Klingelterror der Polizei

Person A hat als Beschuldigter eine Vorladung zur Polizei bekommen.
Der Anwalt von Person A hat ihm geraten nicht hinzugehen und sich freundlicherweise abzumelden, da er vor der Polizei keine Aussage machen muss.
Person A schickt ein Fax, das auch angekommen ist.

Am Tag der Vorladung, 1.5std nach dem Termin, steht der Polizist bei Person A an der Tür und klingelt sich die Seele aus dem Leib.
Person A geht an die Tür und bekommt von dem Polizisten einen neues Schreiben in die Hand gedrückt, das Person A an diesem Termin zur Vorladung erscheinen soll.
Person A sagt weiterhin das er bei der Polizei keine Aussage machen wird, worauf der Polizist nur sagt ‚Das würde ich an ihrer Stelle nicht tun, das kommt nicht gut vor dem Staatsanwalt‘.
Am Tag des neuen Termins, wieder 1.5std später, erscheint der Polizist erneut und hämmert und klopft gegen die Türe und bimmelt sich wieder Seele aus dem Leib, diesmal macht Person A aber nicht auf.

Die Vorladungen kammen weder per einschreiben, noch per Gelben Brief, Person A hat sich abgemeldet obwohl er das nichtmal machen hätte müssen,
nun ist die Frage:

Darf die Polizei solch einen Terror schieben?

und klingelt sich die Seele
aus dem Leib.

Darf die Polizei solch einen Terror schieben?

Hi,

der Polizist hat sich doch selbst geschädigt mit seiner Seele und das muss er vor seinem Dienstherrn rechtfertigen.

Gruß
PW

Hallo

Hallo

Servus, soulemate

Person A hat bereits Beschuldigteneigenschaft und daher das Recht, keine Angaben zum Tatvorwurf zu machen.

Allerdings gibt es Pflichtangaben zur Person. Falls du die noch nicht gemacht hast, mach das zumindest telefonisch.

Gruß Manu