche nur mit meinem bescheidenem Wissen einem Fragesteller zu helfen.

Heissa, wenn das so wäre, gäbe es keine arbeitslosen Juristen
mehr, da der Bedarf an Staatsanwälten um das Achtfache steigen
würde.

Stimmt und auch Du hättest folglich viel mehr zu tun :wink:

Gruß
Juhe

Juhu!

Wenn Du schon nachfragst… wie wäre es mit einer Antwort an
den Fragesteller?

Da isse:

In der Praxis sähe es so aus, dass Person An der
Staatsanwaltschaft mitteilt, dass kein Interesse an der
STrafverfolgung mehr besteht,die Staatsanwaltschaft sich freut
und die Akte für immer in den Keller schließt.

… aber das entscheidet eben die Staatsanwaltschaft und
letztendlich nicht der den Antrag gestellt hat.

Die Frage war,ob Person A die Anzeige zurücknehmen kann.

Wenn Person A nicht die Katze einklagt, hat A auch keine
Kosten- aber wahrscheinlich auch keine Katze.

Soweit ist es aber im Beispielfall gekommen.

Da hast Du mehr zwischen den Zeilen gelesen als ich.

Ich habe gelesen: „A musste klagen“ und „Kann A [die] Klage … zurücknehmen?“

Ging ganz leicht.

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