Kleinkredit (1.800 €); 550 Bearbeitungsgebühr bei Kündigung

Hallo,

Person L hat sich einen Kleinkredit bei der Auxmoney akquiriert. Er konnt nach 6 Monaten 2 Monatsraten nicht zahlen. Daraufhin wurde prompt der Kredit gekündigt. Mit der einmaligen Chance, mit Zuschlag einer Bearbeitungsgebühr von 550 Euro (250 Bearbeitung; 350 Schadenersatz) den Kredit zu erneuern, bei einer Kreditsumme von 1.800 Euro.

D.h. ca. 25% Aufschlag für den Kredit.

Neuer Vertrag mit Schuldanerkenntnis, Eine StGb Klausel (nicht unterschrieben) und einer Kontovollmacht (nicht unterschrieben). Knebelvertragmodus halt.

Sind die Gebühren von 550 Euro rechtens?

Der Kreditnehmer konnte die Anfangsrate von 400 Euro nicht pünktlich zahlen und zahlte dann 14 Tage zu spät. Prompt kam nach Ablauf der ersten Zahlungsfrist ein gerichtliches Mahnschreiben, bei Abmeldung Wohnsitz in D. (Kein Hauptwohnsitz in D mehr)

Ist der Schuldner, obwohl die erste Rate von 400 bezahlt überhaupt gerichtlich verfolgbar in D, ohne Wohnsitz. (Wenn man mal Interpol etc. ausschließt) ?

 Der Schuldner teilte der Auxmoney Bank mit, dass er nur noch 170 Euro übrig hätte, nach Abzug der 400er Rate und allen anderen Kosten. (Pfändungstabelle?)
Nach mehrmaligen E-Mails, keine Antwort obwohl sonst immer geantwortet.
Jetzt hat er kurzerhand ein manuelles Schreiben aufgesetzt und zugeschickt.
Was sollte der Schuldner machen, wenn er nochmals mit Gebühren aufgeladen wird?

  1. Kreditgebühr 550; ca. 25% rechtens?
  2. Gerichtbarkeit ohne Wohnsitz in D? Obwohl Schuldner den Kredit mit neueren Konditionen bedient.
  3. Ausblick? 200 er Rate anstelle von 400er
  4. Ab wann greift die Schufa? Schufaeintrag? Weiss jemand die Spanne für die Einmaltilgungschance ?

Erich, Danke

Wer nicht einmal 1800€ auf der Kante hat, der sollte sich gut überlegen ob er überhaupt einen Kredit (für irgendein nutzloses Konsumteil) braucht, aber das ist ein anderes Thema. Ok vielleicht wars ja auch tatsächlich notwendig, geht mich nichts an.
Und überhaupt sollte man sich dann solche Kleinkredite von der eigenen Bank holen und nicht von irgendjemand der schon einen komischen Namen hat.

Person L hat sich einen Kleinkredit bei der Auxmoney akquiriert. Er konnt nach 6 Monaten 2 Monatsraten nicht zahlen. Daraufhin wurde prompt der Kredit gekündigt.

Klingt sehr unseriös.

Mit der:einmaligen Chance, mit Zuschlag einer Bearbeitungsgebühr von:550 Euro (250 Bearbeitung; 350 Schadenersatz) den Kredit zu erneuern, bei einer Kreditsumme von 1.800 Euro.

Der Schuldner kann ja trotzdem nicht zahlen.

Neuer Vertrag mit Schuldanerkenntnis, Eine StGb Klausel (nicht :unterschrieben) und einer Kontovollmacht (nicht :unterschrieben). Knebelvertragmodus halt.

nicht unterschrieben gut so

Sind die Gebühren von 550 Euro rechtens?

weiss ich nicht, alles kann man passend hindrehen

Der Kreditnehmer konnte die Anfangsrate von 400 Euro nicht pünktlich zahlen und zahlte dann 14 Tage zu spät.

WARUM nimmt er dann überhaupt einen Kredit auf, wenn er so unzuverlässig ist?

Prompt kam nach Ablauf der ersten Zahlungsfrist ein gerichtliches Mahnschreiben, bei Abmeldung Wohnsitz in D. (Kein Hauptwohnsitz in D mehr)

Das Mahnschreiben ist, sofern es keine zusätzlichen Kosten androht in Ordnung.

Ist der Schuldner, obwohl die erste Rate von 400 bezahlt überhaupt gerichtlich verfolgbar in D, ohne Wohnsitz. (Wenn man mal Interpol etc. ausschließt) ?

Für kriminelle Handlungen, wie Untertauchen, gebe ich keine Ratschläge.

 Der Schuldner teilte der Auxmoney Bank mit, dass er nur noch 170 Euro übrig hätte, nach Abzug der 400er Rate und allen anderen Kosten. (Pfändungstabelle?)

Damit hat der Schuldner seine Pflicht getan.

Nach mehrmaligen E-Mails, keine Antwort obwohl sonst immer geantwortet.
Jetzt hat er kurzerhand ein manuelles Schreiben aufgesetzt und zugeschickt.

Emails wie Papierschreiebn haben einen rechtlich verbindlichen Charakter.

Was sollte der Schuldner machen, wenn er nochmals mit Gebühren aufgeladen wird?

Mit einem Pflichtverteidigfer vor Gericht gehen.
Umschuldung auf die eigene Hausbank, wenn es möglich ist.

Klar Schiff machen
Hallo!

Und überhaupt sollte man sich dann solche Kleinkredite von der
eigenen Bank holen und nicht von irgendjemand der schon einen
komischen Namen hat.

Nach dem Einwand „einen komischen Namen“ geht es ähnlich skurril weiter.

Person L hat sich einen Kleinkredit bei der Auxmoney akquiriert. Er konnt nach ::Monaten 2 Monatsraten nicht zahlen. Daraufhin wurde prompt der Kredit gekündigt.

Klingt sehr unseriös.

Wenn ein Kreditnehmer den Kreditvertrag nicht einhält, wird keine Bank einfach zugucken. Übliche und nicht zu beanstandende Vertragsbedingungen sehen nach 2 Monaten Zahlungsrückstand die Vertragskündigung vor. Bis dahin unterscheiden sich Online-Abschlüsse nicht vom Gang zur Sparkasse. Dass eine Zahlung nicht oder nicht pünktlich geleistet werden kann, weiß ein Kreditnehmer i. d. R. nicht erst am Tag der Fälligkeit. Wer dann den Kopf in den Sand steckt, statt sich vor Verkrachen des Zahlungstermins zu melden und auch noch den nächsten Zahlungstermin verstreichen lässt, macht die andere Seite hilflos. Was soll die Bank anderes tun, als solchem Kandidaten zu kündigen und den ganzen Restbetrag nebst diverser Kosten fällig zu stellen?

Mit der:einmaligen Chance, mit Zuschlag einer Bearbeitungsgebühr von:550 Euro (250 ::Bearbeitung; 350 Schadenersatz) den Kredit zu erneuern, bei einer Kreditsumme ::von 1.800 Euro.

Schon vorher würde es bei einer Sparkasse im Gespräch vis-à-vis vermutlich anders laufen. Man kann über alles reden, wenn die Einkommensverhältnisse des Kunden bekannt sind und die Sache noch nicht bei der Rechtsabteilung liegt. Aber so Spielchen wie Abtauchen macht keiner mit.

Haben die Dummheiten erst einmal ihren Gang genommen und der Betroffene möchte seine Angelegenheiten doch noch in Ordnung bringen, sollte er von sich aus den Kontakt mit dem Kreditgeber suchen. Wer das nicht möchte/kann, geht zur Schuldnerberatung. Wenn schon 1.800 € dazu führen, dass jemand abtaucht, kann es mit regelmäßigen Einkünften nicht weit her sein, womöglich wurden im Kreditvertrag falsche Angaben gemacht und es gibt noch mehr Leichen im Keller. Muss alles in einem Aufwasch erledigt werden, nötigenfalls per Insolvenz. Dies aber nicht wegen 1.800 € und auch nicht nach strafbaren Handlungen, wie z. B. nach einem erschlichenen Kredit. Aber auch das muss man nicht unbedingt hochkochen lassen und kann sich mit Hilfe eines Schuldnerberaters einigen.

Mit einem Pflichtverteidigfer vor Gericht gehen.

Sorry, aber das ist dummes Zeug.

Mit aller Vorsicht, weil der Kenntnisstand viel zu dünn ist: Die Sache vermittelt den Eindruck einer derzeit schwierigen Existenz mit aus dem Ruder gelaufenen wirtschaftlichen Verhältnissen und Problemen an verschiedenen Stellen. Den Wohnsitz verlegt niemand wegen Beträgen der genannten Größenordnung außer Landes. Wer es dennoch macht, hat hier weder eine wirtschaftliche Existenzgrundlage, noch bezieht er Transferleistungen, ist also vermutlich nicht einmal krankenversichert.

Umschuldung auf die eigene Hausbank, wenn es möglich ist.

Der Kandidat wird wissen, warum er genau das nicht von vornherein gemacht hat. Die Bank wird nämlich nicht gewollt haben und wusste warum. So bleibt am Ende nur der Rat, sich den Problemen zu stellen, professionelle Hilfe anzunehmen (Schuldnerberatung) und rundherum klar Schiff zu machen.

Gruß
Wolfgang

1 Like

SCHWALLER!
Sry,

aber ich bin Dipl. Wirtsch Inf., was eine E/A Rechnung ist, sollte mir auch in Trance bekannt sein.
Deine Ausführungen sind extrem polemisch und niveau infantil!

Bitte sachlicher werden und dazu noch bischen mehr Gehirnschmalz!
WWW ist ein gutes Forum, solche Antworten dienen dazu, es auf fragmichwas oder so zu senken.

Erich

hi,

aber ich bin Dipl. Wirtsch Inf., was eine E/A Rechnung ist,
sollte mir auch in Trance bekannt sein.

… diese fiesen Vorzeichen aber auch :wink:

grüße
lipi

2 Like

Moin!

aber ich bin Dipl. Wirtsch Inf., was eine E/A Rechnung ist,
sollte mir auch in Trance bekannt sein.
Deine Ausführungen sind extrem polemisch und niveau infantil!
Bitte sachlicher werden und dazu noch bischen mehr
Gehirnschmalz!

Dann mach doch erstmal vor, was sachlich ist.
Deine Beleidigungen sind es jedenfalls nicht.

WWW ist ein gutes Forum, solche Antworten dienen dazu, es auf
fragmichwas oder so zu senken.

Leute wie du, die gleich mit Beleidigungen kommen, die bringen das Forum runter.

Fachliche Infos sehe ich von dir hier auch nicht.

Unglaublich, dein Ton

Gruß

1 Like

Hallo Erich!

aber ich bin Dipl. Wirtsch Inf…

Mag ja sein, aber Kompetenz im Umgang mit finanziellen Belangen war dem Ursprungsposting beim besten Willen nicht zu entnehmen.

Deine Ausführungen sind extrem polemisch und niveau infantil!

Nehme ich hin, sehe es aber anders.

Bitte sachlicher werden…

Sachlich lässt sich feststellen, dass eine Kreditverpflichtung eingegangen wurde, die nicht bedient werden konnte. An der Stelle liegt das ursächliche Problem. Der Rest ist nur noch Folge-Hickhack. Nun soll versucht werden, den Spieß umzudrehen und dem Kreditgeber irgendwas anzuhängen. Selbst wenn es Angriffspunkte geben sollte, was sich aber ohne Detailkenntnis aller Unterlagen und Vorgänge nicht beurteilen lässt, bleibt immer noch ein notleidender Kredit. Egal was bei der Beleuchtung einzelner Kostenpositionen heraus kommt, erhielt der Kreditnehmer Geld, das der Kreditgeber gerne zurück hätte.

Darüber hinaus lässt die Schilderung den Versuch des Kreditnehmers erkennen, sich durch Abtauchen der Geltendmachung von Ansprüchen zu entziehen. Da hilft kein Hinweis auf einen einschlägigen akademischen Grad, Kompetenz in finanziellen Dingen geht anders. Weil es an der Kompetenz offenkundig mangelt und ebenso offenkundig die Fähigkeit zur eigenen zielführenden Regelung nicht vorhanden ist, empfahl ich eine Schuldnerberatung. Das ist es der erfolgversprechende Weg für Menschen, die mit ihren wirtschaftlichen Verhältnissen überfordert sind sowie für verfahrene Situationen, in denen die Glaubwürdigkeit verspielt wurde und ein unabhängiger Vermittler hilfreich sein kann. .

und dazu noch bischen mehr

Gehirnschmalz!

Dessen Benutzung auch ich dringend empfehle.

WWW ist ein gutes Forum, solche Antworten dienen dazu, es auf
fragmichwas oder so zu senken.

Ach, ist das ein Forum, wo man Tipps bekommt, wie man sich durch Abtauchen Forderungen entzieht? Genau das war nämlich Inhalt der Fragen, auf die ich nicht einging, statt dessen einen Weg zur Lösung vorschlug.

Gruß
Wolfgang

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Anfänger
Hi Erich,

dann wart halt die gelben Briefumschläge ab - wenn der Kredithai vollstrecken lässt, kannst Du Deine professionellen Sachkenntnisse richtig zur Geltung bringen. Bloß: Helfen wird es Dir nichts.

Schöne Grüße

MM

4 Like

Hallo,

  1. kommt darauf an, was im Vertrag steht, da wir den Vertrag nicht kennen, können wir auch nichts zur frei vereinbaren „Kreditgebühr“ sagen, wobei es sich hier

  2. Man kann auch bei wohnsitz ausserhalb D einen Mahnbescheid (mit 30-jähriger Bindung) erwirken. Der wird halt dann eben öffentlich zugestellt.
    Der Gerichtsstand ist im Vertrag festgelegt.
    Einem Mahnbescheid kann man vor Erlaß widersprechen z. B. mit der Begründung dass man den Kredit nun mit den neuen Konditionen bedient, die Aufforderung zum Widerspruch wird bei nicht bekanntem Wohnsitz ebenso öffentlich zugestellt, wer da nicht darauf antwortet ist selber schuld…

  3. Was man zahlen kann und was nicht, sollte man sich vor Abschluß eines Kredits schon selber überlegen

  4. Was soll bei der Schufa „greifen“?
    4.1 Was ist eine Spanne für eine Enmaltilgungschance?
    Sollte man alles auf einmal tilgen können (wozu hatte man dann eigentlich einen Kredit) sollte man dieses Angebot dem Gläubiger machen und nicht hier spekulieren…

Grüße
miamei

6W Zeit für Schufalöschung! Re^2: Kleinkredit (1.800 €); 550 Bearbeitungsgebühr bei Kündigung
Bzgl. Schufaeintrag, hat man noch eine letzte Gnadenfrist von 6 Wochen! ab Eintrag zur Soforttilgung der Schuld.

Ab Tilgung binnen der 6 Wochen, wird dann der Eintrag gelöscht und man bekommt nicht die schwarze Kugel, 4 Jahre lang ans Bein gehängt. („Vertragssperre“ vor allem Kreditsperre).

Wenn ich das richtig wieder gebe, dann würde nach 6 Wochen der Eintrag manifest werden. Wenn dann die Schuld getilgt wird, fängt die Uhr an zu ticken bzgl. 4 Jahre Sperre.

Es lohnt sich also, Beträge die machbar sind, binnen der 6 Wochen Frist zu tilgen.

Das als Info für alle.

Stand: 05/2015 Quelle: Geldinstitut; nach bestem Wissen!